Schelbert Louis · Nationalrat · 2016-12-15
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2016-12-15
Wortprotokoll
Die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer können bislang nur auf Zeit eingezogen werden. Diese wichtigsten Einnahmequellen des Bundes bringen gut 60 Prozent der gesamten Erträge und sind bis 2020 befristet. Wenn die etwas über 20 Milliarden Franken an direkter Bundessteuer und die 22,5 Milliarden Franken an Mehrwertsteuer - die Zahlen sind von 2015 - nicht wegfallen sollen, müssen Volk und Stände die Kompetenz zu deren Erhebung verlängern. Das ist der Hauptinhalt der hier diskutierten Vorlage. Die grüne Fraktion tritt auf sie ein und stimmt ihr zu.
Der Bundesrat hatte eine unbefristete Regelung in die Vernehmlassung gegeben. An der Höhe der Steuern würde sich damit nichts ändern. Dagegen könnte in Zukunft auf die Volksabstimmungen über eine erneute Verlängerung verzichtet werden. Die überwiegende Mehrheit der Kantone, etwa die Hälfte der Verbände und diverse Parteien sprachen sich für die Aufhebung der Befristung aus. Eine Minderheit der Teilnehmenden, darunter aber CVP, FDP und SVP, waren dagegen. Leider ist der Bundesrat deswegen umgefallen und beantragt nun nicht eine unbefristete Lösung, sondern bloss eine Verlängerung der Frist um weitere 15 Jahre.
Die Grünen können diese Mutlosigkeit nicht rühmen. Die zur Diskussion stehenden Steuern sind in der Bevölkerung akzeptiert. In der Bundesverfassung finden sich mehrere Stellen, wo die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer genannt sind. Diverse mit diesen Steuern verbundene Ausgaben wurden in Volksabstimmungen bejaht. Damit hiess die Bevölkerung indirekt auch die Erhebung dieser Steuern gut. Zudem verweise ich hier wieder mal auf Artikel 128 Absatz 3 der Bundesverfassung, der den Ausgleich der kalten Progression regelt. Diese Bestimmung sagt zwei Dinge: Erstens gibt es nur eine kalte Progression, wenn die direkte Bundessteuer erhoben wird. Zweitens gibt es nur eine kalte Progression, wenn es eine Progression gibt. Die Rechtmässigkeit einer Progression wird ja hin und wieder bestritten, die Verfassung antwortet diesbezüglich klar.
Von den Befürwortern wird gesagt, die Befristung diene der Disziplinierung bezüglich der Staatsausgaben. Es gelte zudem immer wieder, die Lage neu zu überdenken. So hat es schon das letzte Mal, vor zwölf Jahren, getönt. Die Bevölkerung hiess damals die aktuelle Finanzordnung im Verhältnis drei zu eins gut. Damals hatte niemand eine mehrheitsfähige Idee, wie eine Finanzarchitektur ohne direkte Bundessteuer und ohne Mehrwertsteuer aussehen könnte. Daran hat sich bis auf den heutigen Tag nichts geändert. Es gibt keinen mehrheitsfähigen Ansatz für eine andere Finanzarchitektur in der Schweiz. Es macht deshalb in unseren Augen keinen Sinn, für die Bestätigung der geltenden Ordnung die Bevölkerung immer wieder von Neuem an die Urne zu rufen. Es ergibt sich kein Demokratiegewinn daraus, unnötige Volksabstimmungen sind zu teuer.
Es ist uns Grünen unverständlich, dass sich der Bundesrat nicht für eine unbefristete Lösung einsetzt und den Räten und der Bevölkerung den Unsinn der Befristung erklärt. Der Staat muss finanziert sein, dafür braucht es die Finanzordnung. Grosse Teile der Bevölkerung würden das verstehen, umso mehr, als es keinen Ansatz für eine andere mehrheitsfähige Finanzordnung in der Schweiz gibt.
Die grüne Fraktion unterstützt deshalb den Antrag der Minderheit II (Birrer-Heimo), die für eine unbefristete Lösung eintritt. Den Antrag der Minderheit I (Amaudruz), die statt einer Frist von 15 Jahren nur eine solche von 10 Jahren will, lehnen wir ab. Das würde alles noch unsinniger machen.
In diesem Sinne tritt die grüne Fraktion auf die Vorlage ein und stimmt ihr zu.