Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2016-12-15
Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-15
Wortprotokoll
Mit der neuen Finanzordnung 2021 soll die bis 2020 befristete Kompetenz des Bundes zur Erhebung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer um 15 Jahre verlängert werden. Die beiden Steuern sind die Haupteinnahmequellen des Bundes und machen zusammen über 60 Prozent der Bundeseinnahmen aus. Sie sind deshalb für den Bundeshaushalt und die daraus finanzierten Aufgaben des Bundes zentral. Daneben soll eine hinfällig gewordene Übergangsbestimmung zur Biersteuer aufgehoben werden.
Beim Vernehmlassungsentwurf zur neuen Finanzordnung 2021 hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, die Befristung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer ganz aufzuheben. Dies hätte es dem Bund erlaubt, die beiden Steuern permanent zu erheben und die Finanzierung der Bundesaufgaben auf eine langfristig gesicherte Grundlage zu stellen. Das Vernehmlassungsergebnis zeigte jedoch, dass dieser Vorschlag im Parlament keine politische Mehrheit finden würde.
Aus diesem Grund soll nun die Befristung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer verlängert werden. Dazu ist es notwendig, die Übergangsbestimmungen in Artikel 196 Ziffer 13 und Ziffer 14 Absatz 1 der Bundesverfassung zu ändern. Mit diesen Änderungen können die beiden Haupteinnahmequellen des Bundes bis zum 31. Dezember 2035 erhoben werden. Die neue Finanzordnung 2021 löst die betreffenden Verfassungsbestimmungen ab und stellt die Bundesfinanzen einnahmenseitig für die Zeit nach 2020 auf eine neue Verfassungsgrundlage. Da die Vorlage eine Verfassungsänderung beinhaltet, unterliegt sie dem obligatorischen Referendum.
In der Kommission wurde Eintreten auf die Vorlage ohne Gegenantrag beschlossen. Auf die Mehrheits- und Minderheitsanträge werde ich in der Detailberatung eingehen. [PAGE 2270]