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Sauter Regine · Nationalrat · 2017-03-06

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-06

Wortprotokoll

Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Sanierung der IV im Jahr 2011 sind der AHV-, der IV- und der EO-Ausgleichsfonds rechtlich eigenständige Ausgleichsfonds unter gemeinsamer [PAGE 191] Verwaltung. Die Bilanzen und Erfolgsrechnungen werden getrennt geführt, die Anlagen und die flüssigen Mittel jedoch gemeinsam bewirtschaftet und von einem Verwaltungsrat und einer Geschäftsstelle verwaltet.

Diese Gesamtorganisation hat in der geltenden Ordnung keine eigene Rechtspersönlichkeit. Dies führt bei der Anlagetätigkeit der Ausgleichsfonds insbesondere auf dem internationalen Finanzmarkt zum Problem, dass die Geschäftspartner der Ausgleichsfonds diese nicht vorbehaltlos als Gegenpartei identifizieren können.

Das vorliegende Gesetz soll die rechtliche Situation der AHV-, IV- und EO-Ausgleichsfonds klären und die bestehenden Vertretungsschwierigkeiten beseitigen. Erreicht wird dies über die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt zur Verwaltung der drei Ausgleichsfonds. Die Anstalt wird die Rechtsform einer juristischen Person haben und unter der Bezeichnung "Compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO)" im Handelsregister eingetragen sein.

Ziel des uns heute vorliegenden Gesetzentwurfes ist es somit, die Rechtsstellung der Fonds eindeutig zu klären. Gleichzeitig soll die Gesetzgebung über die Ausgleichsfonds modernisiert werden und mehr Transparenz geschaffen werden. Die finanzielle Trennung der drei Ausgleichsfonds wird hingegen beibehalten. Geregelt wird zudem die Frage der Schuldenrückzahlung der IV an die AHV ab Ende der Zusatzfinanzierung, d. h. ab dem Jahr 2018.

Der Ständerat hat die Vorlage als Erstrat am 6. Dezember 2016 beraten und einstimmig angenommen, nachdem seine Kommission umfangreiche Anhörungen durchgeführt und sich durch einen Zusatzbericht ausführlich hatte informieren lassen.

Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat die Beratung an ihrer Sitzung vom 2./3. Februar vorgenommen. Nicht bestritten war, dass Handlungsbedarf gegeben ist. Kontrovers wurde hingegen diskutiert, wie die Frage anzugehen sei. Mit 16 zu 9 Stimmen sprach sich die Kommission für Eintreten aus. Ausschlaggebend waren die Bedeutung der Fonds für die Sicherheit der ersten Säule unseres Sozialversicherungssystems, die Schaffung von klaren Corporate-Governance-Regeln und die Herstellung von Transparenz. Es gelte, den drei Fonds eine klare und eindeutige Organisationsstruktur zu geben, welche die Verantwortung nach aussen, aber auch gegenüber der Politik, der Verwaltung und auch der Bevölkerung übernehmen kann. Angesichts des regulatorischen Umfelds seien klare Regeln für die Fonds nötig, zudem brauche es eine starke Aufsicht.

Eine Minderheit erachtete die Schaffung eines neuen Gesetzes als nicht nötig. Vielmehr könnten die erforderlichen Ergänzungen innerhalb der bestehenden gesetzlichen Grundlagen vorgenommen werden. Es bestand die Befürchtung, dass mit einem neuen Gesetz ein zu grosser Eingriff in operative Fragen erfolgen und der Politik zu viel Einfluss auf die Verwaltung der Fonds gegeben würde.

Es liegen zusätzlich zum Nichteintretensantrag verschiedene Minderheitsanträge vor. Abgesehen von kleineren Punkten geben insbesondere zwei Fragen zur Diskussion Anlass: erstens die Ernennung der Revisionsstelle sowie zweitens die Frage der Tilgung der Schulden der IV beim AHV-Fonds. Ich werde darauf zu sprechen kommen, wenn der Rat über diese Fragen diskutiert.