Müller Leo · Nationalrat · 2016-12-15
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-12-15
Wortprotokoll
Ich komme zu den beiden Anträgen der Minderheit Pardini, zuerst zum Antrag der Minderheit Pardini betreffend den Titel. Hier lag ein entsprechender Antrag in der Kommission vor. Er wurde auch diskutiert. Wenn Sie jetzt zugehört haben, haben Sie vielleicht festgestellt: Wenn man den Titel ändern würde, würde man damit auch unterstellen, dass die Situation heute bereits so ist, denn mit dem Gegenvorschlag wird ja nur die heutige Rechtslage abgebildet, nicht mehr und nicht weniger. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 19 zu 6 Stimmen abgelehnt.
Zum Antrag der Minderheit zu den Absätzen 1 bis 3: Zuerst gehe ich noch kurz auf das ein, was sich mit dem Antrag der Mehrheit geändert hat: Geändert hat in Absatz 1, dass ein Anspruch jeder Person auf Schutz ihrer Privatsphäre bestehen soll. Das wurde neu in den direkten Gegenvorschlag aufgenommen. Absatz 2 entspricht weitgehend der heutigen Verfassungsbestimmung; heute ist dies Absatz 1 von Artikel 13. Hier wurde nur der letzte Teilsatz um die Worte "sowie ihrer finanziellen Privatsphäre" ergänzt. Das ist also kongruent mit der neuen Formulierung in Absatz 1. Am Inhalt von Absatz 3 wurde nichts geändert; Absatz 3 entspricht dem heutigen Absatz 2 in Artikel 13 der Bundesverfassung.
Über diese drei Absätze wurde in der Kommission einzeln abgestimmt, aber alle drei Ergebnisse sind genau gleich: Diese drei Absätze wurden jeweils mit 18 zu 7 Stimmen angenommen.
Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, es ihr gleichzutun und ihren Anträgen zuzustimmen.