Pardini Corrado · Nationalrat · 2017-03-01
Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-01
Wortprotokoll
Wir kommen zu einem der Herzstücke dieser Vorlage, namentlich zum Schutz der Spielerinnen und Spieler, zur Prävention. Man muss es in diesem Kontext betrachten und diesem Kapitel auch die notwendige Beachtung schenken. Grundsätzlich ist man gegen Geldspiele, weil das Suchtpotenzial riesig ist. Das war auch in der Kommission der grundsätzlich vorherrschende Tenor.
Wir kommen nun zu Artikel 48. Ich gehe die Artikel kurz durch und werde mir erlauben, bei Artikel 61 im Sinne der Kommission noch einiges anzumerken.
Die Mehrheit der Kommission hat sich bei Artikel 48 für mehr Transparenz ausgesprochen. Wir wissen es: Es ist ein grosser Markt, es sind grosse Gewinne möglich. Es geht auch um die Zuwendungen an Kultur, AHV und Sport. In der Kommission war eine Mehrheit dafür zu gewinnen, dass man von den Organen und den Mitgliedern der Organe dieser Organisationen eine gewisse Transparenz und Offenlegung verlangen kann. Man hat eine Mehrheit gefunden, die verlangt, dass die Entschädigungen leitender Organe und Mitglieder, welche mit der Geschäftsleitung betraut sind, offen ausgewiesen werden müssen.
In Artikel 57 geht es um die Trinkgelder und Zuwendungen anderer Art. Die Ergänzungen der Kommission machen Sinn, weil in der Diskussion klarwurde, dass das der Regel und der Praxis entspricht.
Bei Artikel 59bis ist zu beachten, dass die Kameraüberwachung in einem klaren Zusammenhang steht mit der Frage, ob man Bergcasinos aufrechterhalten will oder nicht. Will man Bergcasinos, dann macht diese Ergänzung Sinn, weil die "Befrauung" oder Bemannung der Überwachungssysteme bei der Kontrolle der Bergcasinos eine zusätzliche Aufwendung bedeuten würde, die sich kaum ein Bergcasino leisten kann. Demzufolge stellt sich bei diesem Artikel die Frage: Wollen wir die Kameraüberwachung ermöglichen, somit die Kontrolle auslagern und somit auch die Kosten für die Bergcasinos verringern oder nicht? Das ist der Kern dieser Angelegenheit. Die Mehrheit will dies und möchte den Bergcasinos die Auslagerung des Betriebs der Kameraüberwachung aus Kosteneffizienzgründen ermöglichen.
Bei Artikel 61 geht es um die Spielgemeinschaften. Wir haben jetzt einiges schon gehört. Die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission meint, dass gewerbliche Spielgemeinschaften aus Gründen des Konsumentenschutzes abzulehnen seien. Einerseits vereinnahmen die Anbieter bis zu zwei Drittel der von ihren Kunden vermeintlich für Spieleinsätze bezahlten Gebühren. Andererseits operieren sie via Hausiererei und Telefonverkauf sehr aufdringlich und aggressiv. Der "Kassensturz", der "Beobachter" und auch "20 Minuten" haben bereits mehrmals darüber berichtet. Wie gesagt wurde, war diese Frage bei einer Gesellschaft, die das betreibt, auch Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen, diese Spielgemeinschaften weiterhin zu verbieten.
Bei Artikel 69 empfiehlt Ihnen die Mehrheit, die bisherige Regelung und Praxis aus Gründen der Geldwäschereiprävention zu belassen. Es ist in der Kommission aufgezeigt worden, dass grundsätzlich Gewinnbestätigungen gerade dazu führen, dass Gelder aus deliktischer Herkunft reingewaschen werden können. Das will man gerade verhindern. Darum möchte die Mehrheit der Kommission bei der jetzigen Praxis bleiben. Das sind im Grundsatz die wichtigsten Diskussionen.
Weiter hat es verschiedene Minderheiten, die einen stärkeren präventiven Schutz der Spielerinnen und Spieler fordern. Eine Mehrheit der Kommission hat sich dagegen ausgesprochen.
Zum Schluss möchte ich noch auf Artikel 74 eingehen. Der Mehrheitsantrag verlangt, dass für die Ausarbeitung, Umsetzung und Evaluation der Massnahmen eine Suchtpräventionsstelle und Therapieeinrichtung zwingend aufgesucht werden muss und dies eben nicht fakultativ sein sollte. Das ist die Differenz zum Bundesrat. Die Mehrheit hat gefunden, dass zumindest dort der Prävention und dem Spielerinnen- und Spielerschutz gebührend Rechnung getragen werden sollte.
Das sind meine Ausführungen für die Mehrheit der Kommission.
Die Mehrheit empfiehlt, alle Minderheitsanträge abzulehnen und den Mehrheitsanträgen zu folgen. [PAGE 117]