Reimann Maximilian · Ständerat · 2002-03-11
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-11
Wortprotokoll
Ich präsidierte im Jahre 1997 jene Subkommission unserer Kommission für Rechtsfragen, die sich mit Alternativen zur allgemeinen Steueramnestie befasste. Im Kreis dieser Subkommission wurde damals die Idee der individuellen Steueramnestie auf Selbstanzeige hin ausgearbeitet. Davon war ja heute auch bereits wiederholt die Rede. Nur, diese individuelle Steueramnestie hat mich persönlich nie überzeugt. Denn welcher Steuerhinterzieher geht schon hin zur Steuerbehörde, zeigt sich selber an und bezahlt erst noch die üblichen Strafsteuern? So gut dieses Institut gemeint ist, so wenig dürfte es in der Praxis Anwendung finden.
Wesentlich zweckmässiger scheint mir hingegen die Erbenamnestie zu sein, wie sie der Kanton Tessin kennt bzw. kannte. Ich kann mich einer solchen Lösung voll und ganz anschliessen und bin froh, dass sich die Kommission doch mit überzeugender Mehrheit hinter diese Idee gestellt hat. Allerdings wird es bei der Umsetzung noch einige Knacknüsse zu lösen geben, damit verhindert werden kann, dass es zu ein paar kantonalen Erbenamnestie-Oasen kommt, die dem Gedanken der nationalen Steuerharmonisierung abträglich sind. Wir werden ja sehen. Aber wichtig ist im Moment einfach, dass wir der Standesinitiative fürs Erste Folge geben.
Nun hätte ich noch eine Frage an Sie, Herr Bundespräsident. Sowohl mit Genugtuung als auch mit einigem Erstaunen entnahm ich dem vorliegenden Bericht unserer Kommission für Rechtsfragen wie auch Ihren sehr informativen Informationsblättern - betitelt mit "Schwerpunkte" -, dass der Bundesrat am 13. März 2000 entschieden habe, dem Parlament eine neue Vorlage für eine allgemeine Steueramnestie zu unterbreiten; ob im Rahmen eines neuen Finanzpaketes oder unabhängig davon, tut an sich nichts zur Sache. Die Argumente pro oder contra zu einer generellen Steueramnestie bleiben ja dieselben. Deshalb die erste Frage: Was hat den Bundesrat im März 2000 dazu bewogen, plötzlich von seiner lange praktizierten ablehnenden Haltung gegenüber einer Neuauflage der Steueramnestie abzurücken? In der Ära Ihres Vorgängers, von Herrn Stich, war das Thema Steueramnestie ja so gut wie tabu. Eine Anschlussfrage: Was bewog den Bundesrat nur 15 Monate später, seine Meinung erneut zu ändern und das Thema "allgemeine Steueramnestie" wieder zu schubladisieren? Irgendwie muss hier doch die Kohärenz aus dem Lot geraten sein. War der Rückzieher vom 27. Juni letzten Jahres definitiv oder bloss provisorisch, taktisch? Ich wäre Ihnen dankbar, Herr Bundespräsident - ich bin nach wie vor ein Verfechter einer allgemeinen Steueramnestie -, wenn Sie uns die Gründe für diese bundesrätliche "Slalomfahrt" erklären könnten.