Arslan Sibel · Nationalrat · 2017-03-01
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2017-03-01
Wortprotokoll
Die Grünen sind keine Fans von Geldspielen. Aber noch weniger begeistert sind sie von dieser Vorlage. Am 11. März 2012 haben Volk und Stände den neuen Artikel 106 der Bundesverfassung angenommen. Gemäss Absatz 1 dieser Verfassungsbestimmung erlässt der Bund Vorschriften über die Geldspiele, und er trägt dabei den Interessen der Kantone Rechnung. Der vorliegende Entwurf zum neuen Geldspielgesetz setzt diese Verfassungsbestimmung um. Es ist erfreulich, dass das geltende Lotteriegesetz und das Spielbankengesetz durch ein neues Gesetz ersetzt werden.
Worum geht es in dieser Vorlage? Zuerst zu den positiven Aspekten: Es heisst, es gehe um den Schutz der Spielerinnen und Spieler vor exzessivem Geldspiel. Das begrüssen die Grünen sehr. Denn Spielsucht richtet viel Schaden an, sowohl im privaten als auch im sozialen Umfeld. Neu soll per Bundesgesetz geregelt werden, dass die Kantone mit ihren Lotteriegesellschaften Präventions- und Schutzmassnahmen treffen müssen. Zudem werden die beiden Aufsichtsbehörden für Geldspiele, also die Spielbankenkommission und die interkantonale Aufsichts- und Vollzugsbehörde, gesetzlich verpflichtet, je eine Spezialistin oder einen Spezialisten für Suchtprävention zu beschäftigen.
Neu soll es auch zusätzliche Bestimmungen bezüglich Geldwäscherei geben. Die Veranstalterinnen der sogenannten Grossspiele sollen dem Geldwäschereigesetz unterstellt werden. Zukünftig sollen diese von Sorgfalts- und Meldepflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei betroffen sein.
Nun zu den kritischen Aspekten: Leider wurde die Chance verpasst, die Casinos mehr in die Pflicht zu nehmen. Das heutige Verbot, Spielbankenspiele online durchzuführen, wird hingegen aufgehoben. Den Spielbanken soll erlaubt werden, über Internet oder andere telekommunikationsgestützte Netze Spiele anzubieten. Nur Spielbanken, die bereits physisch bestehen, dürfen ein Online-Spielangebot entwickeln und erhalten eine Konzession - die Konzession, von der wir immer wieder gesprochen haben, wir kommen später darauf zurück. Ausländische Online-Anbieter werden gesperrt. Dies wird damit begründet, dass 2014 aus den Spielbanken rund 340 Millionen Franken in die AHV und an die Kantone geflossen sind [PAGE 83] und rund 600 Millionen Franken aus Lotterien und Wetten für Kultur, Soziales und Sport eingesetzt worden sind.
Die Befürworter der Sperrung argumentieren, dass von dem Geld, mit dem auf den ausländischen Online-Portalen gespielt wird, nichts in die AHV fliesse und es auch nicht für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden könne. Deshalb bestehe ein starkes öffentliches Interesse daran, dass Spieler in unserem Land nur schweizerische Angebote nutzen dürfen.
Das allein ist aber noch kein Grund, Internetsperren einzurichten. Netzsperren sind bislang in der Schweiz gesetzlich nicht vorgesehen. Das einzige koordinierte System von Netzsperren findet sich im Bereich der Kinderpornografie und dort auch nur auf freiwilliger Basis. Wir würden hier einen Präzedenzfall schaffen und Anbieter aus anderen Bereichen einladen, Internetsperren zum Schutz vor internationalen Konkurrenten zu fordern.
Ich beantrage Ihnen die Rückweisung dieser unausgewogenen Vorlage an den Bundesrat, mit dem Auftrag, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der tatsächliche Präventionsmassnahmen implementiert und die Konzessionierung - geschrieben steht Lizenzierung, aber ich habe in der Kommission richtiggestellt, dass es um Konzessionierung geht - von in- und ausländischen Online-Spielbanken unter strengen Auflagen ermöglicht. Die Auflagen sollen insbesondere Schutz vor Betrug, Geldwäscherei und Spielsucht umfassen. Ein angemessener Teil der Gewinne muss steuerlich abgeführt werden.
Auf Internetsperren bei nichtbewilligten Angeboten ist zu verzichten. Dafür soll der Zugang zu diesen Angeboten via Suchmaschinen erschwert werden, durch die Entfernung aus den Suchresultaten, sogenanntes Delisting, und durch ein Online-Werbeverbot auch auf Suchmaschinen. Alle eingesetzten Formen von Internetsperren sind technisch leicht zu umgehen. Für ungeübte Nutzer gibt es auch Programme, welche dies automatisch erledigen. Entsprechend ist der Versuch, einen geschützten inländischen Markt von Online-Spielbanken zu schaffen, der mit Internetsperren vor Konkurrenz geschützt wird, zum Scheitern verurteilt. Eine staatliche Regulierung ermöglicht es hingegen, einen legalen Markt mit gleichen Regeln für alle Anbieter zum Schutz der Spielsüchtigen und zur Verhinderung von Betrug und Geldwäscherei zu schaffen.
Ich bitte Sie, den Rückweisungsantrag meiner Minderheit II, welcher in der Kommission mit Stichentscheid des Präsidenten nicht angenommen wurde, zu unterstützen.