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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2017-03-01

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-03-01

Wortprotokoll

Ich spreche für die Minderheit und gleichzeitig auch noch für die SVP-Fraktion.

Die Vorlagen gehen zurück auf die Motion Janiak 10.3138, "Erweiterung der Kognition des Bundesgerichtes bei Beschwerden gegen Urteile der Strafkammer des Bundesstrafgerichtes". Wenn wir die jetzigen, aktuellen Vorlagen anschauen, dann sehen wir: Sie haben mit dieser Motion gar nichts mehr zu tun. Ständerat Janiak wollte ja, dass man die Kognition beim Bundesgericht erweitert, dass man den Sachverhalt in allen Verfahren nochmals abklären muss, und das ist ja vom Bundesgericht abgelehnt worden mit der Begründung, man müsste mehr Richter haben, sie hätten zu wenig Kapazität. Das ist die Ausgangslage.

Weil eben das Bundesgericht gesagt hat, dass das keine Lösung sei, ist man auf eine andere Lösung gekommen, und die lehnen wir von der Minderheit ab. Warum? Auch diese vorliegende Lösung ist eine Kompromisslösung, da waren sich alle einig in der Kommission für Rechtsfragen. Ich meine, die bisherige Lösung ist auch eine Kompromisslösung. Jetzt stellt sich die Frage, ob die bisherige Lösung oder die neue Kompromisslösung besser bzw. schlechter ist. Die geltende Kompromisslösung war so gewollt. Es ist nicht so, dass wir etwas, was wir heute diskutieren, dannzumal nicht diskutiert hätten. Wir haben bei der ursprünglichen Vorlage alle Punkte diskutiert. Wir wussten, dass es wenige Fälle gab oder gibt, und wir haben ganz klar gesagt, dass die Strafkammer eine spezialisierte Kammer für bestimmte Straftatbestände sei. Deshalb sei es unnötig, so haben wir argumentiert, dass der [PAGE 70] Sachverhalt nochmals abgeklärt werden müsse, ausser der Sachverhalt sei unrichtig oder unvollständig abgeklärt, und das kann das Bundesgericht auch mit dem geltenden Recht entsprechend überprüfen.

Es ist also keine zweite Instanz. Es ist ein spezialisiertes Fachgericht für bestimmte Straftatbestände. Deswegen braucht es keine nochmalige Überprüfung des Sachverhalts, ausser er sei eben unrichtig und unvollständig abgeklärt. Das ist die heute geltende Lösung.

Jetzt geht es um die Frage, wie diese Lösung zur neu vorgeschlagenen Lösung steht. Es ist bereits von den Sprechern gesagt worden: Der Hauptpunkt, weshalb wir diese Lösung ablehnen, ist eben der Kompromiss mit dieser Richterlösung. Sie sind zwar im gleichen Haus, aber das spielt nicht so eine grosse Rolle. Wir sehen auch in den Kantonen, dass erst- und zweitinstanzliche Gerichte im gleichen Haus sind. Aber die Gerichte, auch Beschwerdekammern, Berufungsinstanzen, müssen personell vollständig unabhängig bleiben, sonst macht es den Anschein der richterlichen Abhängigkeit. Das sehen wir insbesondere eben im Strafverfahren; das darf es nicht geben. Weil es nur wenige Fälle gibt, wählen wir wenige Richter, denn es lohnt sich ja nicht, viele Richterinnen und Richter zu wählen. Im Bedarfsfall müssen Richterinnen und Richter der Beschwerdekammer hinzugezogen werden. Am gleichen Gericht beurteilen also Kolleginnen und Kollegen andere Kolleginnen und Kollegen der Strafkammer; Kolleginnen und Kollegen der Beschwerdekammer beurteilen Kolleginnen und Kollegen der Strafkammer. Das ist nicht die Unabhängigkeit, die ein Rechtsstaat erfordert.

Deshalb ist bei diesem Punkt eine grosse Kritik anzubringen. Das können wir nicht unterstützen. Wenn wir diese Lösung mit der geltenden Lösung vergleichen, dann ist nach Meinung der Minderheit der neu vorgeschlagene Kompromiss schlechter als jene Kompromisslösung, die wir zu Beginn, als das Strafgericht in Bellinzona geschaffen wurde, getroffen haben.

Ich bitte Sie deshalb, hier entsprechend der Minderheit zu folgen und auf die Vorlagen 2 und 3 nicht einzutreten. Die heute geltende Regelung funktioniert nach Meinung der Minderheit. Wenn es tatsächlich Probleme gibt beim Sachverhalt, wenn der Sachverhalt nicht klar abgeklärt ist, dann hat das Bundesgericht heute schon die Möglichkeit, den Sachverhalt neu abzuklären.