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Müller Leo · Nationalrat · 2016-12-15

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-12-15

Wortprotokoll

Wir haben heute die Botschaft zur neuen Finanzordnung 2021 zu beraten. Ich spreche gleichzeitig zum Eintreten und zu den beiden Minderheitsanträgen bei Artikel 196 Ziffern 13 und 14 der Bundesverfassung.

Worum geht es? Das haben Sie von der Kommissionsberichterstatterin und vom Kommissionsberichterstatter bereits gehört. Es ist eine wichtige Vorlage, die wir hier zu behandeln haben. Wir haben zu entscheiden, ob wir die befristete Kompetenz zur Erhebung der direkten Bundessteuer und zur Erhebung der Mehrwertsteuer erstens verlängern wollen und zweitens, wenn ja, für wie lange. Wie wichtig diese Vorlage ist, zeigt allein das Ergebnis der beiden Steuern: Rund zwei Drittel unseres Bundeshaushaltes von 67 Milliarden Franken werden über diese zwei Einnahmequellen finanziert. [PAGE 2271]

Der Bundesrat schlägt vor, die Verlängerung je um 15 Jahre vorzunehmen. Wir haben auch zwei Minderheitsanträge zu behandeln, nämlich den Antrag der Minderheit I (Amaudruz), die die Verlängerung nur für 10 Jahre will, und den Antrag der Minderheit II (Birrer-Heimo), die eine unbefristete Regelung in der Bundesverfassung will. Vorab halte ich fest, dass es für die CVP nicht zur Diskussion steht, diese Verlängerung nicht zu gewähren. Immerhin - das habe ich gesagt - ist das ein wichtiger Einkommensbestandteil, den wir damit beschliessen und für den wir auch die Grundlage schaffen.

Bei den Ziffern 13 und 14 unterstützt die CVP-Fraktion die Mehrheit und somit den Vorschlag des Bundesrates. Bereits in der Vernehmlassung hat sich die CVP dahingehend geäussert, dass es keine unmittelbare und zwingende Notwendigkeit gibt, die Aufhebung der Befristung zu beschliessen. Die Befristung trägt dazu bei, dass das Steuersystem regelmässig kritisch hinterfragt und auch die Einnahmen und Ausgaben des Bundes überprüft werden. Man kann sagen, das sei jetzt nicht erfolgt. Aber es geht uns vor allem darum, dass wir diese Möglichkeit offenhalten und das bei Bedarf tun können, wenn wir es tun wollen.

Immerhin - und das ist hier auch zur Kenntnis zu nehmen - hat sich das Schweizervolk in drei Abstimmungen gegen die Aufhebung der Befristung ausgesprochen, nämlich in den Jahren 1977, dann 1979 und schliesslich 1991. Diese Tatsache ist wie gesagt zu berücksichtigen. Zudem sind die vorgesehenen 15 Jahre eine gute Dauer. Eine Verlängerung um 10 Jahre würde heissen, dass bereits nach einer erfolgten Volksabstimmung der Bundesrat schon wieder daran denken müsste, eine neue Vorlage auszuarbeiten und dem Parlament zuzuleiten. Das wollen wir nicht, das finden wir auch nicht effizient.

In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der CVP-Fraktion, auf diese Vorlage einzutreten und bei den Ziffern 13 und 14 der Mehrheit zu folgen.