Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2016-12-15
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-15
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion befürwortet die neue Finanzordnung 2021, mit der die Bundesfinanzen auch über das Jahr 2020 hinaus auf eine tragfähige Basis gestellt werden sollen. Mit den Einnahmen der direkten Bundessteuer von rund 20 Milliarden Franken und der Mehrwertsteuer von über 23 Milliarden Franken werden rund 63 Prozent der Bundeseinnahmen generiert. Sie stellen die Haupteinnahmequellen des Bundes dar. Aufgrund ihrer fiskalischen Bedeutung steht die grundsätzliche Erhebung dieser beiden Steuern nicht infrage. Daher ist es aus unserer Sicht auch ein Gebot der Stunde, diese beiden Steuerarten nun unbefristet zu erheben, so, wie es der Bundesrat in seiner Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagen hat, so, wie es über zwanzig Kantone und die Hälfte der Verbände und Organisation unterstützt haben.
Leider hat der Bundesrat seinen ursprünglichen gut begründeten Vorschlag abgeschwächt und will nun die beiden zentralen Einnahmequellen nur befristet erheben. Mit dem Antrag meiner Minderheit II zur Aufhebung der Übergangsbestimmungen zu den Artikeln 128 und 130 nehme ich den Vernehmlassungsentwurf des Bundesrates wieder auf und möchte diese Befristung aufheben.
Was spricht denn für eine unbefristete Erhebung der Mehrwertsteuer und der direkten Bundessteuer? Die beiden Steuerarten sichern knapp zwei Drittel der Bundeseinnahmen und finanzieren mit ihren rund 43 Milliarden Franken viele staatliche Aufgaben. Allein die stark gebundenen Ausgaben machten im Voranschlag 2016 rund 38 Milliarden Franken oder 56 Prozent des Budgets aus. Hinzu kommen noch die schwach gebundenen Ausgaben von rund 29 Milliarden Franken. Sie sehen nur schon aufgrund dieser Dimensionen: Wir brauchen diese beiden Steuern, sie sind ganz wesentlich für die Finanzierung unseres Auftrages gegenüber der Bevölkerung.
Ausserdem würde mit der Weiterführung der Befristung eine permanente Asymmetrie in der Finanzpolitik geschaffen. Denn vor allem bei der Mehrwertsteuer bestehen zahlreiche langfristige Zweckbindungen. Langfristige Ausgaben würden so befristeten Einnahmen gegenübergestellt. Dabei geht es zum Beispiel um unbefristete Finanzierungen für so bedeutende Projekte und Vorsorgeeinrichtungen wie den Bahninfrastrukturfonds, die Invalidenversicherung oder auch die geplante Reform der Altersvorsorge 2020. Auch bei der direkten Bundessteuer partizipieren andere am Ertrag, so die Kantone, heute mit 17 Prozent, je nach Abstimmungsergebnis zur Unternehmenssteuerreform III künftig mit einem höheren Prozentanteil. All diese Aufgaben, die über diese Zweckbindungen finanziert werden, sind demokratisch legitimiert, entweder durch das Parlament oder in einer Volksabstimmung durch die Stimmberechtigten. Daher ist es auch legitim, die Nichtbefristung der Erhebung dieser beiden Steuern zu legiferieren.
Die Befristung wird oft auch damit begründet, dass sie uns immer wieder zu einer Überprüfung dieser Steuerarten auffordere. Eine solche findet jeweils bei Sachvorlagen statt. Wenn wir zum Beispiel über Mehrwertsteuersätze diskutieren oder darüber, ob wir da einen Einheitssatz oder noch mehr Ausnahmen wollen, dann nehmen wir diese Überprüfung immer wieder bei den konkreten Vorlagen vor. Was aber nicht der Fall ist und wahrscheinlich auch nie der Fall sein wird, ist, dass wir bei einer Verlängerung der Befristung eine grundsätzliche Diskussion über die Finanzordnung führen. Diese findet in anderen Rahmen statt.
Dazu nur ein Beispiel für den Fall, dass man meint, diese Überprüfung werde jeweils bei der Verlängerung à fond und grundlegend durchgeführt: Wir haben es in der Kommission gut gemacht, wir brauchten dazu 55 Minuten, auch die Botschaft ist gut dokumentiert und hat nicht einmal zwanzig Seiten. Man kann also wahrscheinlich nicht davon sprechen, dass wir hier jetzt bei der Verlängerung eine grundlegende Diskussion über unsere Finanzordnung geführt hätten. Das würde auch keinen Sinn machen, es ist in diesem Kontext nicht nötig.
Dann möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir die Mehrwertsteuer nun seit 75 Jahren haben - zuerst als Wust, dann als Mehrwertsteuer - und dass wir die direkte Bundessteuer seit 100 Jahren haben. Das hat sich bewährt, wir brauchen diese Steuerarten. Deshalb bitte ich Sie, meine Minderheit II zu unterstützen und diese Befristung aufzuheben.
Auf die Vorlage treten wir selbstverständlich ein. Wir bitten Sie, diese dann auch mit einer unbefristeten Ausgestaltung zu bejahen.