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Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-03-12

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-12

Wortprotokoll

Nach den Kommissionsberatungen über das Armeeleitbild und die Armeereform XXI kann ich einem Mitglied der Kommission für Rechtsfragen, das nicht Jurist ist, nachfühlen. Ich habe nämlich etwas Ähnliches erlebt. Ich bin wahrscheinlich das einzige männliche Mitglied in der Sicherheitspolitischen Kommission, das nie Militärdienst geleistet, sondern seine Dienste anderweitig absolviert hat. Wir werden ja über den Bevölkerungsschutz noch sprechen. Ich muss ganz offen gestehen, dass ich es in der Debatte bisweilen ausserordentlich schwer hatte, die Tragweite der jeweiligen Diskussionen und insbesondere der Entscheidungen, die anstanden, zu verstehen. Deshalb habe ich mich häufig an Leuten orientiert, von denen ich annahm, dass sie die Sachen offen auf den Tisch legten und die Situation entsprechend darstellten.

Bevor ich an diese Beratungen herangegangen bin, habe ich für mich zwei Grundsätze festgelegt, an die ich mich bis jetzt gehalten habe. Ich möchte dies auch in den weiteren Beratungen zu diesen Geschäften tun. Es sind zwei an sich banale Grundsätze.

Der erste Grundsatz, von dem ich immer ausgegangen bin, ist der folgende: Ich möchte eine Armee, die so klein wie möglich und so gross wie notwendig ist. Der zweite [PAGE 112] Grundsatz lautet: Ich möchte, dass möglichst viel Dienstzeit in möglichst jungen Jahren absolviert werden kann.

Der erste Grundsatz - eine Armee so klein wie möglich und so gross wie nötig - enthält sicherheitspolitische, staatspolitische, neutralitätspolitische und finanzpolitische Aspekte. Unter den sicherheitspolitischen Aspekt fällt z. B. die Frage, wie lange die Ausbildung dauern soll. Mit dieser Frage ist für mich dann aber auch eine andere Frage verbunden, die bis jetzt nicht aufgeworfen worden ist, für mich aber eine grosse Bedeutung hat, nämlich die Frage der Bewaffnung. Ich gehe davon aus, dass sich die Bewaffnung auch danach richtet, wie die Leute ausgebildet sind und welchen Stand sie in der Ausbildung erreichen. Es nützt mir nichts, wenn ich einen Top-Computer habe, diesen aber nur zu zehn Prozent nutzen kann.

Auf die staatspolitische Komponente werde ich noch zurückkommen.

Ebenso ist die neutralitätspolitische Komponente hier enthalten. Wir müssen uns fragen, welche Rolle die Armee in der Neutralitätspolitik spielt und welche Neutralitätspolitik wir in Friedenszeiten verfolgen wollen und verfolgen müssen, damit wir auf die Neutralität dann zurückgreifen können, wenn wir sie brauchen.

Letztlich sind es insbesondere aber finanzpolitische Aspekte, die hier eine Rolle spielen. Ich habe vor noch nicht allzu langer Zeit - auch aus Kreisen der Wirtschaft - zur Kenntnis genommen, dass die 4,3 Milliarden Franken, die man einmal am runden Tisch für die Armee zur Seite gelegt hat, nicht mehr ohne weiteres zugestanden werden, sondern dass dieser Betrag durchaus auch infrage gestellt wird.

Zum zweiten Grundsatz, möglichst viel Dienstzeit in möglichst jungen Jahren leisten: Hier spielt für mich vor allem ein Aspekt eine Rolle, den wir wahrscheinlich noch vermehrt berücksichtigen müssen, nämlich die gesellschaftlichen Entwicklungen. Wir können die Armee nicht unbesehen der gesellschaftlichen Entwicklung aufbauen. Dass sich hier Veränderungen ergeben haben, ist heute Morgen in diesem Saal verschiedentlich dargelegt worden. Man kann durchaus Bezüge zur "Armee 61" herstellen, aber man muss dann auch die richtigen Schlussfolgerungen daraus ableiten. Auch wenn gesagt wird, man sei bis jetzt mit 15 Wochen oder früher mit 17 Wochen RS-Dauer ausgekommen, dann muss man auch berücksichtigen, dass der Leistungswille und die Leistungsbereitschaft der Betroffenen in jenen Zeiten anders waren, als sie heute sind. Heute geht es darum, eine Armee aufzubauen, die in einen gesellschaftlichen Rahmen eingebunden ist, der sie auch trägt.

Wenn Kollege Merz heute Morgen auf den beunruhigenden Umstand hingewiesen hat, dass mehr als 40 Prozent der Studenten sich auf eine Art und Weise aus der Armee verabschieden, die man nicht einfach hinnehmen kann, dann muss uns das beunruhigen. Wir müssen diesen gesellschaftlichen Aspekten bei der Ausgestaltung der neuen Armee vermehrt Rechnung tragen.

Das sind auch die Gründe, weshalb ich mir gesagt habe: Man muss dafür sorgen, dass die jungen Leute möglichst viel Dienstzeit in jungen Jahren leisten können; und, die zweite Schlussfolgerung daraus ist, dass man eben auch dem neuen Instrument der Durchdiener eine Chance geben muss. Ob sich dieses Instrument bewährt oder nicht, das hängt weitgehend auch von gesellschaftlichen Entwicklungen ab. Wenn es attraktiv wird, die Dienstzeit möglichst an einem Stück zu leisten, dann können wir mit gesetzlichen Beschränkungen dieser Entwicklung nicht wehren.

