Frehner Sebastian · Nationalrat · 2017-02-28
Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-02-28
Wortprotokoll
In Block 2 geht es noch um folgende Differenzen zu Artikel 103 AHVG, also zur Höhe des Bundesbeitrags für die AHV: Heute beläuft sich dieser ja auf 19,55 Prozent der Ausgaben. Ihre Kommission und der Nationalrat hatten bei der Erstbehandlung dieses Geschäfts beschlossen, den Satz auf 20 Prozent zu erhöhen. Ihre Kommission hat ihre Meinung nun geändert und möchte dem Ständerat folgen und damit alles beim Alten lassen.
Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie, der Minderheit de Courten zu folgen und den Satz auf 20 Prozent anzuheben. Einerseits hat die AHV dann mehr Geld - und das wollen wir ja, glaube ich, alle irgendwie -, und andererseits entziehen wir damit dem Staatshaushalt Mittel und sorgen dafür, dass zukünftig noch vorsichtiger mit den Staatsgeldern umgegangen wird und unnötige Projekte nicht weiterverfolgt werden können.
Dann gibt es noch eine gewichtige Differenz betreffend Schuldenbremse für den Fall, dass die AHV nach dieser Revision wieder in Schieflage gerät - und das wird sie mit hundertprozentiger Sicherheit, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Der Ständerat möchte diesbezüglich ja nur Folgendes: Falls der AHV-Ausgleichsfonds nur noch 80 Prozent einer Jahresausgabe beträgt und dieser Stand innerhalb der nächsten drei Jahre darunter zu fallen droht, soll die Politik den Auftrag erhalten, etwas zu machen, irgendetwas. Da kann man auch gleich nichts beschliessen.
Unser Rat hat hingegen eine griffige Schuldenbremse beschlossen. Liegt der Stand des Fonds unter 100 Prozent einer Jahresausgabe und zeichnet sich ab, dass er in den nächsten drei Jahren weiter sinkt, erhält die Politik den Auftrag, etwas dagegen zu unternehmen. Geschieht trotzdem nichts und sinkt der Fonds unter 80 Prozent und ist zu erwarten, dass er weiter sinken wird, werden folgende automatische Massnahmen ausgelöst: Das Referenzalter wird um maximal vier Monate pro Jahr bis maximal 67 Jahre erhöht, und die Mehrwertsteuer wird in zwei Schritten um je 0,2 Prozentpunkte heraufgesetzt. Diese Stabilisierungsregel ist vernünftig und sorgt dafür, dass die AHV längerfristig gesichert werden kann.
Unser Rat hat ja bekanntlich beschlossen, diese Schuldenbremse mit einem separaten Bundesbeschluss zu integrieren. Damit kann sichergestellt werden, dass nicht die ganze Vorlage scheitert, sollte sich das Volk gegen die Schuldenbremse entscheiden. Bleiben Sie hier bitte bei der Mehrheit.
Dann noch zur Höhe der Sätze der Mehrwertsteuer: Hier schlägt Ihnen die Mehrheit Ihrer Kommission auch weiterhin vor, diese Sätze um 0,6 Prozent zu erhöhen und nicht, wie dies die Minderheit Humbel und der Ständerat wollen, um 1 Prozent. Die Erhöhung um 0,6 Prozent bringt Mehreinnahmen von 2,2 Milliarden Franken und reicht aus, um die AHV für ein paar Jahre zu sanieren. Die nächste Revision kommt sowieso bestimmt. Denn nach der Revision ist vor der Revision. Der Ständerat sagt ja, dass die Erhöhung der Sätze der Mehrwertsteuer um 1 Prozentpunkt seriöser sei. Sie würde nämlich mehr Geld einbringen, und zwar wären es 3,6 Milliarden Franken Mehreinnahmen. Der Ständerat sagt, das sei seriöser, weil dann die AHV länger finanziert sei. Das ist nur schon deshalb scheinheilig, weil der Ständerat ja bekanntlich die AHV-Renten erhöhen möchte, was alleine schon 1,4 Milliarden Franken Mehrkosten im Jahr bedeuten würde. Für die SVP ist mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,6 Prozent eigentlich sowieso schon eine rote Linie überschritten. Wir haben uns immer gegen Steuererhöhungen ausgesprochen und ursprünglich nur zugestimmt, dass die 0,3 Prozent aus der IV-Zusatzfinanzierung an die AHV überführt werden. Die die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,6 Prozent ist deshalb für uns schon das Äusserste, was wir noch unterstützen können.