Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-03-01
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-03-01
Wortprotokoll
Wenn Sie mir vorhin zugehört haben, dann haben Sie gehört, dass ich gesagt habe: Die Frage ist nicht, ob ausländisch oder schweizerisch, sondern die Firma muss in der Schweiz ihren Sitz haben. Das ist das Entscheidende.
Noch einmal: Die Bundesverfassung sieht vor, dass für die Errichtung und den Betrieb von Spielbanken eine Konzession des Bundes erforderlich ist. Ich spreche jetzt mal noch vom terrestrischen Bereich, weil Sie sagen, ob Lizenzierung [PAGE 93] oder Konzessionierung, das sei Wortklauberei. Wir haben in der Schweiz soundso viele Spielbanken. Es kann nicht jemand kommen - auch nicht in den letzten Jahren - und sagen: "Ich möchte jetzt auch eine Spielbank eröffnen; ich habe alle Bedingungen erfüllt, die Geräte sind angeschafft, die Türen sind gesichert, ich habe eine Loge, und ich will jetzt mit dieser Spielbank auf den Markt kommen." Das kann er nicht. Eine Konzession ist eine beschränkte, begrenzte Abgabe von Lizenzen, so könnte man sagen. Ein Lizenzensystem würde bedeuten: Jeder, der die Bedingungen erfüllt - und sagt: "Ich habe ein Haus, ich habe die Geräte, ich habe das entsprechende Personal, und jetzt will ich auf den Markt", kann eine Lizenz lösen. Aber die Konzessionierung ist eine von der Bevölkerung gewollte begrenzte Anzahl von Lizenzen, die wir vergeben. Das ist das Konzessionierungssystem.
Von daher gesehen, Frau Rickli: Es geht nicht um die Frage, ob ausländisch oder schweizerisch, sondern die Firmen müssen einen Sitz in der Schweiz haben. Ich habe Ihnen ja gesagt: 40 Prozent der konzessionierten Spielbanken in der Schweiz sind ausländisch beherrscht. Das ist nicht das Problem. Aber es kann nicht jeder kommen und sagen, er wolle jetzt einfach auch Geldspiele anbieten. Denn das hat die Bevölkerung nicht gewollt.