Vonlanthen Beat · Ständerat · 2017-02-28
Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2017-02-28
Wortprotokoll
Der für das öffentliche Beschaffungswesen zuständige Bundesrat Ueli Maurer hat vor geraumer Zeit sehr luzide den teilweise etwas fragwürdigen schweizerischen Ansatz beim öffentlichen Vergabewesen als "Musterschüler-Syndrom" bezeichnet. Das Deza-Vorgehen bei der Ausschreibung des mehrjährigen Mandats zum Thema "Demokratisierung, Dezentralisierung und lokale Führungssysteme" ist quasi idealtypisch eine perfekte Illustration dieses für die schweizerische Wirtschaft und die schweizerischen Institutionen schädlichen Musterschüler-Syndroms.
Die Deza behauptet, wegen des Gleichbehandlungsprinzips dürfe sie ausschliesslich die eingegebenen Dokumente zum Nennwert nehmen. Eine solche technokratische, den Gesamtzusammenhang ausblendende Verfahrensführung ist höchst fragwürdig und äusserst schädlich für unsere schweizerischen Institutionen und die schweizerische Wirtschaft. Für die Qualifizierung des Vorgehens der Deza kann ich nicht umhin, das noch schärfere Wort "skandalös" zu verwenden. Es ist in der Tat, "to put it mildly", unverständlich, wenn die Deza das Freiburger Institut für Föderalismus, ein Institut, mit welchem es über Jahre, um nicht zu sagen Jahrzehnte, zur vollsten Zufriedenheit beider Seiten zusammengearbeitet hat, vorzeitig aus dem Selektionsprozess aussperrt, mit dem formalistischen Argument, das Eignungskriterium des Mindestumsatzes sei nicht erfüllt, weil das Institut nur in einem der drei geprüften Jahre einen Umsatz von einer Million Franken [PAGE 30] aufweise. Skandalös ist dies, weil die Deza aufgrund der früheren Mandate wusste, dass der eigentliche Vertragspartner nicht das Institut für Föderalismus, sondern die Universität Freiburg ist, und diese erreicht selbstverständlich den geforderten jährlichen Umsatz von einer Million Franken. Die Begründung für die Nichtprüfung der Offerte ist deswegen absolut unhaltbar.
Nach diesen einleitenden Bemerkungen will ich noch die folgenden vier Punkte kurz hervorheben.
1. Danke. Danke, Herr Bundesrat Burkhalter, für den weisen Entscheid, die Deza anzuweisen, die Offerte des Instituts für Föderalismus nachträglich inhaltlich und in Bezug auf alle Voraussetzungen zu prüfen. Dieses implizite Eingeständnis des EDA, die Deza habe einen Verfahrensfehler begangen, scheint mir sehr wichtig zu sein. Es bildet nämlich die Voraussetzung dafür, dass das Institut für Föderalismus mit seinem globalen Renommee in Föderalismusfragen eine Chance bekommt, in eine faire Ausmarchung mit ausländischen Konkurrenzinstituten zu kommen.
2. Das Neuaufrollen des Verfahrens ist eine Conditio sine qua non. Der Auftrag wurde bereits an die University of Sussex erteilt. Ich gehe davon aus, dass diese britische Universität ihre Position nicht gerne und wohl nicht kampflos aufgeben wird. Ich verstehe daher gut die etwas sibyllinische Formulierung in der bundesrätlichen Antwort: "Sollte sich dabei zeigen, dass das Institut unter diesen Umständen den Wettbewerb gewonnen hätte, ist das EDA auch bereit, die sich daraus ergebenden rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen." Ich meine, Herr Bundesrat, dass Sie erstens eine faire und transparente Beurteilung der Offerte als Ganzes sicherstellen müssen. Zweitens wäre dann eine Vertröstung mit kleinen Kompensationsgeschäften nicht akzeptabel. Das Institut für Föderalismus hat eine Offerte mit weiteren schweizerischen Instituten eingereicht, mit dem Zentrum für Demokratie Aarau und der International Conflict Research Group der ETH Zürich. Die Antragsteller bündeln eine geballte Ladung an schweizerischer Kompetenz im ausgeschriebenen Politikbereich. Das führt mich direkt zum dritten Punkt.
3. Es geht darum, die schweizinternen Kompetenzen in den Bereichen Föderalismus und direkte Demokratie zu nutzen. Die explizit auch vom Bundesrat anerkannte Unique Selling Proposition in diesem Bereich müsste von vornherein berücksichtigt werden. Es geht nicht um "Switzerland first" oder gar um Protektionismus. Nein, es geht um die aktive Nutzung unserer internen Ressourcen und letztlich auch um eine Stärkung der internationalen Position der schweizerischen Wissenschaft in diesen zentralen Bereichen. Im aussenpolitischen Bericht, den wir soeben diskutiert haben, schreiben Sie auf Seite 128f. mit Recht: "Dank ... kantonalen und eidgenössischen Fachleuten baut die Schweiz in einem Bereich, in dem sie sehr gefragt ist" - wir sprechen hier von Föderalismus und Dezentralisierung -, "ihre Kapazitäten aus." Die Deza sollte diese günstige Ausgangslage bei der Vergabe ihrer Mandate ernst nehmen und auf diesen Ressourcen aufbauen.
Aus genau dieser Überlegung war übrigens der bisherige Vertrag der Deza mit dem Institut für Föderalismus unter der vorangegangenen Leitung der Deza als Subventionsvertrag ausgestaltet worden. Die Existenz des Instituts für Föderalismus wurde in diesem Zusammenhang sogar als bedeutsam für die Deza selbst bezeichnet. Wir müssen uns bewusst sein, dass die Nichtberücksichtigung schweizerischer Kompetenzen durch die Deza auch für sie selbst zum Bumerang werden kann. Wie die Diskussionen über das Stabilisierungsprogramm und die Budgets zeigen, ist die Bereitschaft des Parlamentes, der Entwicklungszusammenarbeit die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen, immer weniger ausgeprägt. Fehlentscheide wie der willkürliche Ausschluss des Instituts für Föderalismus sind willkommenes Wasser auf die Mühlen der Entwicklungshilfekritiker.
4. Zu den Lehren auch für das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB): Im Rahmen der Beratung des vor zwei Wochen verabschiedeten bundesrätlichen Entwurfes zur Revision des BöB wird es darum gehen, Schwachstellen, wie sie sich gerade im vorliegenden Fall zeigen, zu beheben. Insbesondere sollte bezüglich offensichtlicher Verfahrensverstösse eine Beschwerdemöglichkeit vorgesehen werden. Eine solche besteht derzeit nämlich nicht. Dann gilt es, in Bezug auf die Umsetzung im BöB namentlich zu klären, wie das fatale Musterschüler-Syndrom überwunden werden kann, um endlich eine vernünftige Umsetzung des Rechts des öffentlichen Beschaffungswesens zu erreichen.
Abschliessend danke ich dem Bundesrat noch einmal für die Offenheit, die in seiner Antwort auf meine Interpellation zum Ausdruck kommt. Gleichzeitig ersuche ich den EDA-Vorsteher, ein korrektes und transparentes Verfahren sicherzustellen.