Maissen Theo · Ständerat · 2002-03-11
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-11
Wortprotokoll
Wenn ich jetzt namens der Minderheit über die Vorlage betreffend Stiftung Solidarität Schweiz bzw. zur entsprechenden Verfassungsänderung spreche, möchte ich vorweg festhalten: Ich stehe nach wie vor hinter dem Projekt und der Idee der Solidaritätsstiftung. Es ist bekannt, wie es im Jahre 1997 dazu kam und was die zentralen Beweggründe für dieses Projekt waren. Im Laufe der Jahre haben wir etwas Distanz zu diesen ursprünglichen Beweggründen gewonnen, und jetzt steht eindeutig im Vordergrund, dass wir mit diesem Projekt, mit diesem Vorhaben, eine einmalige Chance haben, einen konkreten Beitrag im Kampf gegen Armut, Not und Gewalt zu leisten. Als eines der reichsten Länder der Welt kann die Schweiz hier den Tatbeweis der Solidarität erbringen.
Ich sage dies, weil unter Umständen vermutet werden könnte, mit diesem Minderheitsantrag möchte man das Projekt als solches angreifen. Das ist aber keineswegs der Fall. Wir müssen vorweg noch eine Überlegung machen: Wir diskutieren nun seit fünf Jahren über dieses Vorhaben. Wenn wir es letztlich wirklich nicht realisieren können - wir sehen, welche Diskussion es in der letzten Zeit dazu gab -, leisten wir damit innenpolitisch keinen Beitrag zur Hebung des Images des Parlamentes, und aussenpolitisch werden wir einen schlichtweg blamablen Eindruck machen.
Konkret geht es nun um die Entscheidung, was mit dem Fondsvermögen nach dreissig Jahren passiert. Es geht darum, ob wir uns für die Drittelslösung des Nationalrates entscheiden oder ob die hier im Ständerat vorgesehene Aufteilung vorgenommen wird: ein Drittel an den Bund und zwei Drittel an die Kantone.
Ich habe schon letztes Mal ausgeführt, als ich diesen Antrag vertreten habe, dass es im Grunde genommen recht hypothetisch ist, heute darüber zu beschliessen, was dann in dreissig Jahren sein könnte. Die Bundesverfassung wird ja zwischenzeitlich änderbar sein. So ist das Ganze im Grunde genommen gar nicht von so grossem Belang.
Trotzdem möchte ich feststellen - im Gegensatz zu Kollege Schiesser -, dass es für die Kantone nicht ganz unbedeutend ist, was wir beschliessen. Wir müssen uns doch noch einmal bewusst werden, dass die Kantone während dreissig Jahren auf ihren Anteil am Ertrag verzichten. Das sind jährlich rund 500 Millionen Franken, die aus den Erträgen dieses Vermögens an und für sich an sie fliessen würden. Das ist nicht nichts. Das ist für die Kantone viel Geld. Wir als Vertreter der Stände sollten dieser Leistung und der Zustimmung zu diesem Projekt seitens der Kantone auch den entsprechenden Respekt entgegenbringen.
Auf der anderen Seite steht die These, das hat auch in den Ausführungen des Kommissionssprechers angeklungen, dass mit dieser Zweidrittelsregelung die Gefahr grösser ist, dass das Ganze kippen könnte, weil verschiedene, die sonst dafür wären, möglicherweise "abspringen". Ich kann dieser These an und für sich nicht allzu viel abgewinnen. Denn es geht wirklich um das, was in dreissig Jahren möglich ist oder eben nicht. Wenn man zur Projektidee der Solidaritätsstiftung steht, dann sollte das keine so grosse Rolle spielen.
Ich werde für die Solidaritätsstiftung stimmen; ob es nun die Zweidrittels- oder die Eindrittelsregelung gibt, ist für mich dann doch nicht so zentral.
Mein Anliegen ist, dass wir das noch einmal ausdiskutieren; darum habe ich - mit zwei Kollegen zusammen - diesen Minderheitsantrag eingebracht. Wir sind es den Kantonen schuldig, die mit dem jährlichen Verzicht auf ihren Anteil von 500 Millionen Franken einen Beitrag an diese Stiftung leisten, dass wir ihre Argumente ernst nehmen.
Für mich ist allerdings die Ausgangslage klar. Wie wir auch entscheiden: Die schlechteste Lösung für die Kantone - das muss hier an die Adresse der Kantonsregierungen gesagt werden - ist die Gold-Initiative. Dann ist natürlich alles weg, denn mit der Gold-Initiative ist vorbestimmt, dass dann eben alle Währungsreserven, die - zu welchem Zeitpunkt auch immer - frei werden, ohne irgendwelche Beteiligung der Kantone in den Ausgleichsfonds der AHV gehen. Das ist für mich klar: Das ist die schlechteste Lösung für die Kantone.
Unser Anliegen ist es, die Geschichte hier noch einmal einzubringen, damit wir darüber diskutieren und uns dann im Bewusstsein der Fakten entscheiden: entweder für die Lösung "ein Drittel, ein Drittel, ein Drittel" oder eben für diese Zweidrittelslösung zugunsten der Kantone.
Ich bin der Meinung, dass wir - mit allem Respekt vor dem, was die Kantone mit dem Verzicht auf die jährlichen Erträge bereits in diese Solidaritätsstiftung einbringen - an unserem Beschluss festhalten sollten.