Burkart Thierry · Nationalrat · 2017-03-01
Burkart Thierry · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-01
Wortprotokoll
Ich erlaube mir, die Minderheitsanträge Bauer und Burkart zu Artikel 22 Absatz 1 Buchstaben i und j zu vertreten. Dabei geht es um die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eine Bewilligung zur Durchführung von Grossspielveranstaltungen zu erlangen. Hier hat Kollege Lukas Reimann in der Kommission den Antrag gestellt - er wurde dann von der Mehrheit entsprechend unterstützt -, dass die Löhne der Veranstalter von Grossspielen, das heisst von Lotterien und Casinospielen, einerseits transparent gemacht und andererseits im Maximum auf die Höhe der Entschädigung eines Bundesrates begrenzt werden sollen.
Dabei gilt es meines Erachtens zur Kenntnis zu nehmen, dass es sich bei den Lotteriegesellschaften nicht um Bundesunternehmen, sondern um Unternehmen der Kantone handelt. Der Bund hat keine entsprechende Gesetzgebungskompetenz; es würde sich um einen Eingriff in die kantonale Organisationskompetenz handeln. Man nehme bitte auch zur Kenntnis, dass es sich bei den Casinos um private Unternehmen handelt. Eine Lohnobergrenze ginge da sogar weiter, als es die Minder-Initiative verlangte, und wäre ein massiver staatlicher Eingriff in die Privatwirtschaft. Dieser Eingriff wird jetzt unter anderem gerade von denjenigen gefordert, die bei der Konzessionierung der Online-Anbieter und bei den Internetsperren den liberalen Markt anrufen. Das ist gelinde gesagt widersprüchlich.
Namens der FDP-Fraktion bitte ich Sie deshalb, die Lohnoffenlegungspflichten und Lohnobergrenzen zulasten der Lotterien und Casinos abzulehnen und den beiden Minderheiten zu folgen.