Bischof Pirmin · Ständerat · 2017-03-01
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2017-03-01
Wortprotokoll
Wir haben eine parlamentarische Initiative in der zweiten Phase vor uns. Ausgangspunkt dieses Geschäftes war die parlamentarische Initiative Joder aus dem Nationalrat. Unsere Schwesterkommission hat hierauf einen Erlassentwurf ausgearbeitet, der ein einfaches Ziel hat: Familien, die ihre schwerkranken oder schwerbehinderten Kinder zu Hause pflegen, besser zu entlasten.
Der Nationalrat hat dem Entwurf, den Sie vor sich haben, in der Wintersession 2016 mit 186 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Für Ihre Kommission war Eintreten unbestritten. Im einzig strittigen Punkt, wo Nationalrat und Bundesrat nicht gleicher Auffassung waren, hat sich Ihre Kommission einstimmig für die Version des Nationalrates entschieden; ich komme gleich darauf zurück.
Worum geht es? Die Vorlage will den Intensivpflegezuschlag für Kinder mit besonderem Pflegebedarf erhöhen. Sie will also betroffenen Familien und insbesondere ihren Kindern zielgerichtet und einfach helfen. Unsere Schwesterkommission hat sich auf eine Studie gestützt, die das BSV eingefordert hatte, die den Bedarf an Pflege in diesen Fällen deutlich unterstreicht. Die Vernehmlassung ist sehr positiv ausgefallen. Das Geschäft ist im Grundsatz unbestritten. Es geht um eine kleine Zahl von Familien - es sind etwa 2700 -, die schwerbehinderte oder schwerkranke Kinder haben und diese Kinder zu Hause pflegen und nicht in ein Heim geben. Es sind Kinder, die zum Teil stündlich, 24 Stunden am Tag behandelt werden müssen, weil sie oft multiple Krankheitsbilder haben.
Sie haben einen Brief einer Selbsthilfegruppe aus dem Kanton St. Gallen bekommen. Dieser Brief hat der Kommission auch vorgelegen. Es wurden uns verschiedene Einzelschicksale geschildert, und ich erlaube mir auch als Kommissionssprecher, hier zwei, drei Sätze aus diesem Brief zu zitieren: "So ein Schicksal nachvollziehen zu können ist sehr schwierig, wenn man nicht selbst erlebt, was es bedeutet. Wir betroffenen Familien leisten sieben mal 24 Stunden in der Woche, Tag und Nacht über das ganze Jahr hinweg intensivste Arbeit zugunsten unserer Kinder. Wir werden nie aus dem Gröbsten raus sein. Für uns gelten keine Sonn- und Feiertage, geschweige denn erholsame Ferientage. Die meisten von uns können sich nur ungenügend erholen, da zum Beispiel die von der IV bezahlten Kinderspitexstunden viel zu gering sind. Durch mehr finanzielle Freiheit kann jede Familie für sich selbst entscheiden, was in ihrer Situation nötig und richtig ist."
Ihre Kommission hat sich eingehend mit der Vorlage befasst, ist einstimmig darauf eingetreten und hat dann den [PAGE 60] einzigen strittigen Punkt eingehender behandelt. Es geht darum, dass entgegen der Vorlage unserer Schwesterkommission der Bundesrat beantragt, in Artikel 42sexies Absatz 1 Buchstabe a eine Ausnahmebestimmung anders zu regeln als der Nationalrat. Diese Ausnahmebestimmung besagt, dass der Assistenzbeitrag nicht mit dem Intensivpflegezuschlag verrechnet werden soll. Wenn diese Ausnahmebestimmung gemäss Beschluss des Nationalrates nicht erlassen werden sollte, würde dies bedeuten, dass ausgerechnet diejenigen Familien mit dem grössten Unterstützungsbedarf von der Vorlage ausgenommen würden. Das würde also heissen: Wenn Sie dem Bundesrat folgen, machen Sie zwar eine Verbesserung für 2700 Familien mit schwerkranken und schwerbehinderten Kindern, aber diejenigen gemäss BSV 400 Familien mit den schwerstbehinderten Kindern - mit den schwerstbehinderten Kindern! - nehmen Sie dann von dieser Regelung aus. Ausgerechnet diese würden von dieser Verbesserung nicht profitieren.
Ich erlaube mir, während der Eintretensdebatte bereits auch zu dieser Differenz im Detail Stellung zu nehmen, um nachher vielleicht nicht mehr sprechen zu müssen. Die Schwerstbetroffenen würden nicht profitieren können. Technisch ist die Frage etwas schwierig, weil wir von zwei verschiedenen Begriffen reden, von der Assistenzentschädigung und vom Intensivpflegezuschlag.
Das BSV hat uns erklärt, dass der Assistenzbeitrag den konkreten zeitlichen Assistenzaufwand, der für eine schwerbehinderte Person notwendig ist und entschädigt werden kann, abdeckt. Der Intensivpflegezuschlag ist in der Verfügbarkeit etwas freier als der Assistenzbeitrag. Er geht aber in die gleiche Richtung. Weil er aber freier verfügbar ist, verpflichtet er nicht in jedem Fall dazu, eine Drittperson als Pflegeperson beizuziehen. Es ist für eine betroffene Familie auch möglich, für sich selbst eine Entlastung vorzunehmen, namentlich im Hinblick darauf, dass die betroffenen Eltern - in der Regel ist es vor allem die Mutter - nicht selber wegen Überlastung krank werden und ausfallen, namentlich auch im Hinblick darauf, dass diese Familie das Kind zu Hause behalten kann und es eben nicht einfach in ein Heim abschiebt. Letzteres wäre die einfachere Lösung. Das wäre auch möglich, die Familie dürfte das und würde finanziell damit wesentlich besser fahren. Aber sie hat den schwereren Weg gewählt, das Kind zu Hause zu betreuen, zu Hause in der vertrauten Umgebung zu pflegen. Rein volkswirtschaftlich und hartherzig gesprochen hat sich die Kommission überlegt: Es ist ja wohl auch finanziell im Interesse der Gemeinschaft, dass diese Familien zu Hause zu ihren Kindern schauen und sie eben nicht in ein Heim abschieben, denn die Heimkosten für solche Betreuungsfälle sind etwa dreimal so hoch wie die heutigen Beiträge, die an Familien zu Hause ausgerichtet werden.
Aus diesen Überlegungen beantragt Ihnen die Kommission, auf die Vorlage einzutreten. Beim einzigen umstrittenen Punkt, bei Artikel 42sexies Absatz 1 Buchstabe a, beantragt sie Ihnen entgegen dem Antrag des Bundesrates einstimmig, mit 12 zu 0 Stimmen, dem Nationalrat zu folgen.