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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2016-12-15

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-15

Wortprotokoll

Nach gehabter Debatte, der ich aufmerksam zugehört habe, muss ich feststellen: Da spricht Kollegin Gössi davon, dass sie nicht akzeptieren könne, dass ehrliche Steuerzahler durch die Steuerbehörden immer weiter unter Druck gesetzt würden und dass die finanzielle Privatsphäre des Einzelnen vor willkürlichen staatlichen Steuerkontrollen geschützt bleiben müsse. Nun, die Steuerbehörden sind in der Regel den Finanzdirektorinnen und -direktoren unterstellt. Von den 26 amtierenden Finanzdirektorinnen und -direktoren sind 24 bürgerlich, 6 davon FDP, 5 SVP, 10 CVP, 2 BDP, 2 SP und 1 Parteiloser. Setzen also zum Beispiel diese 6 FDP-Regierungsrätinnen und -räte ihre Bürgerinnen und Bürger unter Druck? Oder handeln sie willkürlich? Oder haben sie ihre Steuerbehörde nicht im Griff? Solche Misstrauensvoten gegen die eigenen Repräsentanten des Staates muten schon seltsam an.

Die zu über 80 Prozent aus CVP-, FDP- und SVP-Vertretern bestehende Finanzdirektorenkonferenz lehnt bekanntlich Initiative und Gegenentwurf klar ab. Eine Klammerbemerkung: Offenbar wurde hier der bürgerliche Schulterschluss vollzogen, aber halt nicht im Sinne von Kollege Amstutz. Und diese Finanzdirektorenkonferenz schreibt in ihrer Stellungnahme vom August 2016 zum Gegenentwurf: "Die vorgesehene Verankerung der finanziellen Privatsphäre in der Verfassung ist aus Sicht steuerehrlicher Personen unnötig. Sie dürfte bei diesen den Eindruck erwecken, die Verfassung legitimiere und bagatellisiere nichtschwere Steuerwiderhandlungen und nehme deren Strafverfolgung nicht ernst." Aber es fällt in dieser Debatte auf, dass vom grossen bürgerlichen Widerstand ausserhalb dieses Parlamentes abgelenkt werden soll. Da muss beispielsweise in Vernebelungstaktik die bolschewistische Revolution und Klassenkampfrhetorik herhalten, damit vom schlechten Initiativtext und dem untauglichen Gegenentwurf abgelenkt werden kann. So ganz nach dem Motto: "If you can't convince them, confuse them."

Tatsache ist, dass nebst der Finanzdirektorenkonferenz 22 Kantone - bis auf drei sind notabene alle Kantonsregierungen bürgerlich - und eine Mehrheit der Verbände und Organisationen, unter anderem auch Economiesuisse, sowohl Initiative als auch Gegenentwurf ablehnen. Alles verkappte Bolschewisten oder was? Es fällt in dieser Debatte auch auf, dass entweder die Kenntnis fehlt, welche Bankdaten heute den Steuerbehörden offengelegt werden müssen und was beim automatischen Informationsaustausch erforderlich ist, oder dass hier auch gezielt ins Absurde verzerrt wird.

Nicht Kontoauszüge gehen auf Weltreise, Kollege Büchel. Beim automatischen Informationsaustausch werden Kontostand und Kapitalertrag ausgetauscht, so, wie Sie das bestimmt auch kennen, wenn Sie den Kapitalausweis der Bank der Steuererklärung beifügen. Dieser Kapitalausweis enthält den Saldo und den Zinsertrag - fertig. Von einzelnen Kontobewegungen ist keine Rede. Normalerweise kann aus dem Saldo des Kontos per Ende Jahr nicht herausgelesen werden, welche Restaurantbesuche jemand machte, oder ob Auto- oder Weinrechnungen bezahlt wurden. Sollte, Herr Kollege Büchel, beim geneigten Steuerbeamten tatsächlich der Verdacht aufkommen, dass es sich beim Steuerpflichtigen um einen Alkoholiker handelt, der besoffen Unfälle baut, dann sind da wohl andere Wahrnehmungen im Spiel.

Kommen wir doch auf die Fakten und den Inhalt der Vorlage zurück. Das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre ist bereits heute in der Verfassung gewährleistet. Sowohl die Initiative als auch der Gegenentwurf bringen keinen Mehrwert für steuerehrliche Personen. Da stellt sich die Frage: für wen denn? Für Steuerhinterzieher brauchen wir definitiv keinen Schutz in der Verfassung.

Empfehlen Sie daher die Initiative und den Gegenentwurf zur Ablehnung.

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