Bürgi Hermann · Ständerat · 2002-03-12
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-12
Wortprotokoll
In den Kapiteln 1 bis 4 des Armeeleitbildes sind ja zweifellos die Kernaussagen enthalten. Ich benutze deshalb diesen Abschnitt, um einen Tour d'Horizon anzustellen. In den nachfolgenden Kapiteln werden nämlich aus diesen Feststellungen einfach noch die Konsequenzen gezogen.
Wenn wir das Armeeleitbild und den damit initiierten Reformprozess beurteilen, dann nehme ich das Fazit vorweg: Der unter dem Titel Armeeleitbild XXI geplante, tief greifende Umbau unserer Armee ist notwendig und zwingend. Der innere Zustand der Armee - ich meine damit den Ausbildungsstand, die Bestandes- und insbesondere die Kadernachwuchsprobleme, aber auch die Frage der Milizverträglichkeit, die Akzeptanz im Volk, die finanziellen Rahmenbedingungen und last but not least die sicherheitspolitische Lage, die sich im vergangenen Jahrzehnt völlig gewandelt hat - ruft gebieterisch nach einer Reform der Armee. Dass bei einer derartigen Ausgangslage eine Art Radikalkur unumgänglich ist, das liegt auf der Hand.
Das Ergebnis dieses Reformvorhabens haben wir nun vor uns. Im Sinne einer einleitenden Bemerkung: Es kann nun nicht darum gehen, sich im Erbsenzählen zu ergehen und Kleinigkeiten und Nebensächlichkeiten gleichsam zu einer Cause célèbre hochzujubeln und dann aufgrund einer derart zustande gekommenen Liste von Unzulänglichkeiten das Ganze noch über Bord werfen zu wollen. Darum kann es heute und hier nicht gehen. Es kann auch nicht darum gehen, mehr in diese Reform hineinzuinterpretieren als das, was sie tatsächlich ist.
Ich meine aber, dass sich dieses Reformprojekt, so, wie es in den Rahmenbedingungen und der zusammenfassenden Einleitung skizziert wird, eben schon an bestimmten Eckwerten und Grundpfeilern messen lassen muss. Für mich stehen in diesem Zusammenhang als Messlatte zwei Gesichtspunkte im Vordergrund: Im Vordergrund steht unter anderem zweifellos die Frage, ob das neu konzipierte Instrument der Sicherheitspolitik dem Verfassungsauftrag zu genügen vermag. Dabei setze ich die Priorität nicht nach den Eintretenswahrscheinlichkeiten, sondern nach der Gefährlichkeit und der Schwere der Auswirkung auf unser Land.
Vor diesem Hintergrund hat die Armee in erster Linie einen Krieg zu verhindern und das Land und seine Bevölkerung zu verteidigen. Es gibt nun keinen absoluten Gradmesser für [PAGE 100] die Beurteilung, ob und wie dieser Verfassungsauftrag, der Verteidigungsauftrag, erfüllt werden kann. Wie und in welchem Mass die Armee diesem Auftrag für Raumsicherung und Verteidigung zu genügen vermag, hängt von verschiedenen Faktoren mit unterschiedlichen Gewichtungen ab. Zweifellos geht es unter anderem um die Frage des Bestandes, den Stand der Ausbildung, die Qualität der Bewaffnung, aber auch insbesondere darum, ob in diesem Land überhaupt noch die Bereitschaft besteht, diesen Einsatz zu leisten. Bei allen Diskussionen über Bestandesgrössen, Rüstung und Strukturen sollte nie übersehen werden, dass es in erster Linie auch darum geht, den Wehrwillen zu erhalten und zu fördern. Hiervon wird im Armeeleitbild sehr wenig oder überhaupt nicht gesprochen. Der Wehrwille - das ist mein Eindruck - wird schlicht und einfach vorausgesetzt. Ich habe nicht gesagt, es sei nicht so; ich sage nur, dass man sich bewusst sein muss, dass die Erfüllung des primären Verfassungsauftrages nicht nur eine Frage der Grösse der Armee und der Zahl der Rohre ist.
Ein zweiter Gesichtspunkt ist die Frage des Milizprinzips, das auch durch die Verfassung vorgegeben ist: Dieses Milizprinzip erfährt in Zukunft Veränderungen. Die Ausbildung in der Rekrutenschule muss verbessert werden; der Ruf nach Professionalisierung ist zweifellos gerechtfertigt, aber ich bin der Meinung, dass wir uns im Zusammenhang mit dem Milizprinzip auf eine Gratwanderung begeben, und dies insbesondere dann, wenn dem Milizkader die Ausbildungsverantwortung völlig entzogen werden sollte. Eine weitere Gefahr der Aushöhlung des Milizprinzips könnte sich auch dann ergeben - das muss hier ausdrücklich festgehalten werden, es kommt auch explizit in den Papieren zum Ausdruck, man spürt das atmosphärisch, und deshalb sage ich es -, wenn die Laufbahnplanung der wesentlich höheren Zahl der Berufsmilitärs auch in Zukunft nach wie vor untrennbar mit einer Milizkarriere verbunden wird.
Ich ersuche Sie deshalb bereits jetzt, den entsprechenden Anträgen bezüglich Zuweisung der Verantwortung für Führung und Ausbildung an die Truppenkommandanten zuzustimmen. Ich fordere auch mit Nachdruck eine Entkoppelung von beruflicher Karriere und Milizkarriere beim Berufsmilitär, weil sonst die Funktion der Milizkader meines Erachtens auf der Stufe der Bataillone und Abteilungen längerfristig nicht mehr gesichert sein wird.
