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Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-02-28

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-02-28

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt, die Motion anzunehmen. Wir haben diese Frage schon einmal geprüft - mit dem Bericht zur Schuldenbremse 2013 - und haben dort den Übergang zur Erfolgsrechnung abgelehnt. Wir sind aber bereit, diese Frage noch einmal zu prüfen. Man muss sich allerdings bewusst sein, dass damit eine ganze Reihe von Problemen verbunden ist, denn gerade in Bezug auf die Schuldenbremse basieren wir heute auf der Finanzierungsrechnung des Bundes und damit auf den Schulden und nicht auf dem Eigenkapital. Wenn wir da zur Erfolgsrechnung wechseln, dann müssen wir wohl auf dem Eigenkapital basieren, und dann müssten wir auch schauen, wie die Schuldenbremse ausgestaltet werden muss, damit sie den gleichen Zweck erfüllt. Es ergibt sich eine Reihe von Problemen, wenn man auf ein anderes System umstellt.

Gleichzeitig ist es natürlich so - und das ist das Störende -, dass die Finanzierungsrechnung solche Abgrenzungen nicht vorsieht und damit gerade jetzt ein falsches Bild der Rechnung des Bundes entsteht. Wenn wir die Rechnung 2016 nehmen, sehen wir, dass diese bekanntlich einen Überschuss von knapp 800 Millionen Franken ausweist. Diese 800 Millionen Überschuss haben wir nur, weil wir die Vorauszahlungen nicht abgegrenzt haben. Wenn wir diese Vorauszahlungen der direkten Bundessteuer abgrenzen würden, dann hätten wir einen Verlust von etwa 600 Millionen Franken. Das verleitet ja das Parlament - auch den Bundesrat, nicht nur das Parlament - immer wieder dazu, Ausgaben zu tätigen, weil die Rechnung so gut aussieht. Aber in Tat und Wahrheit ist die Situation, wenn wir sie mit den Massstäben aus der Wirtschaft vergleichen, eben nicht ganz so gut.

Dieses Problem hängt aber auch mit unserem föderalistischen System zusammen. Wir verbuchen beispielsweise bei der direkten Bundessteuer einfach die Eingänge, die uns die Kantone melden. Damit verbuchen wir eben auch die Vorauszahlungen nicht periodengerecht, sondern dann, wenn sie geleistet werden. Wenn wir diese Abgrenzungen zum Beispiel auch bei der direkten Bundessteuer vornehmen müssen, brauchen wir von den Kantonen andere Angaben. Wir brauchen dann die Rechnungsstellung und nicht die Zahlungen, damit wir diese Angaben periodengerecht verbuchen können.

Nur schon aufgrund dieser kurzen Übersicht über die Problematik sehen Sie, dass Sie uns da eine rechte Aufgabe erteilen, die geprüft werden muss; wir müssen auch die Kantone einbinden, damit wir in diese Richtung gehen können.

Wir müssen allerdings auch aufpassen, dass wir nicht eine neue Scheingenauigkeit schaffen, wenn wir das System wechseln. Wir müssen wahrscheinlich einfach bei den Hauptpunkten präziser werden, damit wir ein möglichst genaues Bild der Bundesfinanzen zeichnen können. Wir richten uns ja nach den International Public Sector Accounting Standards (Ipsas). Wir führen die Finanzierungsrechnung; das ist diejenige, die Sie genehmigen. Wir führen daneben - eigentlich nur intern - auch eine Erfolgsrechnung. Da werden gewisse Abgrenzungen vorgenommen. Bei einer Annahme der Motion geht es darum, die Rechnung so zu konsolidieren, dass wir gegenüber der Öffentlichkeit, gegenüber dem Parlament eine Rechnung präsentieren können, die dem effektiven Stand möglichst nahe kommt.

So gesehen sind wir bereit, diese Motion zur Annahme zu empfehlen. Es gibt aber die eine oder andere Schwierigkeit; das betrifft das föderalistische System. Wir brauchen auch Lösungen, die nicht zu kompliziert sind. Es soll eine einfache Darstellung werden; wir werden uns damit beschäftigen. Wir sind also bereit, diese Forderung aufzunehmen. Ich möchte aber schon darauf hinweisen, dass eine solche Lösung nicht einfach durch das Drehen eines Schalters möglich wird. Wir brauchen Lösungen, zusammen mit den Kantonen, die möglichst objektiv sind, die eine gute Beurteilung der finanziellen Lage ermöglichen.