Walti Beat · Nationalrat · 2016-12-15
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-15
Wortprotokoll
Ich nutze meine Redezeit für ein Votum zum Eintreten und die Stellungnahme zu den vorliegenden Minderheitsanträgen.
Ich glaube, niemand will dem Bund den finanziellen Teppich unter den Füssen wegziehen, auch die Freisinnigen und Liberalen nicht; entsprechend unterstützen wir diese Vorlage, wie sie vorliegt. Wie wir gehört haben, geht es um über 40 Milliarden Franken jährlich, die durch Mehrwertsteuer und direkte Bundessteuer in die Bundeskasse fliessen. Über 60 Prozent der Ausgaben werden aus diesen Quellen gedeckt, und es ist absolut undenkbar, dass wir bis zum Auslauf der aktuell geltenden Verfassungskompetenz eine alternative Finanzierungsgrundlage zurechtzimmern könnten. Entsprechend ist es zwingend, dass die Verlängerung dieser Verfassungsgrundlage beschlossen wird. Dem schliessen wir uns an.
Wie wir gehört haben, stellen sich zwei Fragen, die auch in den Minderheitsanträgen reflektiert sind, nämlich die Frage, ob diese Verfassungsgrundlage weiterhin befristet sein soll, und die Frage, wie lange diese Befristung gelten soll, wenn sie beschlossen wird. Die Freisinnigen haben zu beiden Fragen eine klare Antwort.
In Bezug auf die terminierte Verlängerung sind wir der Meinung, dass es auch weiterhin Sinn macht, diese so zu belassen. Über die demokratischen Stellungnahmen in Abstimmungen haben wir schon einiges gehört. Wir halten es für nützlich, durch die Befristung einen - wenn auch zugegebenermassen theoretischen, aber eben doch realen - Anlass zu schaffen, periodisch immer wieder einmal über die richtige Finanzierungsstruktur des Bundeshaushalts nachzudenken. Mir ist klar, dass alles, was aktuell oder in der jüngeren Vergangenheit diskutiert worden ist, die Erhebung einer direkten Bundessteuer und einer Mehrwertsteuer nicht per se überflüssig machen würde. Entsprechend würde es auch bei grundlegenden Reformprojekten wahrscheinlich wieder eine entsprechende Verfassungsgrundlage brauchen. Mit der Terminierung besteht aber nichtsdestotrotz ein Anlass, eben diese Grundlage wieder grundsätzlich zu reflektieren und zu beschliessen.
Wie Sie wissen, ist es den FDP-Liberalen ein Anliegen, gerade auch im Steuerbereich die Systemdiskussion wachzuhalten. Wir haben uns immer wieder mit Ideen zur fundamentalen Vereinfachung des Steuersystems gemeldet, sei dies bei der Einkommenssteuer, Stichwort Flatrate oder Easy Tax, oder auch bei der Mehrwertsteuer, Stichwort Einheitssatz. Das ist uns wichtig. Im Übrigen gibt es auch von linker Seite Projekte, mit denen das Steuersystem verändert werden soll, und zwar ziemlich fundamental. Wenn ich mir vorstelle - was hoffentlich eine theoretische Vorstellung bleibt -, dass eine Erbschaftssteuer beschlossen würde, dann wäre das vielleicht auch ein Anlass, über die Struktur des übrigen Steuersystems des Bundes nachzudenken. Dies ist einfach ein Beispiel, das zeigt, dass auch graduelle Veränderungen im Steuersystem durchaus einen grundsätzlichen Diskussionsbedarf auslösen können. Wir stehen also zu dieser weiteren Terminierung.
Nun zur Frage der richtigen Dauer der Terminierung: Hier sind wir der Meinung, dass die mehrheitlich vorgeschlagenen 15 Jahre die richtige Frist sind, und zwar sind wir das vor allem aus realitätsbezogenen Überlegungen. Wollten wir mit 10 Jahren operieren, dann müssten wir - mit sämtlichen Vorlauffristen für Entwürfe, Vernehmlassungen, Botschaften, Beratung und dergleichen - eigentlich umgehend wieder anfangen. Wir müssten schon heute anfangen, ein neues System zu skizzieren. Es liegt aktuell nichts Derartiges vor, und deshalb macht es auch keinen Sinn, diese Frist künstlich auf 10 Jahre zu limitieren.
15 Jahre sind ein ausgewogener Ausgleich zwischen dem Bedürfnis nach Stabilität, Berechenbarkeit und Planbarkeit und dem Bedürfnis, das System zu hinterfragen. Das gilt auch für die Steuerpflichtigen; sie wissen dann, was in der Schweiz gilt. Das ist auch ein wichtiges Standortmerkmal. Es gibt eben die Gewähr, dass unser Steuersystem stabil und berechenbar ist, auch wenn es terminiert ist. Dennoch haben wir mit 15 Jahren ein noch einigermassen absehbares Ende dieser Erhebungsperiode und eine Sollbruchstelle oder eben einen terminierten Anlass, um diese fundamentale Diskussion einer möglichen Weiterentwicklung des Steuersystems zu führen.
Zusammenfassend empfehle ich Ihnen deshalb im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, auf die Vorlage einzutreten, dem Mehrheitsantrag zu folgen und beide Minderheitsanträge abzulehnen.