Fetz Anita · Ständerat · 2017-03-01
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-01
Wortprotokoll
In diesem Artikel 6 Absatz 2 geht es um die Bedingungen bei Freisetzungsversuchen. Wie die Kommissionsreferentin gesagt hat, will der Bundesrat Buchstabe c dieses Absatzes aufheben. Ich beantrage Ihnen, dem Nationalrat zu folgen und das geltende Gesetz zu belassen.
Warum? In der Human- und Veterinärmedizin sind die zunehmenden Antibiotikaresistenzen hochproblematisch, Sie wissen das. Deshalb hat der Bundesrat auch eine Antibiotikastrategie formuliert. Die Aufhebung des Verbots ist deshalb tendenziell gefährlich und schon gar nicht sinnvoll. Bei dieser Methode handelt es sich zudem - das scheint mir ein ganz wichtiger Punkt zu sein - um eine nicht mehr zeitgemässe Technik. Es gibt unterdessen also auch in der Forschung andere Möglichkeiten, als mit Antibiotika zu agieren.
Deshalb finde ich es wichtig, hier beim bestehenden Gesetz zu bleiben, zumal der Nationalrat mit sehr grossem Mehr, nämlich mit 138 zu 51 Stimmen, für die Beibehaltung von Buchstabe c dieses Absatzes gestimmt hat.