Beerli Christine · Ständerat · 2002-03-07
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-07
Wortprotokoll
Dies ist der zweite Punkt, der von politischer Bedeutung ist. Der Nationalrat hat neu einen Absatz 5 eingefügt, der den Kantonen die Möglichkeit gibt, bei erhöhter Arbeitslosigkeit die Zahl der Taggelder von 400 auf 520 Franken zu erhöhen. Erhöhte Arbeitslosigkeit bedeutet nach Angaben des Bundesrates eine fünfprozentige Arbeitslosigkeit, die länger als sechs Monate dauert.
Ihre Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Ergänzung nicht angebracht werden sollte. Wir sind der Meinung, dass die Kantone nicht die Arbeitsmarktregionen sind, dass also hier schlussendlich mit falschen Einheiten geplant würde. Wir sind weiter der Meinung, dass die Flexibilität und die Mobilität verhindert werden, wenn man den Kantonen die Möglichkeit gibt, bei erhöhter Arbeitslosigkeit die Zahl der Taggelder in dieser Art zu erhöhen. Wir gehen davon aus, dass es durchaus möglich und zumutbar ist, ausserhalb eines Kantons in einer erweiterten Region nach Arbeit zu suchen. Wir sind auch der Ansicht, dass man eine prozentuale Beteiligung der Kantone an den Kosten ins Auge fassen müsste, wenn man schon eine solche Regelung weiter diskutieren möchte. Dann wären also allenfalls 80 Prozent der Kosten von der Arbeitslosenversicherung zu tragen und 20 Prozent vom Kanton. Sonst gehen Kosten, die in den Kantonen anfallen und die eben allenfalls auch durch Massnahmen in den Kantonen beseitigt werden können, voll zulasten der Arbeitslosenversicherung. Wir sind der Meinung, dass dies nicht einem guten und korrekten Prinzip entspricht.
Wir bitten Sie daher, mit der Mehrheit Ihrer Kommission festzuhalten, d. h., diesen Absatz 5 zu streichen.
[PAGE 73]