Weibel Thomas · Nationalrat · 2017-02-27
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2017-02-27
Wortprotokoll
Das Finanzkontrollgesetz, das wir heute beraten, ist die Umsetzung zweier gleichlautender Motionen der GPK des Nationalrates und des Ständerates. Diese Motionen wurden im Anschluss an das Informatikdebakel Insieme eingereicht.
Was ändert die Teilrevision des Finanzkontrollgesetzes, die wir heute diskutieren? Angestrebt werden mehr Transparenz, eine bessere Kontrolle und ein besserer Informationsaustausch, und zwar ein besserer Informationsaustausch zwischen der Finanzkontrolle, den Departementen, dem Bundesrat und den weiteren Akteuren. Die Finanzkontrolle wird künftig dem Bundesrat die Prüfberichte in der vollen Länge zustellen und nicht wie bisher nur die Zusammenfassung. Dieser Hinweis mag kleinlich tönen, aber es ist doch wichtig, dass der Bundesrat alle Details der Prüfberichte zur Kenntnis nimmt.
Neu werden Meldungen an die GPK erfolgen, wenn Mängel in der Geschäftsführung festgestellt werden. Die Unabhängigkeit der Stellen der internen Revision wird gestärkt. Diese internen Revisionsstellen werden den Departements- oder Amtsleitungen jährlich einen Tätigkeitsbericht mit Feststellungen, die neu gemacht worden sind, und mit Informationen zum Stand der Umsetzung wichtiger Empfehlungen aus der Vergangenheit zustellen.
Neu wird der Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle selbstständig über die Herausgabe von Akten und über die Einvernahme von Mitarbeitenden entscheiden, ohne wie bisher dazu die Zustimmung beim Departementsvorsteher einholen zu müssen. [PAGE 12]
Der Ständerat hat der Vorlage in der Wintersession des letzten Jahres einstimmig zugestimmt. Auch die Finanzkommission des Nationalrates beantragt einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
Wir Grünliberalen unterstützen die Forderung nach mehr Transparenz und nach Kontrolle mit Mass. Auch wir stimmen der Vorlage zu. Wir lehnen jedoch den Antrag der Minderheit Keller Peter zu Artikel 1 Absatz 2ter ab. Dieser Minderheitsantrag führt aus unserer Sicht zu einer Überregulierung und verlässt sich zu wenig auf den gesunden Menschenverstand, ohne alles zu klären. Bitte lehnen auch Sie diesen Minderheitsantrag ab.