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Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-03-11

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-11

Wortprotokoll

Nach den Turbulenzen der letzten Tage haben wir heute die letzte Differenz beim Gegenvorschlag zur so genannten Gold-Initiative zu bereinigen. Formell geht es dabei um die Frage, was - nach unseren heutigen Vorstellungen - in dreissig Jahren mit dem in seinem realen Wert zu erhaltenden Fondsvermögen zu geschehen hat. Was wir in der Sache selber auch immer entscheiden mögen: Sollte der Gegenvorschlag Verfassungsrecht werden, so dürfen wir mit Sicherheit davon ausgehen, dass die nächste Generation diese Frage vor Ablauf der Frist von dreissig Jahren noch einmal aufwerfen und allenfalls anders beantworten wird, als wir es heute tun. Das ist ihr gutes Recht. So besehen ist die Bedeutung unseres heutigen Entscheides zu relativieren. Es sei denn, man wolle mit dem letzten Entscheid unseres Rates im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens - vor einer allfälligen Einigungskonferenz - andere Zwecke verfolgen als die Entscheidung der konkret anstehenden Frage.

Zur Ausgangslage: Nach unseren Beschlüssen vom 27. November 2001, zu Artikel 1a des Bundesbeschlusses über die Volksinitiative "Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds (Gold-Initiative)" und über den Gegenentwurf "Gold für AHV, Kantone und Stiftung", bestanden noch zwei Differenzen, nämlich bei den Absätzen 3 und 4. Bei Absatz 4, wo es um den Verteilschlüssel unter den Kantonen geht, ist der Nationalrat auf unsere Linie eingeschwenkt und hat unserem Beschluss zugestimmt.

Anders verhält es sich bei Absatz 3: Zwei Mal hat unser Rat beschlossen, dass das Fondsvermögen nach dreissig Jahren - sofern Volk und Stände nicht anders beschliessen - zu zwei Dritteln an die Kantone und zu einem Drittel an den Bund gehen soll. Der Nationalrat hat in der ersten Runde beschlossen, das Vermögen dannzumal vollständig dem AHV-Ausgleichsfonds zuzuführen.

Kantone und Bund sollten entgegen der heute geltenden Regelung also leer ausgehen.

Im zweiten Durchgang ist der Nationalrat von dieser Position abgerückt und hat einer Drittelslösung zugestimmt - ein Drittel AHV, ein Drittel Kantone und ein Drittel Bund. Er hat sich damit unserer Lösung angenähert. Einer der beiden Drittel, der nach unserer Regelung den Kantonen zustünde, soll somit an die AHV gehen. Der Nationalrat hat diesem Drittelsmodell mit 148 zu 29 Stimmen zugestimmt.

Ihre Kommission, d. h. eine stattliche Mehrheit der WAK, beantragt Ihnen, dasselbe zu tun. Obwohl es nicht völlig belanglos sein mag, was wir heute entscheiden, sollten wir dem Hin und Her zwischen den beiden Räten ein Ende bereiten und dem vernünftigen Beschluss des Nationalrates zustimmen. Federn lassen müssten die Kantone, wenn es dereinst zur Verwirklichung dieser Lösung käme. Wir haben Signale der Kantone erhalten, dass sie mit diesem Beschluss des Nationalrates nicht einverstanden sind.

Die Kantone und wir als Kantonsvertreter müssen uns aber gewisse Realitäten vor Augen halten: Sollte die Gold-Initiative angenommen werden, dann würden die Kantone nicht nur von den zur Diskussion stehenden Goldreserven nichts sehen, sondern auch von allen anderen Währungsreserven, welche die Nationalbank für geld- und währungspolitische Zwecke nicht mehr benötigt. Die Kantone, würden aber insbesondere auch von den Erträgen nichts bekommen, wie das im Gegenvorschlag heute vorgesehen wäre.

Aus dieser Sicht täten die Kantonsregierungen, die sich ja gemeinhin mit den Kantonen gleichsetzen, gut daran, den politischen Realitäten Rechnung zu tragen.

Die grosse Mehrheit Ihrer Kommission, nämlich 10 zu 3 Stimmen, beantragt Ihnen denn auch aus diesen und weiteren Überlegungen, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen und damit die letzte Differenz zu beseitigen. Ein weiteres Hin und Her macht nur die Taschen leer!

Es ist aus den Kommissionsberatungen klar hervorgegangen, dass man trotz verstärktem Gegenwind gegen den Gegenvorschlag die Ausgangslage nun bereinigen will.

Das Ergebnis des Nationalrates ist eindeutig ausgefallen, und ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, die Differenz zu beseitigen und dem Antrag der Mehrheit und damit dem Nationalrat zuzustimmen.

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