Guhl Bernhard · Nationalrat · 2017-03-01
Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2017-03-01
Wortprotokoll
Bei Diskussionen an den ersten beiden Sessionstagen hat sich mir gezeigt, dass leider viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier bei dieser Vorlage nicht unterscheiden zwischen Lotterien, Sportwetten und Spielbankenspielen.
Wir sind bei meinem Minderheitsantrag zu Artikel 5 im 2. Kapitel, bei den Spielbanken. Sprich: Es geht hier nicht um Lotto oder Toto. Es geht nicht darum, wie viel Geld an Kultur und Sport abgeliefert wird. Ich bin erschüttert darüber, wie viele Nationalrätinnen und Nationalräte mir sagten, dass sie meinen Minderheitsantrag zu Artikel 5 ablehnen würden, weil sie nicht wollten, dass weniger Geld in die Kultur oder in den Sport gehe. Das hat nichts miteinander zu tun. Darum ist es wichtig, dass Sie gut zuhören. Nochmals: Wir sind hier im Bereich der Spielbanken. Die Spielbanken sind Sache des Bundes. Die Spielbankenabgabe geht an die AHV. Und so geht auch die Abgabe von Online-Spielen an die AHV, wenn die Konzessionen vergeben sind, nachdem diese Vorlage verabschiedet ist.
Als ich die Vorlage las, fragte ich mich, warum nur bestehende schweizerische, terrestrische Casinos Online-Spielbankenspiele durchführen können sollen. Warum darf nicht ein bestehender internationaler Anbieter oder eine andere Schweizer Unternehmung, eine IT-Unternehmung eine Online-Konzession erwerben? Frau Bundesrätin Sommaruga hat im Ständerat auf eine entsprechende Frage wie folgt geantwortet: "Ich sage es ganz direkt: Die Casinos haben sich hier durchgesetzt." (AB 2016 S 375). Die Casinos haben also erreicht, dass eine protektionistische Lösung geschaffen wurde, welche nur den bestehenden 21 Spielbanken einen Anspruch auf die Erteilung einer Online-Konzession gibt.
Nein, man will keine Konkurrenz, keinen Wettbewerb. Bei der Ausschreibung, Frau Bundesrätin Sommaruga, gibt es wirklich einen Wettbewerb unter den Anbietern, die eine Konzession erwerben wollen. Also ein gewisser Wettbewerb ist hier zugelassen.
In der Vernehmlassung zur Vorlage hat die Eidgenössische Spielbankenkommission das Modell mit einer separaten Online-Konzession unterstützt. Heute fliessen rund 150 Millionen Franken via Online-Spielbankenspiele aus der Schweiz ab. Wenn man diesen Anbietern die Möglichkeit gibt, sich um eine Online-Konzession zu bewerben und in der Schweiz eine Niederlassung zu gründen, dann werden auch diese Gelder in der Schweiz über die Spielbankenabgabe und über die Gewinne, die dann in der Schweiz versteuert werden, in die AHV fliessen.
Meine liberale Grundhaltung und das Wissen darüber, dass man bei der Digitalisierung nicht künstliche Grenzen schaffen kann, sagen mir, dass es die bessere Lösung ist, hier allen die Möglichkeit zu geben, eine Online-Konzession zu erwerben. Die internationalen Anbieter sind auch daran interessiert, eine solche zu erwerben. Es ist logisch, dass diese Unternehmen dann auch die Spielbankenabgabe in der Schweiz abliefern werden, womit sie mithelfen, die AHV zu finanzieren.
Ich habe in der Kommission die Verwaltung gebeten, einen Vorschlag für ein liberales Konzessionierungsmodell auszuarbeiten. Dieses Konzept habe ich übernommen; es entspricht meinem Minderheitsantrag. Die Unternehmen, die sich für eine solche Konzession bewerben, müssen sehr strenge Bedingungen erfüllen: Die Gesuchstellerin muss eine Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht sein, muss also in der Schweiz Steuern abliefern; sie muss ein Sicherheits- und Sozialkonzept haben; sie muss darlegen, wie sie Spielbankenabgaben veranlagt; sie muss einen guten Ruf haben und eine saubere Geschäftsführung gewährleisten; und sie muss gegenüber der Spielbankenkommission auf Verlangen Auskünfte erteilen.
Die terrestrischen, also bestehenden Schweizer Casinos - Sie haben ja sicher auch diese Hochglanzbroschüren erhalten - müssen keine Angst vor der Marktöffnung haben. Sie können sich wie alle anderen Anbieter auch um eine solche Konzession bewerben. Es gelten für alle die gleichen Bedingungen. Im Lobby-Mail schreiben die Casinos, man müsse meinen Minderheitsantrag ablehnen, da es naiv wäre zu glauben, die internationalen Anbieter würden sich an die Gesetze halten. Nun, das ist eine sehr schwache Argumentation. Wäre das nämlich tatsächlich der Fall, wäre es sinnlos, irgendwo eine Tempo-30-Tafel aufzustellen - es würde sich ja eh niemand an die Vorgabe halten. Wenn wir dieser Argumentation folgen würden, könnten wir nach Hause gehen und aufhören, hier gesetzgeberisch tätig zu sein.
Es geht also bei diesem Minderheitsantrag nur um die Frage, ob wir terrestrischen Casinos oder auch zum Beispiel normalen Schweizer Unternehmen die Möglichkeit geben wollen, eine Online-Konzession zu erwerben. Die Kommission stimmte über diese Frage mit dem Resultat von 12 zu 12 Stimmen ab; mit Stichentscheid des Präsidenten unterlag dieser Antrag dann leider, weshalb ich diesen Minderheitsantrag gestellt habe.
Nochmals: Bei der Frage, ob man für Online-Casinos eine separate Konzession vergeben soll, geht es nicht um die Beiträge an Kultur und Sport. Wer eine liberale Grundhaltung hat, stimmt hier meinem Minderheitsantrag zu und ermöglicht damit einen fairen Wettbewerb unter den verschiedenen Anbietern.
Noch ganz kurz zu meinem Minderheitsantrag bei Artikel 36: Ich bitte Sie, dort dem Entwurf des Bundesrates bzw. dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.