Germann Hannes · Ständerat · 2016-12-15
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-15
Wortprotokoll
Gestern Mittwoch fand die Einigungskonferenz zum Voranschlag 2017 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2018-2020 statt. Wir hatten über sechs Differenzen beim Voranschlag 2017 und vier Differenzen beim Finanzplan zu entscheiden.
Eine Vorbemerkung: Der vorliegende Voranschlag 2017 ist der erste nach den Vorgaben des neuen Führungsmodells des Bundes. Dies hat auch Auswirkungen auf die heutige Behandlung der Vorlage; der Präsident hat es bereits ausgeführt. Im Voranschlag gilt der tiefere Betrag der dritten Runde, beim Bundesbeschluss II wird der Finanzplan zur Kenntnis genommen, und wir können dem Bundesrat Aufträge für den Voranschlag 2018 und den Finanzplan 2019-2021 erteilen. Positionen im Bundesbeschluss II, bei denen es zu keiner Einigung zwischen den Räten kommt, entfallen aus dem Bundesbeschluss. Darum werden heute die Bundesbeschlüsse gesondert behandelt. Bisher haben wir bei Positionen, die sowohl den Voranschlag als auch den Finanzplan betreffen, eine einzige Abstimmung durchgeführt. Da diese beiden Bundesbeschlüsse, wie soeben ausgeführt, in der letzten Runde unterschiedlich gehandhabt werden, müssen wir auch über diese Positionen separat beschliessen.
Beim Voranschlag geht es nur um die Annahme oder Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz in einer einzigen Abstimmung. Wie gehört, hat der Nationalrat mit 105 zu 84 Stimmen bei 5 Enthaltungen den Antrag der Einigungskonferenz abgelehnt. Damit gelten bei diesen sechs Differenzen jeweils die tieferen Beträge.
Es betrifft dies als erste Differenz die Position 420.A231.0159, "Integrationsmassnahmen Ausländer". Hier war eine Aufstockung vorgesehen. Diese Position wird nun gemäss Nationalrat nicht erhöht. Bei der zweiten Differenz ging es um die Position 504.A231.0112, "J+S-Aktivitäten und Kaderbildung". Hier gibt es keine Erhöhung um 1,5 Millionen Franken; da gilt der Wert des Ständerates, der bisherige Entscheid. Die dritte Differenz betrifft die Position 708.A231.0229, "Qualitäts- und Absatzförderung". Hier geht es um 2,5 Millionen Franken, um die nun nicht erhöht wird. Damit entscheiden wir uns für die Variante Ständerat. Bei der vierten Differenz ging es um die Schweizerische Akkreditierungsstelle. Hier findet keine Aufstockung statt. Bei der fünften Differenz, "Beratung und externe Dienstleistungen", einigten wir uns in der Einigungskonferenz eigentlich darauf, die Kürzung zu halbieren. Nach dem Beschluss des Nationalrates wird hier nun um 60 Millionen Franken gekürzt. Bei den Personalausgaben wird ebenfalls gemäss der Variante des Nationalrates entschieden. Es wird dort um 50 Millionen Franken gekürzt.
Damit sieht es nun wie folgt aus - ich kann Ihnen das noch ausführen -: Weil der Antrag der Einigungskonferenz abgelehnt worden ist, beläuft sich der verbleibende Handlungsspielraum bei der Schuldenbremse auf 92 Millionen Franken. Die Kreditsperre nach Artikel 4b des Bundesbeschlusses Ia ist somit obsolet, da die Vorgaben der Schuldenbremse sowohl bei Annahme als auch bei Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz eingehalten werden. Nun sieht es beim Budget wie folgt aus: Mit dem Beschluss der beiden Räte belaufen sich die ordentlichen Einnahmen auf 68,418 Milliarden Franken, die ordentlichen Ausgaben auf 68,668 Milliarden Franken. Es resultiert somit ein Finanzierungsergebnis von minus 250 Millionen Franken. Dieses ist aber schuldenbremsenkonform. Wir haben bei der Schuldenbremse noch einen Handlungsspielraum von 92 Millionen Franken. [GZ]
Damit können wir zum Finanzplan zurückkehren.