Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2016-12-15
Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-15
Wortprotokoll
Die Motionärin will mit dem vorliegenden Vorstoss den Bundesrat beauftragen, durch geeignete institutionelle, prozedurale und politische Massnahmen sicherzustellen, dass die Departemente - also die Departemente der Eidgenossenschaft - ihrem Auftrag nachkommen, die am Uno-Gipfeltreffen im September 2015 in New York verabschiedeten 17 Ziele und 169 Unterziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 umzusetzen und über den Umsetzungsstand gegenüber den entsprechenden Uno-Gremien und dem Parlament periodisch Rechenschaft abzulegen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Der Nationalrat hat die Motion am 13. September 2016 behandelt und ihr knapp, mit 95 zu 91 Stimmen, zugestimmt.
Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Auffassung, dass das Motionsanliegen erfüllt ist. Interessant sind ja auch die zeitlichen Verhältnisse. Die Motionärin hat ihren Vorstoss am 17. Dezember 2015 eingereicht. Sie hat damit fast den Bundesrat überholt, der nämlich bereits am 18. Dezember 2015 die notwendigen Vorbereitungsarbeiten innerhalb der Bundesverwaltung lanciert hat, mit denen die Schweiz aktiv zur Umsetzung der Agenda 2030 beitragen wird. Im Besonderen wurden das EDA und auch das UVEK beauftragt, dem Bundesrat bis Ende 2018 einen Bericht zum Stand der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung durch die Schweiz zu unterbreiten, der mit den anderen mitbetroffenen Departementen und auch Ämtern abgestimmt ist. Dieser Bericht soll dann auch als Grundlage dafür dienen, dass der Uno hier Bericht erstattet wird, so, wie das im Motionsanliegen formuliert ist.
Was die innenpolitischen Berichte anbelangt, so kann man sagen, dass der Bundesrat gleichzeitig für die Umsetzung der Ziele und Unterziele auch eine entsprechende Berichterstattung über seine bewährten Führungsinstrumente vorgesehen hat. Es geht hier namentlich um die Legislaturplanung des Bundesrates, die Jahresplanung, die Strategie Nachhaltige Entwicklung und die Geschäftsberichtserstattung.
Es entspricht ständiger Praxis der Kommissionen Ihres Rates, Motionsanliegen, die als erfüllt betrachtet werden, nicht zur Annahme zu empfehlen. Deshalb beantragt Ihnen die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung die Ablehnung der Motion, weil diese nach unserem Dafürhalten weitgehend oder ganz erfüllt ist und der Bundesrat bereits den Auftrag hat, diese Ziele umzusetzen, und die entsprechenden Aufträge innerhalb der Bundesverwaltung schon erteilt hat.