Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2017-03-01
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2017-03-01
Wortprotokoll
Artikel 7 ist jetzt dem Thema der Koexistenz gewidmet; wir haben in der Eintretensdebatte schon einiges darüber gehört.
Mit 7 zu 3 Stimmen beantragt Ihnen die Kommission, diesen Artikel zu streichen und damit eine Regelung betreffend die Koexistenz nicht zu unterstützen, wie das bereits der Nationalrat beschlossen hat. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass mit dieser vom Bundesrat beantragten Regelung die Balance zwischen Vorsichtsmassnahmen und dem Schutz vor möglichen Risiken auf der einen Seite und der Konsumentenfreiheit auf der anderen Seite nicht gegeben ist. Die Mehrheit möchte den Anbau von GVO auch unter Bedingungen nicht erlauben, dies vor allem aus folgenden Gründen:
Eine Nachfrage nach Gentech-Produkten besteht nicht. Eine klare Mehrheit unserer Bevölkerung will keine gentechnisch veränderten Lebensmittel. Einige Kantone haben sich bereits als GVO-frei erklärt. Die GVO-Freiheit ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Qualitätsstrategie. Für unsere kleinstrukturierte Schweizer Landwirtschaft wäre eine Koexistenz ausserdem kaum umsetzbar. Die in der Botschaft genannte Zielsetzung einer Einschränkung von ungewollten Auskreuzungen und Vermischungen ist gemäss der Ansicht der Kommissionsmehrheit nicht ausreichend. Zudem sind die Haftpflichtbestimmungen unklar und ungenügend. [GZ]
Ich bitte Sie folglich, bei Artikel 7 der Kommissionsmehrheit zu folgen.