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Gysi Barbara · Nationalrat · 2017-02-27

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-02-27

Wortprotokoll

Es geht bei meiner Motion um die Einführung eines Bandbreitenmodells, das für mehr Steuergerechtigkeit sorgen wird. Die Steuersätze für alle Steuerarten sollen innerhalb einer gewissen Bandbreite festgelegt werden, anstatt dass man den Steuerwettbewerb ungebremst walten lässt, was primär zu Ausfällen bei den Steuereinnahmen führt.

Nach dem zweiten Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen muss man klar feststellen, dass der Finanzausgleich die Unterschiede zwischen den Kantonen keineswegs verkleinert hat und der schädliche Steuerwettlauf weiter angeheizt worden ist. Die Steuerbelastungen für natürliche und juristische Personen divergieren je nach Kanton sehr stark. Das hat die negative Auswirkung, dass die Steuerfüsse gesenkt werden oder dass man sich gegenseitig die sogenannt guten Steuerzahler abwirbt. Insgesamt werden so der öffentlichen Hand in erster Linie Einnahmen vorenthalten. Eine höhere Zahl von Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wird damit nämlich nicht generiert; diese ziehen einfach mehrmals um, bezahlen immer weniger Steuern, sodass Einnahmen verlorengehen. Zudem öffnet sich die Schere bezüglich der Steuerbelastung innerhalb unseres Landes immer weiter.

Dem Wirksamkeitsbericht ist auch zu entnehmen, dass es Unterschiede gibt, und anhand von Beispielen lässt sich die Entwicklung der Steuerbelastung nachzeichnen. Beispielsweise differiert die Steuerbelastung von hochqualifizierten Arbeitnehmenden in Zug und Neuenburg um 15 Prozent. Schaut man in die Statistik der Eidgenössischen Steuerverwaltung über die Steuerbelastungen in den Kantonshauptorten, findet man auch diesbezüglich riesige Unterschiede. Eine Familie mit zwei Kindern und einem Bruttoarbeitseinkommen von 100 000 Franken zahlt beispielsweise in der Stadt Delémont sehr viel mehr Steuern als in der Stadt Zug. Die Steuerbeträge differieren dabei massiv: In Delémont liegt die Steuerbelastung bei fast 9500 Franken, in Zug gerade mal bei 1700 Franken, obschon die Ausgangslage die gleiche ist. In der Gemeinde Schwyz würde die Belastung rund 4000 Franken betragen. Man sieht: Es sind riesige Unterschiede. Die Statistik bezieht sich zwar nur auf die Kantonshauptorte, ohne auf weitere Gemeinden einzugehen. Jedenfalls ist erkennbar, dass die Scherenöffnung sehr gross ist und dass die Belastungen sehr unterschiedlich sind - das kann es nicht sein.

Wir haben zwar mit dem NFA ein Instrument geschaffen, das einen gewissen Ausgleich bringt. Doch da die Kantone [PAGE 26] und Gemeinden unterschiedlich ressourcenstark sind, konnten die Unterschiede nicht verkleinert werden. Nein, sie sind gar noch grösser geworden.

Um dem und der Belastung der natürlichen, aber auch der juristischen Personen entgegenzutreten, ist es unabdingbar, dass man eine Bandbreite einführt, damit eben nicht jeder Kanton und jede Gemeinde völlig selbstständig das einsetzen kann, was sie wirklich selber brauchen. Ich denke, wir brauchen da eine grössere Umverteilung von den finanzstarken, von den ressourcenstarken zu den ressourcenschwachen Kantonen. Das können wir erreichen, wenn wir eine Bandbreite einführen und auch bewerkstelligen.

Wir haben bereits einmal über ein solches Anliegen eine Volksabstimmung gehabt. Das ist einer der Gründe, warum der Bundesrat sagt, die Motion solle nicht angenommen werden, es gebe keinen Bedarf, hier Anpassungen vorzunehmen und eine Verfassungsänderung mit einer Steuerharmonisierung an die Hand zu nehmen. Ich denke, dass das falsch ist: Auch wenn wir im Jahr 2010 eine Abstimmung hatten, können wir im Jahr 2017 Veränderungen anpacken. Wir haben eben erst eine Referendumsabstimmung zur Unternehmenssteuerreform III gehabt, eine Reform, die zu grossen weiteren Verwerfungen geführt, die auch den Steuerwettbewerb im Bereich der Unternehmenssteuern angetrieben hätte. Das wurde abgelehnt. Ich denke, das ist auch ein Ausdruck dessen, dass die Leute eigentlich nicht der Meinung sind, dass es immer noch mehr Wettbewerb geben soll und die Steuerbelastungen damit immer mehr auseinandergehen.

Darum, seien Sie mutig, und sehen Sie ein, dass es wirklich eine Verbesserung braucht! Es braucht mehr Steuergerechtigkeit. Nehmen Sie deshalb die Motion an!