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Grüter Franz · Nationalrat · 2017-02-27

Grüter Franz · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-02-27

Wortprotokoll

Es geht um den Mindestvergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer. Unsere Finanzkommission hat im Rahmen der Debatte über den Finanzplan 2018-2020 der vorliegenden Kommissionsmotion mit 14 zu 2 Stimmen bei 8 Enthaltungen zugestimmt. Der Bundesrat soll beauftragt werden, den Vergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer auf mindestens 0,25 Prozent festzusetzen.

Der Ausgangspunkt für diese Forderung ist der Umstand, dass der Bundesrat am 21. Oktober 2016 beschlossen hatte, diesen Vergütungszins für vorzeitig entrichtete Zahlungen abzuschaffen bzw. auf 0 Prozent zu senken. Daraufhin beschloss die Subkommission 1 der Finanzkommission die Einreichung dieser Kommissionsmotion; das war unbestritten. Das Kommissionsplenum ist dem Argument gefolgt, dass dieses wichtige Anreizsystem beibehalten werden soll und der Vergütungszins daher nicht auf 0 Prozent gesenkt werden darf.

Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmungen wissen heute, dass es sich lohnt, Steuern frühzeitig einzubezahlen. Das ist gut so, das möchten wir beibehalten. Eine Senkung auf 0 Prozent ist ein nicht zu unterschätzendes Signal, welches dazu führen wird, dass die Steuerzahlungen zeitlich immer öfter nach hinten verschoben werden. Die Folge wird sein, dass man die Zahlungen so lange als möglich hinauszögert und unter Umständen auch die Frist nicht mehr einhält. Die Steuerbegleichung rutscht dann auf der Prioritätenliste ganz nach unten. Diese Nullverzinsung ist daher ein völlig falsches Zeichen. Man verbindet mit dem Signal unweigerlich eine implizite Aufforderung, die Steuern nicht mehr im Voraus zu bezahlen und das Geld irgendwo anders zu parkieren.

In vielen Kantonen zeigen sich die negativen Auswirkungen dieser Massnahme. Im Kanton Aargau beispielsweise wurde der Vergütungszins auf 0,1 Prozent gesenkt. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass weniger Einzahlungen im Voraus erfolgten als in den Vorjahren. Damit erhöht sich das Risiko, dass die Steuerpflichtigen den Zahlungstermin verpassen.

Um diese Nullverzinsung zu verhindern und die hohe Steuermoral in der Schweiz nicht zu gefährden, wurde deshalb der Antrag gestellt, der Vergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer sei auf mindestens 0,25 Prozent festzusetzen. Die Kommission ist der Meinung, dass ein wichtiges Anreizsystem wegfallen würde, wenn der Zins auf 0 Prozent gesenkt würde. Der Antrag war unbestritten.

Ich bitte Sie daher, der Kommission zu folgen und die Motion anzunehmen.