Allemann Evi · Nationalrat · 2017-03-01
Allemann Evi · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-01
Wortprotokoll
Ich muss jetzt leider ein bisschen den Gottesdienst für das freie Internet stören. Wir haben Online-Geldspiele, die ein immenses Wachstum erleben. Das ist nicht der Grund, weshalb wir heute über Netzsperren diskutieren. Aber es wird in diesem Bereich der Online-Geldspiele sehr viel Geld investiert. Das zeigt, dass wir auch diesen Bereich künftig regulieren müssen. Damit haben wir begonnen. Wir haben bei der Behandlung der vorangehenden Blöcke bereits Entscheide gefällt. Wir haben ein Konzessionierungsmodell gewählt, das einzig den Spielbanken, nur diesen erlaubt, künftig eine Konzession zu erhalten, um auch Online-Geldspiele anzubieten.
Wir haben zurzeit die Situation, dass in der Schweiz Online-Geldspielanbieter ohne Bewilligung tätig sind; wir müssen [PAGE 125] davon ausgehen, dass sie das auch in Zukunft sein werden und dass damit unser soeben beschlossenes Konzessionierungsmodell hintergangen werden wird. Daran haben wir alle kein Interesse. Wir haben ein Interesse, dass das, was wir heute beschlossen haben, auch effektiv umgesetzt werden kann. Es geht um folgende Frage: Angesichts unseres Konzessionierungsmodells, angesichts auch der Tatsache, dass wir eine Spielbankenabgabe erheben, dass wir Regeln für den Umgang mit den Erträgen aufgestellt haben und dass wir ein Bekenntnis zu einem stärkeren Spielerschutz abgegeben haben und da auch legiferiert haben - angesichts all dessen müssen wir technische Massnahmen ergreifen, die eine bestmögliche Umsetzung dieser Beschlüsse garantieren.
Die SP-Fraktion unterstützt deshalb - nicht ganz geschlossen, aber grossmehrheitlich - das Konzept der Minderheit I (Bauer). Die SP-Fraktion spricht sich also für die Sperrung des Zugangs zu nichtbewilligten, sprich illegalen Spielangeboten aus. Es macht keinen Sinn, strenge Regeln für legale Spielangebote aufzustellen und im Bereich der Online-Spiele dann nicht alles zu versuchen - ich sage bewusst: zu versuchen -, dass diese Regeln auch eingehalten werden.
Uns und mir ist bewusst, dass diese Netzsperren umgangen werden können. Sie stellen keinen absoluten Schutz dar. Trotzdem ist es richtig, sie einzurichten. Denn Erfahrungen aus Ländern, die sie bereits eingeführt haben, zeigen, dass sie wirksam sind. Sie sind nämlich auf die durchschnittlichen Userinnen, auf die durchschnittlichen User ausgerichtet, und diese werden von einer solchen Warnung dazu gebracht, auf ein legales Angebot umzuschwenken. Sie überlegen es sich zigfach, ob sie anschliessend eventuell noch ihre Kreditkartennummer eingeben möchten, nachdem sie schon gewarnt wurden, dass sie sich nun im illegalen Bereich bewegen.
Bei den vorangehenden Artikeln haben wir entschieden, dass die Spielbanken, eben nur sie neu um eine Erweiterung ihrer Konzession für das Online-Angebot von Spielbankenspielen ersuchen können. Es ist also nichts als kohärent, diese Anbieter, die legal und mit einer Bewilligung ihre Spiele anbieten, vor illegalen Anbietern zu schützen. Dieser Schutz kann unseres Erachtens am besten mit dem Konzept der Minderheit I erreicht werden. Denn eine wirksame Alternative zur sogenannten Netzsperre ist nicht ersichtlich, liegt nicht auf dem Tisch.
Die Massnahme der sogenannten Internetsperre betrachten wir relativ nüchtern. Sie hat keine präjudizielle Wirkung auf andere Bereiche. Briefe sind noch schnell geschrieben, aber Gesetze beschliessen wir hier in einem langen Prozess. Wegen dieser Briefe hätte ich jetzt nicht solche Bedenken. Diese können Sie als Schreckgespenst hier zitieren, aber eine präjudizielle Wirkung auf andere Bereiche ist damit noch nicht verbunden. Die Internetsperre ist nicht mit einem unverhältnismässigen Aufwand für Provider verbunden. Würde man auf die Internetsperren verzichten, würden auch künftig hundertfach Seiten bestehen, auf denen unbewilligte Spiele angeboten würden, deren Anbieter weder Spielerschutz garantieren noch hier in der Schweiz Abgaben bezahlen. Das ist nicht in unserem Interesse.
Noch eine letzte Bemerkung zum Minderheitsantrag III (Arslan): Das Delisting tönt gut, und es tönt nach einer niederschwelligen Massnahme. Aber man muss wissen, dass Online-Geldspielende die Geldspiel-Websites in der Regel direkt aufrufen, nicht via Suchmaschinen. Deshalb ist dieses Delisting mehr oder weniger unwirksam. Zudem ist es schwierig, es durchzusetzen, weil für die Suchmaschinen-Anbieter die Gesetze des Landes gelten, wo sie herkommen, z. B. die irische Gesetzgebung und nicht die Schweizer Gesetzgebung. Deshalb ist es richtig, hier in der Schweiz unser Konzessionierungsmodell zu schützen und mit Internetsperren zu agieren.
Ich bitte Sie also im Namen der SP-Fraktion, die Minderheit I (Bauer) zu unterstützen.