Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2017-03-06
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-03-06
Wortprotokoll
Der Bundesrat will das Instrumentarium zur wirksamen Bekämpfung der Schwarzarbeit verstärken. Die Schwarzarbeit ist ein Phänomen - Sie haben das jetzt mehrfach gesagt -, welches verschiedene negative Auswirkungen hat. Ich verkneife es mir, alle aufzuzählen. Die Sozialversicherungen wurden genannt, Steuerausfälle wurden genannt, Wettbewerbsverzerrungen wurden genannt, mangelnder Versicherungsschutz ist ein viertes Kriterium. Wir müssen einfach wissen, dass etwa 7 Prozent - da sind wir uns einig - unseres BIP "schwarz gestrichen" sind. Nach Adam Riese gibt das bei mir sogar etwas mehr als die 37 Milliarden Franken, die Sie genannt haben, Herr Ständerat Levrat. Wir sind in der Grössenordnung von 50 Milliarden Franken; das ist nicht nichts. Ich wiederhole jetzt selbstverständlich meinen Spruch nicht, auf den Sie hingewiesen haben, Herr Ständerat Vonlanthen; aber etwas muss geschehen.
Die gesamte Schweizer Bevölkerung ist letztlich die Verliererin, und es ist zu betonen - ich mache das sehr bewusst -: Es sind nicht nur die Ausländer, mit denen wir solche Diskussionen führen müssen, sondern eben auch eigene Leute.
Lassen Sie mich ganz kurz einen Pinselstrich zum Inhalt der Revision machen: Es geht einerseits darum, die bestehenden Mängel zu beseitigen, und es geht andererseits darum, die Wirksamkeit der Bekämpfung zu optimieren; ich sage nicht "zu maximieren", sondern ich sage "zu optimieren". Ich bin mir bewusst, dass der Kessel auch weiterhin das eine oder andere Loch aufweisen wird. Es geht darum, dass [PAGE 79] wir den Informationsaustausch optimieren. Im Zentrum stehen die Massnahmen für einen effizienteren Vollzug des Gesetzes, zum Beispiel durch einen verbesserten Informationsaustausch zwischen dem Kontrollorgan und den betroffenen Behörden. Es sind, mit anderen Worten, eigentlich alle Strukturen vorhanden. Wir müssen sie mit dieser Revision jetzt einfach besser zusammenarbeiten lassen, damit die Effizienz gesteigert werden kann und damit auf diesem Weg das eine oder andere Schlupfloch gestopft werden kann.
Ich will an dieser Stelle ausdrücklich und mit Nachdruck darauf hinweisen, dass es sich einzig um eine Weiterleitung von Hinweisen handelt, wenn die Organe miteinander in Kontakt stehen. Es findet keine Verschiebung von Kompetenzen statt. Die Kontrollorgane greifen nicht ein, sondern sie versorgen die paritätischen Kommissionen mit entsprechenden Hinweisen. Die vorgeschlagene verstärkte Zusammenarbeit wird dadurch auch die Bekämpfung von Missbräuchen im Zusammenhang mit Löhnen verbessern, ohne dass dies eine Ausweitung des Kontrollgegenstandes zur Folge hat.
Noch einmal: Wir verknüpfen die Netze, die vorhanden sind. Wir machen das Netz etwas engmaschiger. Wir gehen davon aus, dass wir auf diesem Wege den einen oder anderen Fisch tatsächlich im Netz behalten und ihn dann kontrolliert wieder dem Markt übergeben können. Es werden aber keine neuen Netze geknüpft.
Dann geht es um das vereinfachte Abrechnungsverfahren. Es soll eingegrenzt werden, das wurde richtig gesagt. In der Vergangenheit hat sich wiederholt gezeigt, dass es einfach auch für Zwecke benutzt wurde, für welche es nie und nimmer vorgesehen war, und wenn es zu Missbräuchen kommt, können wir die Augen zumindest bei diesem Punkt sicherlich nicht verschliessen. Auf Wunsch der WAK Ihres Rates hat die Verwaltung einen neuen, alternativen Vorschlag erarbeitet, welcher gezielt Missbräuche verhindern will. Und dieser Alternativvorschlag erfüllt den vom Bundesrat verfolgten Zweck ebenfalls. Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und das vereinfachte Abrechnungsverfahren in diesem Sinne anzupassen.
Dann komme ich zur verstärkten Aufsicht: Die Stärkung der Aufsichtsfunktion der Verwaltung war ebenfalls ein umstrittener Punkt in den Vordiskussionen. Der Bund finanziert den Vollzug hälftig, wie wir wissen. Es geht bei diesem Punkt nicht darum, den Freiraum der Kantone unnötig einzuschränken, sondern es geht darum, Leitplanken zu haben, an welchen sich alle Kantone orientieren können und welche helfen, auch Synergien zu den flankierenden Massnahmen besser zu erreichen.
Ein Wort zu den Bussen durch die Kontrollorgane: Grundlegend neu ist die Möglichkeit zur Verhängung von Bussen durch die Kontrollorgane. Mit Artikel 18a des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit soll Verletzungen der Anmelde- und Aufzeichnungspflichten gemäss UVG vorgebeugt werden, und diese sollen, wo nötig, sanktioniert werden. Die Sanktionsbestimmungen waren in dieser Form noch nicht Teil der Vernehmlassungsvorlage. Darin fand sich stattdessen eine Bestimmung zur Sanktionierung von Verstössen gegen Artikel 136 der AHV-Verordnung. Dieser Artikel wurde in der Zwischenzeit aus der Verordnung gestrichen.
Die vorgeschlagene Bestimmung verfolgt aber dasselbe Ziel, nämlich, die gängige Ausrede des ersten Arbeitstages soll eingedämmt werden. Mit der Einführung der Bestimmung könnte gerade auch bei unterjährigen Anstellungen eine präventive und abschreckende Wirkung erzielt werden. Ich verstehe schon, dass Sie hier z. B. bei diesem Punkt das Gefühl haben, es sei überdimensionierte Bürokratie im Anzug. Ich glaube persönlich, dass diese Bürokratie, wenn sie einmal eingerichtet ist, elektronisch geführt werden kann, dass sie nicht allzu bedeutend werden kann und deshalb auch in Anspruch genommen werden darf. Deshalb verteidige ich sie hier auch und mache Ihnen beliebt, dass Sie bei den Anmeldepflichten mithelfen, dass wir klare Verhältnisse bekommen und letztlich die Steuerbehörden ihres Amtes walten können.
Fazit: Es handelt sich um eine ausgewogene Vorlage. Das ist die Meinung des Bundesrates. Wir wollen die Schwarzarbeit mit dem vorhandenen Netzwerk bekämpfen, indem dieses besser zum Spielen gebracht wird. Wir wollen gleichzeitig noch den beteiligten Institutionen zusätzliche Informationen zukommen lassen, sodass sie ihren Job besser machen können. [GZ]
Ich bitte Sie, einzutreten und der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.