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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-03-01

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-03-01

Wortprotokoll

Ich bedanke mich für die Diskussion, die zeigt, dass es ein schwieriges Thema ist. Wir debattieren jetzt schon zum dritten Mal über die Verlängerung des Moratoriums, und die Ausgangslage ist in etwa dieselbe geblieben. Der Bundesrat schlägt aber eben gerade deshalb, wie ich glaube, einen sehr guten Weg vor, der auch den bisherigen Diskussionen der Räte entspricht und der vor allem auch dem Nationalen Forschungsprogramm 59 entspricht. Bei der letzten Verlängerung wurde ja gesagt: Wir verlängern, und dieses Forschungsprogramm soll uns nochmals Wege aufzeigen. Die Forschungen in diesem Programm haben klar aufgezeigt, dass das Koexistenzmodell, wie wir es Ihnen beantragen, der richtige Weg ist. Es ist - da besteht der Unterschied zwischen der Haltung Ihrer Kommission und jener des Bundesrates - ein risikobasiertes Modell.

Dieser Aspekt fehlt mir in Ihren Diskussionen immer ein bisschen. Sie gehen einfach vom Grundsatz "Verbot, Verbot, Verbot!" aus, ohne sich irgendwie nochmals bewusst zu machen: Jede Technologie - Sie können die Nanotechnologie, die Biotechnologie oder jede andere Technologie nehmen - ist am Anfang auch mit Risiken verbunden. Bevor nicht gewisse Erfahrungen damit vorliegen, kennt man ja nicht sämtliche Auswirkungen gewisser Anwendungen. Der Gesetzgeber, der Staat verunmöglicht in der Regel die Forschung nicht. Das machen wir eigentlich fast nie. Wir verunmöglichen in der Regel auch nicht eine Anwendung oder die Produktion, aber wir begleiten sie mit risikobasierten Ansätzen. Ich erinnere Sie da an die Präimplantationsdiagnostik, wo die Ausgangslage umgekehrt war und Sie dann auch gesagt haben: okay, kein Verbot, aber risikobasierte Begleitung der Anwendung!

Wir machen das in vielen Bereichen, in denen Sie es auch mit Risiken zu tun haben, mit Deklaration und Transparenz, damit der Konsument entscheiden kann, ob er das will oder nicht. Und hier, ausgerechnet hier bleiben Sie immer bei [PAGE 68] diesem Verbotsansatz. Die Verlängerung des Moratoriums ist ja nichts anderes als eine Verlängerung des Verbots des Anbaus. Wir möchten Ihnen hier vorschlagen, dass das noch so weitergehen soll, aber mit der Chance des Koexistenzmodells. Das heisst, wenn es in dieser Phase Entwicklungen gibt, entstehen unter sehr strengen, risikobasierten Auflagen auch Möglichkeiten, Chancen für die Industrie, für die Forschung. Das ist auch eine Empfehlung der Ethikkommission. Das geht immer ein bisschen vergessen, dass wir in der Biotechnologie eine eidgenössische Ethikkommission haben. Da sind alle Gattungen von Wissenschaftern dabei, die weiss Gott nicht die Liberalsten sind, die auch diesen Weg empfehlen. Sie sind in diesem Sinne also viel konservativer als alle Experten, die sich mit diesem Thema befasst haben.

Das GVO-Moratorium ist ein Eingriff in den Markt, ist schlussendlich eine Handelseinschränkung, deshalb ist es am Schluss auch ein WTO-Problem, ein handelsrechtliches Problem, wenn die Schweiz das Verbot verlängert, ohne Begleitmassnahmen zu verankern.

Lassen Sie mich hier vielleicht auch noch ein paar Anmerkungen anbringen. Herr Ständerat Luginbühl hat die Situation in Europa korrekt dargelegt. Weltweit haben wir - da hat Herr Noser Recht - tatsächlich eine Zunahme von Saatgut, das grüne Gentechnologie oder Biotechnologie oder wie immer man dem sagt, in sich hat. Die weltweite Entwicklung ist anders als in Europa, wo wir eine grosse Skepsis haben. Das ist so.

