Müller Philipp · Ständerat · 2017-02-28
Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2017-02-28
Wortprotokoll
Ich vertrete vielleicht hier eine etwas puristische Sicht auf die ganze Angelegenheit. Aber die Schuldenbremse - man kommt bei diesem Ordnungsantrag nicht umhin, auch einige inhaltliche Aspekte zu erwähnen - ist ja eine Erfolgsgeschichte. Diesbezüglich sind sich wahrscheinlich die meisten hier in diesem Saal einig. Immerhin 85 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben im Jahre 2001 - im Dezember, glaube ich, war das - Ja dazu gesagt.
Wenn jetzt vom Bundesrat eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden ist, was wir natürlich als Legislative zur Kenntnis zu nehmen haben und mehr nicht, dann kann es bei dieser Schuldenbremse ja nur in eine Richtung gehen. Wir kennen die Schuldenbremse, wir alle wissen, wie sie funktioniert, und es kann nicht von Schlechtem sein, wenn die Schuldenbremse dazu führt, dass die Staatsschulden reduziert werden. Genau das ist ja jetzt passiert, und genau das, wie ich feststelle, wenn ich insbesondere die Medienmitteilung lese, wird jetzt moniert, weil man zu viel Bundesschulden abgebaut habe. Mehr Handlungsspielraum wird eingefordert; mehr Handlungsspielraum heisst, dass es dann wahrscheinlich mehr in den Konsum gehen wird, allenfalls - im besten Fall - auch in die Investitionen.
Alle diese Fragen, die Kollege Konrad Graber aufgeworfen hat, lassen sich auch im Rahmen der einzelnen Geschäfte beantworten. Der Grundsatz der Schuldenbremse besagt etwas ganz Klares. Diesen Grundsatz möchte ich eben nicht antasten. Daher scheint mir auch eine Arbeitsgruppe, die einen Bericht erstellen wird, der nur in eine Richtung, nämlich in Richtung einer Aufweichung der Schuldenbremse, gehen kann, völlig überflüssig.
Es ist, wie gesagt, eine puristische Sicht der Dinge. Das heisst nicht, dass ich mich einer Diskussion verweigern will. Trotzdem werde ich diesen Ordnungsantrag ablehnen, eben in der Annahme, dass die Motion angenommen wird. Dass man eine bestehende Gesetzgebung, ein Schuldenbremse-Gesetz, den Status quo, mit einer Motion bekräftigen muss, ist eigentlich ein Unding - ein Unding! Da sind Sie mit mir wahrscheinlich auch einig. Nur, was ist der Hintergrund? Der Hintergrund ist eben, dass man gemerkt hat, dass es schon Gründe dafür gibt, sich Sorgen zu machen, ob die Schuldenbremse in dieser erfolgreichen Form noch Bestand haben wird oder eben nicht. Es gibt ja entsprechende Vorstösse; die AHV soll noch zum Handkuss kommen. Wir haben beim Budgetprozess 2017 erlebt, dass 400 Millionen Franken für den Asylbereich daran vorbeigesteuert werden sollten.
Aus dieser Überlegung bin ich zum Schluss gekommen, den Ordnungsantrag Graber Konrad abzulehnen. Am liebsten hätte ich natürlich dann ein kräftiges Ja des Rates zur Motion.