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Reimann Lukas · Nationalrat · 2017-03-01

Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-03-01

Wortprotokoll

Zuerst zu Artikel 48 Absatz 3: Es wurde da schon von Lohnbeschränkungen gesprochen. Es geht aber um Transparenz. Es geht darum, dass geltendes Recht eingehalten wird, das heute verletzt wird. Gemeinnützige Organisationen sind verpflichtet, über die Zahlungen zu informieren. Und wenn Sie immer sagen, es brauche Geld für den Sport, es brauche Geld für die Kultur, für das Gemeinwohl: Warum wollen Sie dann nicht, dass man weiss, was die Leute an der Spitze von diesen Organisationen, die das alles verteilen dürfen, auch tatsächlich bekommen? Es ist nichts als recht, wenn das ausgewiesen wird.

Zu Artikel 61 Absatz 1: Da unterstützen wir die Minderheit II (Flach), und ich möchte an dieser Stelle den Antrag meiner Minderheit I zurückziehen. Bei gewerblichen Organisationen von Spielgemeinschaften geht es schlicht und einfach um die Frage, ob dieser Markt auch aus der Schweiz, mit Arbeitsplätzen in der Schweiz und Steuergeld in der Schweiz, betrieben werden kann oder ob er nur noch vom Ausland aus betrieben werden kann. Auch da herrscht heute ein Markt. Auch da wird heute ein aggressives Telefonmarketing gemacht, von Frankreich aus, von Deutschland aus, von Italien aus. Und jetzt wollen Sie die wenigen, die es in der Schweiz noch gibt, auch noch ins Ausland treiben, damit sie dann von da aus ihre Kunden in der Schweiz bearbeiten müssen. Das ist schlicht und einfach dumm.

Zu Artikel 69: Da wurde schon oft auf die Geldwäscherei hingewiesen. Es ist gefährlich, wenn da nicht festgehalten wird, was mit diesem Geld passiert. Dann soll man das auch festhalten und Bestätigungen ausstellen in den Casinos. Da unterstützen wir die Minderheit Schwander.

Bei Artikel 74 Absätze 1bis und 2 unterstützen wir die Minderheit Rickli Natalie, und bei Artikel 83a und beim Gliederungstitel im 4. Abschnitt bei den Artikeln 83b bis 83f unterstützen wir jeweils die Mehrheit.

Man kann nicht oft genug sagen, dass bei diesem Gesetz einfach zwei Player das Ganze unter sich ausmachen. Es sind wenige Konkurrenten, die es in kleinen Bereichen noch gibt. Gerade bei den Tippgemeinschaften sind es Kunden der Lotterien. Es sind wahrscheinlich die besten Kunden im ganzen Land. Jetzt wollen Sie deren Möglichkeiten auch noch zerstören. Man macht also am Schluss das bisschen Wettbewerb, das irgendwo noch herrscht, auch noch kaputt zugunsten dieser beiden grossen Player, die bereits heute den ganzen Markt dominieren. Das ist eines freien Landes unwürdig.