Rieder Beat · Ständerat · 2016-12-15
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2016-12-15
Wortprotokoll
Ich kann ja nicht zufrieden sein. Der Bundesrat möchte an der bestehenden Situation nichts ändern. Es ist ein Unterschied, ob man Recht hat oder Recht bekommt. Ich hoffe, dass wir am Ende der Fahnenstange dann doch Recht bekommen.
Was ist genau die Situation beim Quecksilber? Wir haben im Wallis eine Quecksilberverschmutzung, die durch das Chemiewerk Lonza ausgelöst wurde. Dieses setzte Quecksilber als Katalysator ein. Im letzten Jahrhundert war das gebräuchlich. Das Quecksilber ist unglücklicherweise in die Böden von fünf Gemeinden gelangt. Bei dieser Kontaminierung kommt die Umweltschutzgesetzgebung mit der Altlastenverordnung und dem Kataster für belastete Standorte zur Anwendung. Dort erfahren die Liegenschaften im Siedlungsgebiet je nach Höhe der Quecksilberbelastung im Boden oder Untergrund ein unterschiedliches Schicksal.
Parzellen mit einer Belastung von mehr als 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde werden im Kataster für belastete Standorte eingetragen und müssen saniert werden. Das wurde auch gemacht. Die Lonza nimmt ihre Verpflichtung wahr und saniert diese Parzellen, die sanierungswürdig sind. Aber im Bafu ist irgendein schlauer Kopf zum Schluss gekommen, dass die Parzellen mit einer Belastung zwischen 0,5 und 2 Milligramm zwar nicht im Sinne der Gesetzgebung sanierungspflichtig sind, aber im Kataster für belastete Standorte eingetragen werden. Das hat für die Eigentümer dann die unangenehme Wirkung, dass sie geschädigt werden. Der Wert ihrer Parzelle wird gemindert. Ein potenzieller Käufer wird diese Belastung berücksichtigen. Der Kaufpreis - wenn überhaupt ein Käufer vorhanden ist - bricht ein. Das trifft auf Hunderte von Baulandparzellen in diesen fünf Gemeinden zu. Die dritte Kategorie ist nicht weiter schwierig. Parzellen mit einer Belastung von weniger als 0,5 Milligramm gelten im Sinne des Gesetzes als nicht belastet.
Es geht um diese Grauzone zwischen Sanierungspflicht und Nichtsanierungspflicht. Hier hat der Bundesrat 2014 auf die Interpellation Reynard 14.4143, "Quecksilber-Problematik im Oberwallis. Unschuldige Bodenbesitzer dürfen nicht belastet werden", eigentlich Folgendes ausgesagt: "Böden mit Belastungen zwischen 0,5 und 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde stellen keine Gefahr für Mensch und Umwelt dar und bedürfen somit keiner weiteren Massnahmen." In der Realität ist es nun so, dass sich die Lonza nicht verpflichtet [PAGE 1241] fühlt, solche Böden zu sanieren. Der Staat fühlt sich auch nicht verpflichtet, solche Böden zu sanieren. Der Eigentümer wird mit dem Schaden alleingelassen. Jetzt kommt der Bundesrat und führt in seiner Antwort zwei Argumente auf, wieso an dieser Grauzone zwischen 0,5 Milligramm und 2 Milligramm festgehalten wird. Er sagt aus: "Bei einer Quecksilberbelastung des Bodens zwischen 0,5 und 2 Milligramm pro Kilogramm besteht ein mögliches Risiko, wenn der Boden landwirtschaftlich oder für einen Gemüsegarten genutzt wird." Und das Zweite: "Bei Bauarbeiten ist eine Ausbreitung der Kontamination zu vermeiden und das belastete Material zum Schutz der Bevölkerung und Umwelt korrekt zu entsorgen."
Zum einen widerspricht er natürlich seinen Aussagen aus dem Jahre 2014, und zum andern gibt es neue Forschungen und neue Expertisen, die neueste stammt von November 2016. Ich hoffe, dass das Bafu diese Expertise berücksichtigt. Man hat nämlich die landwirtschaftlichen Produkte in dieser belasteten Zone kontrolliert und festgestellt, dass die Konzentration von Quecksilber in diesen Produkten kleiner ist als die Konzentration, welche Sie mit einer Amalgamzahnfüllung haben. Sie ist auch kleiner als die Konzentration, wenn Sie regelmässig Fisch essen, d. h. absolut verschwindend klein, gesundheitlich unbedenklich. Daher ist die Antwort des Bundesrates in diesem Punkt falsch.
Weiter: Wie kann es sein, dass Land, ein Stück Erde, am ursprünglichen Standort unbedenklich ist für Mensch und Umwelt, aber dann bei einem Transport auf eine Deponie plötzlich bedenklich sein soll? Auch dieser vorgeschobene Grund ist ja eigentlich logisch nicht zu vertreten.
Daher wäre ich doch froh, wenn im Zuge dieser neuen Expertisen das Bafu und der Bundesrat diese Angelegenheit überdenken würden. Wir möchten ja nicht zwei Schäden bekämpfen, zum einen den Schaden wegen der Kontamination durch Quecksilber und zum andern den Schaden verursacht durch eine übertriebene Bürokratie. Ich glaube, dass der Bundesrat dieses Problem ernst nehmen muss, weil es um bedeutende Beträge geht. Es geht um Millionenbeträge für diese Eigentümer, die keine Hilfe erhalten, weder von den Chemiewerken noch vom Bund, noch vom Kanton.