Arslan Sibel · Nationalrat · 2017-03-01
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2017-03-01
Wortprotokoll
Am 5. Juni 2016 hat das Stimmvolk das neue Asylgesetz angenommen. Nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2019 wird eine Beschleunigung der Asylverfahren und Beschwerdeverfahren erwartet. Mit einem Schreiben vom 14. September 2016 ersuchte die Verwaltungskommission des Bundesverwaltungsgerichtes die Gerichtskommission, die Richterstellen befristet aufzustocken. Eine Aufstockung sei aufgrund der Neustrukturierung notwendig. Gemäss dem Bericht der Kommission für Rechtsfragen waren Ende 2016 in den für Asylrecht zuständigen Abteilungen IV und V ungefähr 3000 Rekurse hängig. Die Zahl der eingereichten Rekurse stieg von 2014 bis 2015 um 830 Fälle. In den Jahren 2017 und 2018 werde die Zahl der eingereichten Beschwerden bei voraussichtlich 5200 liegen. Um die neuen Fristen zur Behandlung der Asylverfahren ab Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes einzuhalten, müsste man die Zahl der Fälle jedoch auf 1200, 1300 abbauen. Um dies zu erreichen, sind gemäss Bundesverwaltungsgericht vier zusätzliche Richterstellen und ungefähr dreizehn Gerichtsschreiberstellen notwendig. Mit den beantragten vier [PAGE 78] zusätzlichen befristeten Richterstellen soll die Zahl der hängigen Rekurse in den Jahren 2017 und 2018 abgebaut werden.
Gemäss Artikel 1 des Bundesgesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 17. Juni 2005 umfasst das Bundesverwaltungsgericht 50 bis 70 Richterstellen. In Absatz 4 ist geregelt, dass die Bundesversammlung die Anzahl der Richterstellen in einer Verordnung bestimmt. Gestützt auf diese gesetzliche Grundlage besitzt die Bundesversammlung die Kompetenz, über eine vorübergehende Erhöhung der Richterstellen zu entscheiden, sofern die Zahl zwischen 50 und 70 Stellen liegt.
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat am 6. Dezember 2016 beschlossen, mittels einer parlamentarischen Initiative einen Entwurf für eine Verordnung der Bundesversammlung auszuarbeiten, in der die Anzahl der Richterstellen des Bundesverwaltungsgerichtes vorübergehend auf höchstens 69 festgelegt wird. Nachdem die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates diesem Beschluss zugestimmt hatte, wurde die vorliegende Verordnung ausgearbeitet und verabschiedet. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates ist gestern mit 16 zu 9 Stimmen auf die Vorlage eingetreten und hat dem Beschluss des Ständerates zugestimmt.
Eine Minderheit der Kommission ist der Meinung, dass die hohe Zahl der Pendenzen darauf zurückzuführen sei, dass das Bundesverwaltungsgericht nicht gut organisiert sei und dass deshalb nicht effizient gearbeitet werde. Das Bundesverwaltungsgericht habe in der Vergangenheit bereits gezeigt, dass es mit den gleichen Ressourcen zahlreiche Fälle bearbeiten könne; dies sollte auch heute möglich sein.
Die Mehrheit Ihrer Kommission ist hingegen der Meinung, dass eine Aufstockung gerechtfertigt und notwendig ist. Wenn die mit dem neuen Asylgesetz verlangte Beschleunigung der Verfahren umgesetzt werden soll, müssen hierfür auch die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Auch wenn die Aufstockung beim Bundesverwaltungsgericht bei gleichzeitigem Abbau des Verwaltungspersonals widersprüchlich erscheint, wird eine temporäre Aufstockung aufgrund der hängigen Fälle für notwendig erachtet. Es wurde positiv bewertet, dass die neuen Richter nicht befristet angestellt werden, denn so können die besten Kandidaten für die Stellen gefunden werden. Dass die Personalaufstockung durch Abgänge, namentlich natürliche Abgänge wie z. B. Pensionierungen, kompensiert wird, bis die Anzahl Richterstellen wieder höchstens 65 beträgt, wird von der Kommission begrüsst.
Im Namen der Mehrheit der Kommission beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.