Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · 2017-02-28
Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-02-28
Wortprotokoll
Per il gruppo socialista è chiaro: ci vuole una riforma della previdenza vecchiaia per affrontare le sfide demografiche ed evitare una diminuzione delle rendite per la previdenza vecchiaia - diminuzione dovuta anche alle crescenti pressioni sul secondo pilastro. Ci vuole quindi una riforma per garantire le rendite e assicurare il futuro dell'AVS - certamente il pilastro più sociale della nostra previdenza vecchiaia.
Per affrontare queste sfide è stato elaborato un compromesso, che successivamente è stato migliorato a favore delle donne che lavorano a tempo parziale. Si tratta di un compromesso che proviene dal Consiglio degli Stati e che sosteniamo. Per noi rappresenta la variante minima: su questo compromesso - è già stato detto prima anche dalla signora Schenker - non faremo un passo indietro.
Il compromesso propone 70 franchi al mese in più di rendita AVS per i nuovi pensionati ed un aumento delle rendite AVS per le coppie sposate. Il compromesso permette di garantire l'AVS fino al 2030 grazie al passaggio dello 0,3 per cento di finanziamento supplementare dell'IVA per l'AI all'AVS, il che rappresenta un miliardo di franchi in più, e grazie ad un aumento graduale dell'IVA dello 0,7 per cento fino al 2025 e grazie ad un aumento della partecipazione della Confederazione al finanziamento dell'AVS.
Il compromesso uscito dal Consiglio degli Stati e oggi sostenuto dalla minoranza commissionale della quale noi facciamo parte, è fatto nell'interesse dei pensionati e delle future generazioni e potrà beneficiare del consenso popolare. È un compromesso attorno al quale mi auguro si crei un consenso anche da parte di chi, a destra, per ragioni ideologiche non vuole rafforzare il primo pilastro e le rendite AVS e non vede i rischi di un fallimento di questa riforma.
Zur Bewältigung der demografischen Entwicklung braucht man eine Zusatzfinanzierung für die AHV. Einerseits soll diese Zusatzfinanzierung durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer erreicht werden. Andererseits soll das Demografieprozent vollständig zugunsten der AHV gehen.
Es gibt aber auch in diesem Bereich immer noch beträchtliche Differenzen zwischen dem Konzept der Mehrheit der Kommission und unserem Konzept, welches mit dem Konzept des Ständerates übereinstimmt.
Mit unserem Konzept in diesem Block zur Finanzierung, das eigentlich den Anträgen der Minderheit Humbel zu den Vorlagen 2 und 3 entspricht, wollen wir die Renten sichern und die Stabilisierung der AHV bis 2030 gewährleisten. Wir wollen eine Verbesserung der AHV-Renten für die alleinstehenden Neurentnerinnen und -rentner um 840 Franken pro Jahr, also 70 Franken pro Monat, und eine jährliche Rentenverbesserung für Ehepaare, die den Plafond erreichen. Diese 70 Franken ermöglichen es uns, die Senkung des Umwandlungssatzes im BVG teilweise zu kompensieren; diese soziale Abfederung ist dringend nötig.
Um den AHV-Ausgleichsfonds bis 2030 zu sichern, braucht es eine gestaffelte Erhöhung der Mehrwertsteuer um bis zu 1 Prozent. Ich möchte daran erinnern, dass 1 Prozentpunkt bereits ein Kompromiss ist: Der Bundesrat hatte eine Mehrwertsteuererhöhung um 1,5 Prozentpunkte vorgeschlagen. Mit der Mehrwertsteuererhöhung um nur 0,6 Prozent, wie sie die Mehrheit der Kommission verlangt, wird eine Finanzierung und Sicherung des AHV-Ausgleichsfonds nicht möglich sein. Dies hätte zur Folge, dass andere Massnahmen wie eine Erhöhung des Rentenalters über 65 Jahre hinaus oder sogar eine Kürzung der Renten infrage kommen könnten.
Die IV-Zusatzfinanzierung läuft Ende 2017 aus. Es geht bei den 0,3 Prozent Mehrwertsteuer immerhin um eine Milliarde Franken. Ohne den neuen Verfassungsartikel ist diese Milliarde für die AHV verloren. Mit der Zusatzfinanzierung sind die AHV-Renten bis 2030 gesichert. Selbstverständlich ist auch eine generelle Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre vom Tisch.
Das will aber die Mehrheit der Kommission nicht. Deshalb hat sie gleichzeitig mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer um nur 0,6 Prozent den Interventionsmechanismus eingeführt, welcher eine automatische Erhöhung des Rentenalters bis 67 Jahre vorsieht. Diese Erhöhung ist in unserem Konzept nicht nötig, weil die AHV-Finanzierung wie gesagt bis 2030 garantiert ist.
Diese Erhöhung des Rentenalters trägt auch nicht der Entwicklung des Arbeitsmarkts Rechnung. Der Interventionsmechanismus mit der Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre ist eine Provokation seitens der Mehrheit, die dieser so wichtigen Vorlage nicht nützt! Auch wenn die Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre in einer separaten Vorlage ist, wird sie die Altersreform gefährden.
Zusammenfassend: Der bisherige Bundesbeitrag von 19,55 Prozent sollte beibehalten und auf die Finanzierungsentflechtung sollte verzichtet werden. Gleichzeitig soll das bisher erhobene Demografieprozent voll zugunsten der AHV gehen. Die Erhöhung des Bundesbeitrags auf 20 Prozent erscheint auf den ersten Blick attraktiv. In der Realität steckt hinter diesem Antrag aus der SVP-Fraktion der Wille, Druck auf den Bund zu machen, um andere Kürzungen der Bundesausgaben zu erreichen. Die SP-Fraktion wird deshalb den Antrag der Minderheit de Courten nicht unterstützen. Die Mehrwertsteuer sollte gestaffelt um 1 Prozent erhöht werden. [PAGE 45] Den antidemokratischen Interventionsmechanismus lehnen wir ab.