Bieri Peter · Ständerat · 2002-03-07
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-07
Wortprotokoll
Die Volksinitiative "für ein ausreichendes Berufsbildungsangebot [PAGE 76] (Lehrstellen-Initiative)" wurde am 26. Oktober 1999 mit 113 032 gültigen Unterschriften in Form eines ausgearbeiteten Entwurfes eingereicht. Ihre Behandlung hat bis spätestens am 25. April dieses Jahres in den Räten zu erfolgen. Dies ist denn auch der Grund, dass die WBK Ihnen dieses Geschäft in der Frühjahrssession vorlegt und dass die Initiative nicht zusammen mit dem neuen Berufsbildungsgesetz behandelt werden kann. Im Nationalrat hat dieses an sich sinnvolle gemeinsame Vorgehen ermöglicht, dass die zum Teil gleichen Forderungen in den beiden Vorlagen miteinander behandelt werden konnten.
Ich werde mir deshalb erlauben, auf die im jetzigen Moment der Beratung vorliegenden Beschlüsse des neuen Berufsbildungsgesetzes des Nationalrates hinzuweisen. Ich mache dies auch deshalb, weil im Nationalrat verschiedentlich darauf hingewiesen wurde, dass die von Jugendverbänden und Gewerkschaften lancierte Initiative den Werdegang des neuen Berufsbildungsgesetzes im konstruktiven Sinne beeinflusst habe, wenngleich die Initiative letztlich im Nationalrat mit 110 zu 55 Stimmen abgelehnt wurde.
In unserer Kommission hat sich der Vertreter des Initiativkomitees bei den Anhörungen zum neuen Berufsbildungsgesetz so geäussert, dass auf der Basis des nationalrätlichen Beschlusses zum neuen Berufsbildungsgesetz ein Rückzug der Initiative im jetzigen Zeitpunkt nicht infrage komme. Vielmehr sei man enttäuscht, dass der Nationalrat es nicht zustande gebracht habe, den beiden Hauptforderungen der Initianten besser Rechnung zu tragen. So weit zur Ausgangslage.
Zum Inhalt der Initiative: Die Initiative fordert die Aufnahme eines neuen Artikels 34ter in der Bundesverfassung. Darin werden zwei Forderungen erhoben:
1. Das Recht auf eine ausreichende berufliche Ausbildung sei zu gewährleisten. Dazu hätten Bund und Kantone für ein genügendes und qualitativ gutes Ausbildungsangebot zu sorgen. Diese Aufgabe könne sowohl über das duale Ausbildungssystem als auch über die vorwiegend staatliche Ausbildung gelöst werden.
2. Die andere Hauptforderung beinhaltet die Errichtung und die Organisation eines gesamtschweizerischen Berufsbildungsfonds, der in Berücksichtigung der in den Betrieben angebotenen Lehrstellen durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu finanzieren wäre.
Die Initianten gehen davon aus, dass dieser Fonds jährliche Einnahmen von etwa 400 bis 500 Millionen Franken generieren würde, die für die Berufsbildung in den Kantonen verwendet werden könnten.
Der Bundesrat und Ihre vorberatende Kommission lehnen die Initiative ab. Zwar werden die aufgezeigten Mängel im heutigen Berufsbildungswesen durchaus anerkannt; es wird auch Handlungsbedarf ausgemacht. Nicht zuletzt im Hinblick auf die Lehrstellenknappheit in der zweiten Hälfte der Neunzigerjahre hat der Bund zusammen mit den Kantonen im Rahmen der Lehrstellenbeschlüsse I und II bereits erhebliche Anstrengungen unternommen, um strukturelle Mängel zu beheben.
Die Forderung nach einem verfassungsmässigen Individualrecht auf eine ausreichende Bildung käme nach Ansicht des Bundesrates und der Kommission einem Fremdkörper im schweizerischen Verfassungsrecht gleich. Folgerichtig würde ein solches Recht auch dazu führen, dass jede Person bei vermuteter Verletzung dieses Rechtes gerichtlich klagen könnte. In Anbetracht der Tatsache, dass in unserem Land sämtliche Jugendliche grundsätzlich Zugang zu weiterführenden Bildungen im allgemeinbildenden wie im beruflichen Bereich haben, geht diese generelle Forderung zu weit.
In unserer Kommission wurde auch reklamiert, dass sich die Botschaft mit diesem neuen verfassungsmässigen Recht eigentlich nur sehr oberflächlich auseinander gesetzt habe und der Tragweite nur ungenügend Rechnung getragen werde. So äussern sich weder die Initiative noch die Botschaft darüber, inwieweit Angebot und Nachfrage zu berücksichtigen seien und welches letztlich die Folgen eines solchen Ausbildungsrechtes in ihrer Konsequenz wären.