Wir hatten - auch das muss man immer wieder betonen - in der Vergangenheit dieselbe Entwicklung. Einige von Ihnen erinnern sich an Hormonfleisch, das lange Debatten auslöste und massiv verurteilt wurde. Auch dort hat die Schweiz nicht einfach ein Verbot erlassen, sondern wir haben gesagt: Wenn die Hormonbehandlung nicht feststellbar ist, dann ist es zugelassen, wenn sie aber feststellbar ist, nicht. Sonst hätten wir einen Handelskrieg mit den Amerikanern gehabt. Das wurde bei der WTO so annonciert. Heute spricht man nicht mehr darüber, weil Technologien gefunden wurden, sodass es nicht mehr feststellbar ist. Natürlich finden die Wirtschaft und die Industrie neue Technologien. Antibiotika haben eine ziemlich ähnliche Entwicklung. Sie kennen die Geschichten mit den Chlorhühnchen usw. Auch hier ist die Entwicklung halt so: Das Problem ist da, aber die Technologien werden dann so angepasst, dass die Veränderungen sehr oft nicht feststellbar sind, wenn das Produkt auf dem Ladentisch liegt. So ist die tatsächliche Entwicklung.

Für uns ist ja dann die Frage: Was hat der Staat für eine Aufgabe? Wir müssen die Menschen und die Umwelt schützen. Das ist auch das, was seinerzeit der Verfassungsartikel wollte. Wenn man etwas nicht mehr feststellt, ist es dann per se gefährlich? Dann ist genau das das Risiko: Sie können offenbar etwas wissenschaftlich nicht feststellen, obwohl es vielleicht eine Langzeitwirkung hat. Aber es wird schwierig sein, das Ganze zurückzuverfolgen. Die Grundlage ist irgendeine modifizierte Pflanze oder ein Saatgut, das irgendetwas Gefährliches in sich haben könnte. Aber würden Sie es deshalb verbieten?

Wir haben die Lebensmittelkontrollen mit genau diesem Ansatz, und wir sagen, dass der Staat die Aufgabe hat, immer wieder zu schauen, ob die Menschen gefährdet sind, ob die Umwelt gefährdet ist. Wir kontrollieren. Das ist eigentlich dieses Koexistenzmodell, dass wir sagen: Okay, vielleicht gibt es so etwas, vielleicht ist es sogar gut. Wir kontrollieren, indem die vielen Voraussetzungen für eine Zulassung eine sehr, sehr hohe Hürde darstellen; es ist eine risikobasierte Begleitung, es ist eine Kontrolle. Das ist die Auffassung des Bundesrates: nicht etwas verbieten, das man nicht weiss, sondern mit den Hürden für die Zulassung kontrollieren und auf dem Markt sagen, dass es schlussendlich nicht unsere Aufgabe ist, Entwicklungen zu verbieten, sondern Menschen zu schützen. Sie sind der Meinung, dass wir die Menschen schützen, indem wir einfach sagen: Das darf es nicht geben, das wird es nicht geben - Verbot! Das gibt es aber, und es wird es geben; das wird es vermehrt geben. In Europa kommen praktisch alle Gemüsesetzlinge aus Holland. Es ist ja Frühling, schauen Sie sich um. Holland ist ein GVO-Land, das massiv GVO produziert. Okay, dann nehmen Sie jetzt nur noch Produkte von Pro Specie Rara.

Das sind einfach Entwicklungen, die wir nicht ganz wegdiskutieren können. Beim Saatgut reicht eine ganz kleine, kleinste Menge, um einen ganzen Container zu kontaminieren. Verbieten Sie es jetzt? Oder sagen Sie: "Okay, das ist so wenig, damit gefährden wir die Menschen nicht"? Auch hier sagen wir wieder, dass risikobasierte Kontrolle sein muss; es ist ein Mengenproblem, aber verhindern können wir es nicht.

Deshalb meinen wir: Die Koexistenzregelung ist eine berechtigte Empfehlung der Wissenschaft, ist schlussendlich eine Chance und ist auch mit dem Verfassungsrecht und dem WTO-Recht vereinbar. Ich stimme zu: Für die kleinräumig strukturierte Landwirtschaft ist das ganz schwierig, und wir zwingen ja auch niemanden, eine solche Technologie anzunehmen. Wir zwingen keinen Bauern dazu, er muss nicht sagen, er müsse jetzt verändertes Saatgut anpflanzen. Das ist Sache jedes einzelnen Bauern. Er ist Unternehmer, er entscheidet das selber.

Es ist aber vielleicht auch eine Chance. Wir haben immer wieder Schädlinge. Dann sind Sie alle dafür: Setzt Pestizide ein oder was auch immer, die Schädlinge müssen bekämpft werden! Dieses Risiko wollen Sie ja dann wiederum auch nicht. Wir bezahlen dann die Schäden in der Regel auch noch. In diesem Lichte können neue Technologien Chancen darstellen. Weltweit besteht eine Zunahme, weil sehr viele Staaten froh sind, resistentere Pflanzungen und Züchtungen zu haben. Damit können sie etwas für die Sicherung der Lebensmittelversorgung tun. Sie haben eine andere Sicht der Dinge.

