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Bischof Pirmin · Ständerat · 2017-02-28

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2017-02-28

Wortprotokoll

Ich möchte mich beim Bundesrat für die Beantwortung meiner Interpellation bedanken. Ich bin tatsächlich teilweise befriedigt, aber auch teilweise nicht. Befriedigt bin ich darüber, dass der Bundesrat jetzt die Antwort gibt, dass eine Zweckentfremdung von Mitteln bei der Einlagensicherung unmöglich sei. Das ist die Antwort auf die Frage 2. Sie erinnern sich, dass die Einlagensicherung in der Schweiz ein neueres Produkt ist. Die Schweiz war bis 2008 eines der ganz wenigen Länder, die keine anständige Spareinlagensicherung hatten. Eine solche Einlagensicherung, die bis zu 100 000 Franken pro Person und Bank sichert, ist erst auf parlamentarische Vorstösse hin 2008 eingeführt worden. [PAGE 45]

Die Schweiz hat ein spezielles System der Einlagensicherung. Deshalb ist die Vergleichbarkeit mit anderen Ländern nicht immer gegeben. Sie haben die entsprechenden Kritiken vonseiten des IWF vielleicht gelesen. Das Schweizer Modell basiert nicht nur auf der oberflächlichen, sage ich jetzt einmal, Einlagensicherung mit einem Grundfonds und entsprechenden Rückzahlungen mit Fristen, sondern insbesondere auch auf der Privilegierung entsprechender Forderungen bis 100 000 Franken im Konkursfalle. Das gibt von der Substanz her eine ausserordentlich starke Sicherung, führt aber von den Fristen her zu grossen Verzögerungen. In diesem Sinne bin ich auch befriedigt darüber, dass der Bundesrat entsprechend den Empfehlungen der Expertengruppe Brunetti und eigentlich auch entsprechend den Empfehlungen des IWF nun zusichert, dass die Auszahlungsfrist für die Einleger verkürzt werden soll. Eigentlich geht man, wie man sieht, wenn man den IWF-Bericht anschaut, meines Erachtens zu Recht von einer Auszahlungsfrist von sieben Tagen aus, die bis heute eben leider nicht existiert.

Nicht befriedigt bin ich von der Antwort des Bundesrates in einem wichtigen Punkt. Der Bundesrat äussert sich nun dahingehend, dass das EFD dem Bundesrat im Verlaufe dieses Jahres einen Vorschlag für die Verbesserung der Einlagensicherung unterbreiten möchte und dass im ersten Halbjahr 2017 noch eine Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet werden solle. Diese soll auf einer ersten Abschätzung basieren, die das SIF verdankenswerterweise vorgenommen hat - wie das auch die Expertengruppe Brunetti tat - und die nicht publiziert werden soll, was in der Antwort nicht begründet wird. Es soll also ohne einsichtige Begründung, so jedenfalls sehe ich das, die Basis für die gesamte Reform, die in diesem Jahr aufgegleist werden soll, nicht publiziert werden.

Dafür habe ich, das muss ich sagen, sehr wenig Verständnis, Herr Bundesrat. Gerade diese Basis wäre ja die Grundlage dafür, dass man die Notwendigkeit und die Tragweite einer entsprechenden Vorlage beurteilen könnte. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie sagen könnten, wann später die entsprechenden Grundlagen publiziert werden sollen. Sollte es tatsächlich ernst gemeint sein, diese Grundlagen auf Dauer nicht publizieren zu wollen, wäre dem Rat mitzuteilen, welche gewichtigen Gründe denn hierfür sprechen.

Ich danke für die Antwort und freue mich auf die Beantwortung meiner Zusatzfragen.