Vonlanthen Beat · Ständerat · 2017-03-06
Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2017-03-06
Wortprotokoll
Unser hier anwesender Wirtschaftsminister, Bundesrat Schneider-Ammann, hat es im Nationalrat mit Dezidiertheit wieder einmal zum Ausdruck gebracht: Ich will auch hier Ordnung im Stall! Recht haben Sie, Herr Bundesrat. Denn es besteht in der Tat Handlungsbedarf, verehrte Kollegen, die sich gegen Eintreten aussprechen.
Seit Jahren bemühen sich Bund und Kantone mit grosser Energie um eine wirksame Bekämpfung der Schwarzarbeit. Doch wir stellen leider fest, dass die Resultate weiterhin zu wünschen übriglassen. Bund und Kantone müssen Hand in Hand gehen. Die Verbesserung des gesetzlichen Rahmens auf Bundesebene ist unabdingbar, damit die Kantone ihre Arbeit erfolgreich und konsequent leisten können. Denn bei der Umsetzung des Gesetzes besteht in Bezug auf das Instrumentarium, das den Kantonen zur Verfügung steht, noch ein Verbesserungspotenzial.
Auch in meinem Kanton räumen wir der Bekämpfung der Schwarzarbeit im Rahmen unserer Politik gegen Kriminalität seit Jahren Priorität ein. Massnahmen zur Prävention sind durchaus nützlich, auch vereinzelte gezielte Razzien mit mehreren Dutzend Polizisten auf problematischen Baustellen zeigen kurzfristig eine gewisse Wirkung. Um die Schwarzarbeit aber wirklich nachhaltig zu bekämpfen, müssen die kantonalen Stellen über weit griffigere Sanktionsmöglichkeiten verfügen können. Dabei geht es nicht nur um das Aussprechen höherer Bussen, sondern um Ersatzforderungen, die für das fehlbare Unternehmen dann auch wirklich schmerzlich sind. Andernfalls bleibt das Gesetz zwangsläufig ein zahnloser Löwe.
Mit der vorliegenden Gesetzesrevision wird das Instrumentarium zwar etwas angepasst, aber ich bin noch nicht ganz sicher, ob es genügt. Weiter gehende Massnahmen wären nämlich wünschenswert gewesen. Dennoch wird gegenüber der derzeitigen Situation eine gewisse Optimierung erreicht. Ich will hier vor allem zwei Punkte hervorstreichen:
1. Die Möglichkeit zu Leistungsvereinbarungen: Es scheint mir nicht nur sinnvoll, sondern unabdingbar zu sein, dass der Bund via Leistungsvereinbarungen qualitative, quantitative und auch strategische Vorgaben machen kann. Er soll durchaus den Lead übernehmen und eine gewisse einigermassen einheitliche Umsetzung sicherstellen; er bezahlt ja schliesslich auch die Hälfte der Kosten. Ich ersuche Sie daher bereits jetzt, bei Artikel 16a die Minderheit zu unterstützen.
2. Ein klares Sanktionssystem: Die fehlbaren Unternehmen machen den Behörden oft die lange Nase, weil sie genau wissen, dass diese keine grossen Möglichkeiten haben, um wirksame und exemplarische Strafen zu erteilen. Gerade Sanktionen gegen Verletzungen der Anmelde- und Aufzeichnungspflichten sind sehr wichtig, um den kantonalen Kontrollorganen überhaupt ein effizientes Instrument in die Hände zu geben. Daher ersuche ich Sie bereits jetzt, bei Artikel 18a die Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Die Stellungnahme der VDK übrigens irritiert mich in diesem Zusammenhang. Das Argument, wonach der Grundgedanke des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verraten werde, weil die Spezialbehörden Spezialgesetze durchzusetzen hätten, überzeugt nicht. Wichtig ist doch: Wir wollen rasch und effizient handeln, und dazu sind die Inspektoren am besten geeignet.
Lassen Sie mich zum Schluss noch einen Wunsch äussern. Die verschiedenen Gesetzesanpassungen sind zwar gut und recht. Ich bedaure es aber, dass ein wichtiges Instrument fehlt, um effizient Ruhe in den Stall zu bekommen, Herr Bundesrat Schneider-Ammann. Ich spreche vom Berufsausweis beziehungsweise vom Baustellenbadge. Ehrlich gesagt verstehe ich die Zurückhaltung des Bundesrates in diesem Bereich überhaupt nicht. Ein entsprechendes Postulat von Nationalrat Bourgeois (16.3964) haben Sie zur Ablehnung empfohlen. Ich finde das sehr schade. Denn wenn Sie die allgemeine Einführung bereits in diesem Gesetzentwurf vorgeschlagen hätten, hätten Sie mit einem Schlag bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit sehr viel erreicht. Denn damit wäre die Sachverhaltsfeststellung sehr wirksam verbessert und die Prävention gestärkt worden. Namentlich das Bauhauptgewerbe hat dieses Instrument in einzelnen Kantonen freiwillig eingeführt und hervorragende Resultate erzielt. Der Kanton Waadt hat die Anwendung bei Aufträgen, die im öffentlichen Vergabewesen erteilt werden, für obligatorisch erklärt. Ich meine, dass der Bund eine breite, einheitliche Anwendung vorsehen müsste. In einer baldigen weiteren Revision werden Sie das sicher einbringen können, Herr Bundesrat Schneider-Ammann.
In diesem Sinne bitte ich Sie, Kolleginnen und Kollegen, auf die Revision einzutreten und im Sinne meiner Hinweise zu entscheiden.