Wenn dieses Modell nicht attraktiv ist, dann wird es sich von selbst überleben, und dann fällt es dahin. Deshalb wäre ich bereit gewesen, und ich bin es auch jetzt noch, bei der Maximalzahl der Durchdiener auf einen höheren Plafond zu gehen.

Eine weitere Erfahrung, die ich in diesen Beratungen gemacht habe: Es war für einen Nichtspezialisten höchst interessant zu sehen, welche Leute, namentlich aus Offizierskreisen, mit welchen Anliegen und mit welcher Vehemenz an die Mitglieder der Kommission herantraten. Da gab es natürlich ganz unterschiedliche Wertungen. Für die einen stand die Erhaltung des Trains im Vordergrund - als ob die Armee damit stehe oder falle. In der politischen Auseinandersetzung mag das eine gewisse Rolle spielen, wenn es zu einem Referendum käme. Mit Vehemenz wurde auch das Anliegen an uns herangetragen, es müssten unbedingt drei Gebirgsbrigaden bestehen. Für mich als Vertreter eines Gebirgskantons ist es nicht ganz einfach zu fragen: Ja warum denn eigentlich? Wenn man dieser Sache etwas näher auf den Grund gegangen ist und sich Erklärungen von Fachleuten hat geben lassen, dann hat sich gezeigt, dass man hier offenbar - ich sage das jetzt bewusst etwas überspitzt - Perspektiven aus der Vergangenheit für die Ausgestaltung der "Armee XXI" verwenden und auf sie übertragen will. Das ist ein durchaus gängiges Verfahren, aber es ist für mich nicht unbedingt das richtige Vorgehen, um eine neue Armee zu konzipieren. Natürlich soll man Bewährtes nicht über Bord werfen, sondern in sinnvoller Weise weiterführen. Dort, wo es aber nur noch darum geht - wie es ein Mitglied der Kommission gesagt hat -, gewisse folkloristische Aspekte weiterzutragen, muss man ein Fragezeichen dahinter setzen.

Zu den Beratungen in der Kommission: Es war gewiss so, dass vonseiten des Departementes gewisse Positionen mit Vehemenz vertreten wurden. Vielleicht hätten wir in der Kommission stringenter sein und einen ganz klaren Auftrag erteilen müssen - mit einer Fristansetzung zur Unterbreitung von Alternativen, wie das jetzt beispielsweise in der WAK beim Steuerpaket der Fall ist. Vielleicht hätten wir das tun müssen und wären dann zu einem anderen Schluss gekommen. Wenn aber ein Departementsvertreter seine Position beim geringsten Widerstand aufgibt, dann muss ich daraus schliessen, dass diese Position nicht grundsätzlich durchdacht worden ist. Ich habe nichts dagegen, dass man mit Vehemenz vonseiten des Bundesrates und der Verwaltung eine Position aufrechterhält. Es ist ja dann Sache der politischen Behörden, den Sachentscheid zu fällen. Dieser Moment ist jetzt gekommen.

Zur staatspolitischen Komponente: Ich erzähle kein Geheimnis, wenn ich darauf hinweise, dass in den Beratungen der Kommission in Bezug auf das Verhältnis zwischen Parlament und Bundesrat ein gewisses Missbehagen zum Ausdruck gekommen ist.

Dieses Missbehagen - um nicht einen anderen Begriff zu verwenden - hat sich an dieser Vorlage entzündet, obwohl eigentlich, das darf ich hier auch sagen, primär andere Bereiche gemeint waren. Mit den Kompetenzübertragungen, welche die Kommission vorschlägt, hat man zwar im Bereich der Armee und der Sicherheitspolitik gewisse Riegel vorgeschoben. Aber damit - Herr Carlo Schmid hat das auch angetönt - ist das grundsätzliche Problem, dass offenbar im Parlament die Auffassung vorhanden ist, der Bundesrat habe zu viele Gestaltungs- und Entscheidungsmöglichkeiten, nicht gelöst. Ich glaube, es stünde uns gut an, dieses Problem einmal losgelöst von der Armeediskussion zu traktandieren. Es kann nicht sein, diese Fragen nur im Rahmen der Armee und der Ausgestaltung der Sicherheitspolitik anzusprechen. Wenn ein Unbehagen vorhanden ist, muss es vielmehr anhand einer Revision des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes umfassend diskutiert werden. Das war für mich eine weitere Schlussfolgerung aus den Beratungen der Kommission. Ich bedaure es, dass nun die Armeevorlage als erste Vorlage diesem Zweck dienen muss. Ich hoffe aber, wir werden Gelegenheit erhalten, dieses Problem allgemeiner anzugehen, und wollte darauf hinweisen, dass es nicht nur ein Problem der Armee und der Sicherheitspolitik ist.

Sie haben aus der Fahne ersehen, dass ich in verschiedenen Punkten der Minderheit angehöre. Ich habe Ihnen jetzt meine Grundhaltung erläutert, aus der Sie ableiten können, weshalb ich diese Positionen vertrete. Ich werde mir erlauben, den einen oder anderen Punkt noch etwas genauer darzulegen.