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Merlini Giovanni · Nationalrat · 2017-03-01

Merlini Giovanni · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-01

Wortprotokoll

Il nostro gruppo parlamentare entrerà in materia, condividendo la sostituzione dell'ordinanza dell'Assemblea federale sui posti di giudice presso il Tribunale amministrativo federale, del 17 giungo 2005, con una nuova ordinanza che, pur fissando 65 come finora il numero di posti di giudice a tempo pieno presso il Tribunale amministrativo federale, prevede tuttavia che tale numero possa essere provvisoriamente aumentato a 69, precisando che dopo il 31 agosto 2019 i giudici uscenti non saranno rimpiazzati, [PAGE 79] fintantoché il numero dei posti a tempo pieno non sarà nuovamente ridotto a 65.

Da unsere Fraktion die Reform des Asylwesens und insbesondere die Einführung eines beschleunigten Verfahrens mit Überzeugung unterstützt hat, wäre es widersprüchlich und inkonsequent, wenn wir heute diese provisorische Aufstockung der Richterstellen beim Bundesverwaltungsgericht nicht unterstützen würden.

Ein wesentliches Ziel der Änderung des Asylgesetzes vom 25. September 2015 ist es, die Mehrheit der Asylverfahren rasch in den Zentren des Bundes abzuschliessen. Daher sollen Asylsuchende, deren Gesuch im Rahmen des beschleunigten Verfahrens oder des Dublin-Verfahrens behandelt wird, für die Dauer des Asyl- und Wegweisungsverfahrens in den Zentren des Bundes untergebracht werden. Die Höchstdauer des Aufenthaltes in den Zentren des Bundes beträgt 140 Tage, und innert dieser Frist sollen die beschleunigten Verfahren und die Dublin-Verfahren rechtskräftig abgeschlossen werden, und zwar einschliesslich des Vollzugs einer allfälligen Wegweisung.

Das Ziel von raschen Verfahren ist aber nur unter Mitwirkung des Bundesverwaltungsgerichtes erreichbar. Diese provisorische Aufstockung der Richterstellen für die Jahre 2017 und 2018 ist nämlich gerade dazu bestimmt, die Ende 2016 rund 3000 hängigen Rekurse auf 1200 bis 1300 abzubauen, damit die neuen Behandlungsfristen für Asylverfahren ab Januar 2019 eingehalten werden können. Die fünf vom Gesamtgericht teilweise bereits 2016 umgesetzten organisatorischen Massnahmen zur Effizienzsteigerung, die auf Seite 6 des Kommissionsberichtes aufgeführt sind, würden ohne die Aufstockung der Richterstellen nicht genügen.

Unsere Fraktion teilt ebenfalls die von der Kommission geäusserte Auffassung, wonach die zusätzlichen Personalressourcen nicht nur Gerichtsschreiber, sondern auch Richter umfassen müssen, damit das Verhältnis zwischen den zwei Funktionen effizient bleibt. Zweckmässig scheint uns ebenfalls der Antrag der Kommission, die vier zusätzlichen Richterstellen formal nicht zu befristen, um eine breite Rekrutierungsbasis zu ermöglichen. Die Personalaufstockung wird durch die natürlichen Abgänge aufgrund der Pensionierungen kompensiert, und zwar bis die Anzahl der Vollzeitstellen wieder höchstens 65 beträgt.

Ich bitte Sie demzufolge im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.