Wir in der Schweiz haben mit unserer kleinräumigen Landwirtschaft eine andere Ausgangslage. Deshalb lehnt auch ein Viertel der Kantone die landwirtschaftliche Nutzung von GVO auf ihren Gebieten ab. Das ist völlig nachvollziehbar. Aber das wäre mit dem Konzept des Bundesrates auch möglich, weil mit der Konzentration allfälliger Kulturen diese GVO-Anbaugebiete geschaffen werden müssten. Auch da zwingen wir niemanden; bottom-up entstehend müssten solche Gesuche zuerst kommen. Wo keine Gesuche sind, sind keine Anbaugebiete.

In Europa gibt es diesen Ansatz ebenfalls: Man hat nicht ein generelles Verbot für ganz Europa, sondern sagt: Jedes Mitgliedland kann eine Opting-out-Regel nutzen, wenn es zum Schluss kommt, dass es das auf seinem Staatsgebiet nicht haben will. Bei uns wäre das ein sehr ähnlicher Ansatz. Dann haben Sie eben keine WTO-Problematik, dann haben Sie keine unbefristete handelsrechtliche Einschränkung.

Vielleicht nochmals zur Geschichte der GVO-Anbaugebiete: Die vorgeschlagenen Bestimmungen verlangen, dass sich die Bauern in Trägerschaften organisieren würden und durch die Trägerschaft die Anerkennung als Anbaugebiet erlangen würden. Der Anbau von GVO wäre also ausschliesslich in diesen speziellen Gebieten erlaubt. Damit haben wir eben auch hier wieder einen Marktansatz, der sagt, dass wir das diesen Trägerschaften überlassen. Mit dem Verbot gehen Sie aber einfach davon aus, dass es keine Trägerschaft gibt und auch in Zukunft nicht geben wird. Sie verunmöglichen damit aber auch Bauern, die vielleicht nicht dieselbe Meinung haben wie Sie, sich dieser Technologie zu bedienen.

Die Diskussion zur Koexistenzregelung ist aus unserer Sicht deshalb mehr eine Chance als ein Risiko. Es ist eine Offerte für diejenigen, die hier diese Möglichkeiten nutzen möchten. Es ist vor allem im Bereich der neuen Pflanzenzüchtungstechnologien mit Sicherheit so, dass es rascher vorwärtsgeht als mit Rechtsetzungsprozessen. Wenn wir das jetzt schon im Gesetz verankert hätten, könnten wir dann in den nächsten vier Jahren allenfalls mal einen Versuch zulassen.

Den Klimawandel, das muss ich auch nochmals sagen, übersteht man in der Regel besser, wenn man Schädlings- und Krankheitsresistenzen bekämpfen kann oder wenn - Stichwort allergieauslösende Komponenten wie Gluten - ernährungsoptimierte Sorten auf dem Markt sind. Das sind auch neue Technologien, das sind veränderte Schadstoffe, die die meisten dann als gut erachten, weil sie den Menschen dienen. Genau das ist unserer Meinung nach mit dem Koexistenzmodell möglich. [PAGE 69]

Das Moratorium kann nicht ewig dauern. Sie sagen zu Recht, man könne es jetzt einmal für acht Jahre machen, wir kommen noch darauf, Sie könnten auch zwanzig Jahre machen. Sie haben dann aber ein WTO-Problem. Wir müssen diese Einschränkung des Marktes notifizieren. Wir machen das, wenn Sie die Koexistenz streichen, ohne Grund. Die Schweiz würde dann einfach sagen, dass bei ihr das Verbot soundso viele Jahre in Kraft ist, ohne Begleitung, ohne Forschungsbegleitung, ohne flankierende Massnahmen. Das ist in der Wahrnehmung ein Verbot, und das ist handelsrechtlich ein Problem. Je länger das Verbot dauert, umso mehr gehen Sie das Risiko ein, dass irgendein anderer Staat die Schweiz bei der WTO einklagen würde. Vielleicht haben wir Glück, weil wir nicht so bedeutend sind. Wir sind nicht ein grosses Agrarland. Vielleicht gibt es keine Klage, wenn es aber eine gibt, dann haben Sie ein Problem. Das wird dann auch ziemlich teuer, das muss ich hier im Namen des Bundesrates einfach auch sagen. Das ist die Problematik eines Moratoriums einer langen Dauer und vor allem eines Moratoriums, ohne dass in dieser Zeit etwas passiert. Voilà.

Ich bitte Sie deshalb, dem Bundesrat zu folgen und neben der Verlängerung des Moratoriums auch diese Koexistenz zu beschliessen.