Trotz dieser offenen Fragen vertritt die Kommission grossmehrheitlich die Ansicht, dass ein solches Recht zu weit gehen würde - mehr noch: dass es letztlich den notwendigen Marktmechanismus, der auch im Berufsbildungswesen nötig ist, empfindlich stören würde. Das für unser Land typische duale Berufsbildungswesen würde durch solche Rechtsansprüche tendenziell geschwächt, weil ein solches Recht die Ausbildung verstärkt dem Staat überbinden würde.
Im neuen Berufsbildungsgesetz, das vom Nationalrat bereits behandelt wurde, wird denn auch kein explizites Recht auf eine Berufsbildung stipuliert. In Artikel 1 wird vielmehr festgehalten, dass Bund und Kantone gemeinsam mit der Arbeitswelt ein genügendes Angebot im Bereich der Berufsbildung anstreben. Dabei wird auf das Engagement und die Mitfinanzierung durch die öffentliche Hand verwiesen. Das Berufsbildungsgesetz sieht demzufolge eine unverbindliche Formulierung vor - ich denke, dass sich unser Rat einer ähnlichen oder sogar der gleichen Formulierung anschliessen wird -, deren Gesamtwirkung jedoch vom Bundesrat, vom Nationalrat und Ihrer WBK letztlich als effizienter, flexibler und sicher auch zweckmässiger betrachtet wird.
Kommen wir zum zweiten Gegenstand der Initiative, dem gesamtschweizerischen Bildungsfonds. Auch hier greifen die Initianten vom Grundsatz her ein allgemein erkanntes Anliegen auf. Es geht zum einen darum, für die Unternehmen das Anbieten von Lehrstellen attraktiv zu machen und sie in die Bildungsverantwortung einzubeziehen. Zum anderen beobachten wir mit einiger Besorgnis eine gewisse Entsolidarisierung der Unternehmen, indem die einen ausbilden, während sich die andern um die Mitarbeit und Mitverantwortung foutieren, um dann als Trittbrettfahrer junge, gut ausgebildete Berufsleute nach Abschluss der Lehre von den Lehrbetrieben abzuwerben.
Dieses Problem ist erkannt. Es sind schon verschiedenste Ideen, unter anderem auch im Fiskalbereich oder im öffentlichen Vergabewesen, studiert und entwickelt worden, wie bei diesem Phänomen Abhilfe geschaffen werden könnte. Gewisse Westschweizer Kantone kennen im Übrigen solche kantonalen Berufsbildungsfonds. Ein gesamtschweizerischer Berufsbildungsfonds, so wie er in der Initiative verlangt wird, wäre nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten umzusetzen. Der Einbezug der Lehrbetriebe könnte sich, auch wenn der Aufwand für die Ausbildung der Lehrlinge angemessen berücksichtigt würde, für die grundsätzliche Absicht der Initiative als Bumerang erweisen. Es ist zu befürchten, dass sich die Unternehmen der Mitverantwortung innerhalb des dualen Berufsbildungssystems entziehen würden, indem sie es vorzögen, anstelle der Ausbildung den bequemeren Weg über Abgaben in den Fonds zu wählen. Ein gesamtschweizerischer Berufsbildungsfonds wird als zu starres Instrument empfunden, das den berufsspezifischen und regionalen Aspekten zu wenig Rechnung trägt. Auch die Administration auf staatlicher Ebene dürfte erheblich sein. Mit Artikel 61 des neuen Berufsbildungsgesetzes, so wie es im Nationalrat beschlossen wurde, wird die Möglichkeit branchenbezogener Berufsbildungsfonds vorgesehen. Sofern die Branche einen solchen Fonds errichten will und sie über einen gewissen Organisationsgrad verfügt, kann der Bundesrat dessen Finanzierung als allgemein verbindlich erklären. Mit einer zwar weniger weit gehenden, dafür weniger etatistisch daherkommenden Lösung sind Bundesrat, Nationalrat und Ihre Kommission der Überzeugung, den tauglichen und besseren Weg gefunden zu haben.
Die Minderheit in der Kommission, vertreten durch Kollege Gentil, argumentierte, dass die Initiative das duale System nicht abschaffe, sondern vielmehr sinnvoll ergänze. Noch gebe es zu viele junge Leute, die keine Lehre absolvieren würden. Auch müsse das Recht auf Bildung nicht nur den Volksschulabgängern, sondern auch jungen Erwachsenen zugebilligt werden. Herr Gentil hat im Weiteren auf das uns allen bekannte leidige Problem der trittbrettfahrenden Unternehmen hingewiesen. Der Minderheitssprecher hat zwar die Bestrebungen im neuen Berufsbildungsgesetz nach dem Beschluss des Nationalrates anerkannt. Er hat jedoch Verständnis dafür, dass es die Initianten als verfrüht ansehen, die Initiative im jetzigen Moment zurückzuziehen. Es gelte, die Weiterentwicklung des neuen Berufsbildungsgesetzes [PAGE 77] aufmerksam zu verfolgen. In diesem Sinne wird jetzt auch Kollege Gentil seinen Minderheitsantrag begründen.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 11 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Beschlussentwurf zuzustimmen und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.