Schmid Martin · Ständerat · 2017-02-28
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-02-28
Wortprotokoll
All diese Vorstösse zeichnen sich dadurch aus, dass sie sehr alt sind. Die Vorstösse sind aus den Jahren 2008 und 2009 und kommen erst jetzt zur Entscheidung. Das hat einen Grund. Alle Vorstösse beschäftigen sich mit finanziellen und steuerrechtlichen Anreizen, welche energetische Sanierungen direkt oder indirekt finanziell fördern und damit Gebäudesanierungen beschleunigen sollen. Es geht bei den zwei Standesinitiativen Aargau und Graubünden, bei der Motion der FDP-Liberalen Fraktion sowie bei der Motion "Anreize für umfassende energetische Sanierungen bei Privatliegenschaften" um fiskalische Anreize zur Förderung energetischer Sanierungen.
Vor wenigen Monaten haben wir die langjährige Diskussion rund um die Energiestrategie 2050 abgeschlossen. Am 21. Mai 2017 wird das Volk darüber befinden. Sie und insbesondere auch die Mitglieder der UREK unseres Rates wissen genau, wie lange wir über diese steuerlichen Anreize gesprochen haben. Wir haben dort in extenso versucht, das Thema aufzuarbeiten. Die Lösung, die wir gefunden haben und die mehrheitsfähig war, sieht vor, dass erstens weiterhin energetische Sanierungen abzugsfähig sind, dass zweitens Abzüge über zwei Steuerperioden hinweg zu gewähren sind und dass drittens die Rückbaukosten für Ersatzneubauten als abzugsfähig erklärt werden. Damit wird, sofern die Energiestrategie 2050 angenommen wird, eine abschliessende Regelung im Bereich der steuerlichen Anreize getroffen.
Selbst wenn die Energiestrategie 2050 nicht angenommen würde, gäbe es keinen Grund, diese Vorstösse, welche in die Jahre gekommen sind, weiter aufrechtzuerhalten. Es ergäbe sich eine neue Situation. Dann müsste in einer neuen politischen Auseinandersetzung so oder so eine andere Lösung in Bezug auf die steuerrechtliche Förderung energetischer Sanierungen und insbesondere auch in Bezug auf die Förderung von Ersatzneubauten gefunden werden. Zudem hat die WAK des Ständerates - wir kommen nachher dazu - eine parlamentarische Initiative zur Abschaffung des Eigenmietwertes (17.400) eingereicht. Damit löst unsere Kommission eine weitere Diskussion zum Thema der Abzugsfähigkeit von Sanierungsaufwendungen aus.
Ich komme zum Antrag: Mit diesen Entscheiden zur Energiestrategie 2050 haben wir, wenn auch nur teilweise, diesen Vorstössen, soweit es politisch mehrheitsfähig war, Rechnung getragen. Weiter gehende Forderungen sind abzulehnen.
Ich bitte Sie deshalb, den Standesinitiativen keine Folge zu geben und die Motionen abzulehnen.
[VS] [PAGE 48]