Das gilt es zu verhindern, wenn das Milizprinzip nicht Schall und Rauch werden soll.
Dann noch eine Bemerkung zur sicherheitspolitischen Lage, wie sie in diesen einleitenden Kapiteln auch gestreift wird: Trotz gegenteiliger Behauptungen hat sich in Bezug auf die sicherheitspolitische Lage aus meiner Sicht auch seit dem 11. September im Zusammenhang mit der Armeereform nichts geändert. Geändert hat sich lediglich die Wahrnehmung, indem uns mit aller Deutlichkeit vor Augen geführt worden ist, dass diese Bedrohungsformen Realität sind. Dann kommt hinzu, dass die Armee nicht die einzige Antwort auf mögliche Bedrohungen ist. Mit einzubeziehen sind auch die anderen Mittel der Sicherheitspolitik.
Ich denke dabei beispielsweise an den Bevölkerungsschutz, und ich denke insbesondere auch an das Projekt Usis, das vom Kommissionspräsidenten auch erwähnt worden ist. Das Projekt Usis soll und muss Erkenntnisse bringen, wie die innere Sicherheit auch mit den anderen Mitteln noch zu verbessern ist. Ich sage das deshalb ausdrücklich, weil es völlig falsch wäre, der Armee, die nur ein Mittel der Sicherheitspolitik ist, eine ausschliessliche und völlig neue Rolle bei der Bewältigung von Bedrohungen und Gefahren zuzuerkennen. Ich bedaure es eigentlich, dass das Projekt Usis nicht völlig parallel zu dieser Armeereformdiskussion auf den Tisch des Hauses gekommen ist. Dann hätten wir einen Gesamtüberblick und eine Gesamtschau. Natürlich haben wir schon einiges gehört, aber diese Mittel der Sicherheitspolitik - da gehört auch die Polizei dazu - müssen offen liegen, damit eine Gesamtbeurteilung vorgenommen werden kann. Ich möchte erneut unterstreichen, was ich auch in der Kommission gesagt habe: Es kann nicht angehen, dass die Armee anstelle der polizeilichen Kräfte im Sinne von subsidiären Einsätzen immer mehr Polizeiaufgaben übernimmt. Das kann und darf nicht die Aufgabe der Armee sein.
Der Kommissionspräsident hat das auch angetönt. Wir werden im Rahmen der Diskussion noch verschiedene Fragen über Strukturen, Führungsprinzipien usw. zu diskutieren haben. Er hat darauf hingewiesen, wie wesentlich es auch ist, dass diese Armee entsprechend in der Bevölkerung verankert ist. Es kann nicht darum gehen, eine unter militärischen Gesichtspunkten optimale "Reissbrettarmee" zu entwerfen und zu organisieren.
Entscheidend ist vielmehr, ob es gelingt, eine Armee zu entwerfen bzw. zu schaffen, die in unserem Land, in seinen Landesteilen und in der Bevölkerung den nötigen Rückhalt findet und damit verankert ist. Eine Milizarmee ist nämlich auf Gedeih und Verderb auf eine breite Akzeptanz angewiesen. Ich sage das unmissverständlich: Es geht insbesondere eben auch darum, dass man von militärischer, professioneller Seite zur Kenntnis nimmt, dass Kompromissbereitschaft unabdingbar ist und dass es nicht um Maximalforderungen, sondern höchstens um eine Optimierung gehen kann.
Zum Schluss noch eine Bemerkung zum Verhältnis zwischen dem Armeeleitbild und der Botschaft zur Revision der Militärgesetzgebung: Das Armeeleitbild definiert die Einsatzgrundsätze, die Mittel, die Organisation und die Ausbildung der Armee und zeigt auf, wie die "Armee XXI" ihren sicherheitspolitischen Auftrag zu erfüllen hat. Aber dieses Armeeleitbild wird von uns lediglich zur Kenntnis genommen. Damit hat es sich. Es entzieht sich im Übrigen einem weiteren Einfluss des Parlaments. Wenn Sie demgegenüber die Revision der Militärgesetzgebung betrachten - ich denke vor allem an das Militärgesetz und an die Verordnung über die Organisation der Armee -, stellen Sie unschwer fest, dass der gesetzgeberische Kerngehalt des bundesrätlichen Entwurfes - d. h. jener Bereich, über den wir tatsächlich bestimmen und entscheiden können - sehr, sehr bescheiden ist. In der Botschaft des Bundesrates wird hierzu festgestellt: "Die skizzierte Armeereform hat zwar tief greifenden Charakter, die bestehende Flexibilität der Militärgesetzgebung führt aber dazu, dass umfangmässig keine grösseren Revisionen nötig sind."
Unsere Kommission hat diese Vorgabe verschiedentlich durchbrochen, weil sie der Auffassung ist, dass die Ausgestaltung der Armee im Kerngehalt sehr wohl Sache der Bundesversammlung sein muss. Wenn der Grundsatz des Primats der Politik nicht Schall und Rauch sein soll und wir nicht bloss "zur Kenntnis nehmen" wollen, müssen wir selbst in die Gesetzgebung eingreifen und die entscheidenden Weichen für die Ausgestaltung der Armee stellen - mit Erlassen, die in der Kompetenz der Bundesversammlung liegen. Es gilt auch hier der Grundsatz, und das ist überhaupt nicht böse gemeint: Es muss die Devise sein, dass die Ausgestaltung dieser Armee nicht einfach den Generälen überlassen werden kann.