Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-12-15
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-12-15
Wortprotokoll
Ich denke, man muss immer einen Blick in den Rückspiegel werfen, und hier geht es vor allem um den Rückspiegel. Es ist ein Altlastenproblem, das Sie dort im Wallis haben. Man muss den Schutz für die Zukunft richtig einstellen. Es gab schon sehr viele Vorstösse zu diesem Problem, sehr viele Sitzungen, sehr viele Konferenzen. Wir können nicht unsere ganzen Grenzwerte irgendwo abändern und auf einen Fall, der aufgetaucht ist, zuschneiden. Wir haben 38 000 belastete Standorte in der Schweiz, nicht nur einen, sondern 38 000. 10 Prozent dieser Standorte müssen saniert werden. Ein grosser Teil der Standorte ist also belastet, hat auch einen Eintrag. Aber hier muss man auch unterscheiden.
Ich kann nachvollziehen, dass sich ein Eigentümer, der einen Katastereintrag hat, Sorgen macht, sich fragt, was das dann für den Wert seines Grundstücks bedeutet. Massgebend für einen Wertverlust ist aber der effektive Belastungsgrad und nicht der Katastereintrag. Der Katastereintrag weist bei einem allfälligen Verkauf darauf hin, dass man das noch untersuchen müsste oder dass es eine Situation sein könnte, wo effektiv Belastungsgrenzen überschritten werden oder die wertvermindernd sein könnte. Banken kennen das Altlastenrecht mittlerweile gut. Sie wissen auch, dass sich die Bewertung nicht nach dem Eintrag, sondern wirklich dann nach der effektiven Belastung richtet.
Bei allem Finanziellen ist es doch so, dass es für uns primär um den Schutz der Menschen geht. Gerade hier in diesen Fällen wissen wir, dass es empfindliche Bevölkerungsschichten gibt. Das sind vor allem Kinder und empfindliche Personen. Wir wissen, Kleinkinder verschlucken regelmässig Erde und atmen Staub ein oder haben Kontakt mit belastetem Boden. Bei der Grenzwertfestlegung geht es darum festzuhalten, ab wann es für ein Kleinkind gefährlich werden kann, wenn es solche kontaminierte Erde verschluckt. Das können wir schon nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die Grenzwerte, die auch mit internationalen Vorstellungen im Einklang sind, haben primär diesen Schutz vor Augen. Ich glaube, da haben wir auch keine Differenz, dass das ernst zu nehmen ist. Hier wissen wir, dass wir die Grenzwerte für Quecksilber 2013 den neuesten toxikologischen Erkenntnissen angepasst haben, und das werden wir auch weiterhin machen. Wenn es toxikologische Erkenntnisse gibt, die es erlauben, die Grenzwerte anzupassen, werden wir das tun.
Wir unterscheiden dabei auch zwischen landwirtschaftlich genutzten Böden und eben - wie hier - Böden im Wohngebiet, wo der Schutz höher ist, weil halt Kinder dort leben und sich im Garten betätigen. Hier besteht vor allem das Risiko der Anreicherung des Quecksilbers im Gemüse, einer Anreicherung des Quecksilbers, wenn man regelmässig irgendwo kontaminierte Erde zu sich nimmt. In diesem Sinne hat auch der Kanton Wallis zu Recht empfohlen, auf solchen Terrains nur Pflanzen anzubauen, welche wenig Quecksilber aufnehmen, um so die Bevölkerung inklusive Kinder und andere empfindliche Personen zu schützen.
Insofern, Herr Ständerat: Wir werden diese Grenzwerte weiterhin genau anschauen. Es geht in keinster Weise um Bürokratie, es geht selbstverständlich um mögliche Wertverluste. Die Hauptpriorität ist der Schutz von Mensch und Umwelt. Wir werden neue wissenschaftliche Erkenntnisse gerne anschauen.