Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-02-28
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-02-28
Wortprotokoll
Nicht nur Unternehmenssteuern sind komplex, sondern auch die Besteuerung von Alimenten. Wir haben die Situation, dass es in nichtintakten Ehen Alimentenzahlungen gibt; es gibt mündige Kinder, die sich bereits oder noch in einer Ausbildung befinden, und es gibt unmündige Kinder. Dem allem versucht die Alimentenbesteuerung gerecht zu werden. Wenn Sie beispielsweise bereits mündige Kinder haben, die Alimente beziehen, müssten die Kinder das eigentlich als Einnahme besteuern, denn sie sind ja mündig und im Erwerbsleben; gleichzeitig kann wieder ein Abzug vorgenommen werden. Dies ist nur ein Beispiel für die Komplexität, die wir hier haben.
Es ist tatsächlich so, dass hier - wie bei vielen anderen Steuertatbeständen - gewisse Ungerechtigkeiten entstehen können. Das ist nicht von der Hand zu weisen. Getrenntlebenden Eltern sind höhere Steuerabzüge möglich als Eltern in intakten Ehen. Das ist etwas, was allenfalls störend ist. Das wird ja auch angemahnt. Rechtfertigen lässt sich diese Bevorzugung allenfalls dadurch, dass getrenntlebende Eltern in schwierigeren finanziellen Situationen sind - nur schon deshalb, weil sie beispielsweise zwei Wohnungen brauchen.
Sie ersehen daraus: Man kann wahrscheinlich mit dem Gesetz nicht jeder dieser verschiedenen und sehr komplexen Familiensituationen gerecht werden. Wir haben die verschiedensten Formen von Familien, von Ehen, von getrenntlebenden Ehepartnern, von bereits mündigen oder noch nicht mündigen Kindern, die wieder in neuen Gemeinschaften leben. Sie können einfach mit einem Steuergesetz nicht allen dieser komplexen Situationen gerecht werden. Die Forderung der Motion können wir wahrscheinlich so nicht erfüllen.
Wir haben aber bei der Beantwortung der Interpellation Feri Yvonne 16.3307 darauf hingewiesen, dass wir prüfen, wie allenfalls durch eine Gesetzesrevision Einzelfällen besser Rechnung getragen werden kann. Wir sind durchaus der Meinung - da deckt sich unsere Haltung mit derjenigen des Motionärs -, dass es gewisse Fälle gibt, in denen noch eine Verbesserung möglich ist. Wir meinen aber nicht, dass wir diese Frage generell mit einer Revision anpacken werden, weil Sie, je nachdem, wo Sie die Grenze setzen, neue Ungerechtigkeiten schaffen. Wir möchten einen anderen Weg gehen und prüfen, wie in Einzelfällen der speziellen Situation besser Rechnung getragen werden kann. Wir haben das in der Beantwortung dieser Interpellation ausführlich dargelegt. Wir möchten eigentlich gerne diesen Weg gehen.
Ich bitte Sie, die Motion, die das Problem mit einer generelleren Gesetzesrevision angehen will, abzulehnen und uns den Weg, den wir mit dieser Einzelfallprüfung angekündigt haben, gehen zu lassen, damit wir dieser Situation eher gerecht werden können.
Es ist aber eine Situation, die komplex ist, mit dieser Konstellation von Alimentenzahlungen bei verschiedensten Familientypen. In diesen Bereichen lässt sich wahrscheinlich nicht alles einfach lösen. Wir glauben aber, dass wir eine Lösung haben, die in sich durchaus Sinn macht, die sich auch bewährt hat. Wir möchten den Weg gehen, dass wir die Härtefälle im Einzelfall prüfen und dann dort allenfalls eine Korrektur vornehmen. Wenn wir die ganze Masse hier bewegen, führt dies wahrscheinlich zu neuen Fragen, zu neuen Ungerechtigkeiten, wie man das auch immer sieht. Die Komplexität der Familienkonstellationen nimmt eher zu als ab.
Wir beantragen Ihnen, die Motion abzulehnen und darauf zu warten, welche Lösungen wir finden, damit den Einzelfällen besser Rechnung getragen werden kann.