Rechsteiner Paul · Ständerat · 2017-03-06
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-06
Wortprotokoll
Das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit ist ein spezielles Gesetz. Im Unterschied zu anderen Gesetzen enthält es keine materiellen Rechtsnormen, sondern es ist ein Gesetz, das den Vollzug anderer Gesetze gewährleistet. Das ist das Spezielle am Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit, wie es 2008 von unseren Räten beschlossen worden ist. Aber es ist klar und liegt auf der Hand, weshalb es ein solches Gesetz braucht. Gesetze sind letztlich so gut, Normen sind so gut, wie sie auch vollzogen [PAGE 78] werden. Weil hier eben eine besondere Sensibilität im Zusammenhang mit dem Vollzug der Sozialversicherungsgesetze, der Gesetze im Zusammenhang mit regulärer Arbeit besteht, braucht es auch Massnahmen, die den Vollzug dieser Gesetze gewährleisten, mittels Kontrollen und mittels Sanktionen. Das ist der Sinn dieses Gesetzes. Die Evaluation hat es gezeigt: Es braucht dieses Gesetz. Nicht nur der Bund stellt das fest, sondern auch die Kantone stellen fest, dass es dieses Gesetz braucht und dass es Verbesserungen beim Vollzugsmechanismus dieses Gesetzes braucht - nicht überall, aber an bestimmten Orten, die mit dieser Revision anvisiert worden sind.
Schwarzarbeit schadet den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie haben ein Recht auf reguläre Arbeit, auf anständig bezahlte Arbeit. Sie haben aber auch ein Recht darauf, dass der soziale Schutz über die Arbeit gewährleistet ist. Die Arbeit ist immer noch die wichtigste Basis für den sozialen Schutz, indem es zum Lohn zusätzlich auch indirekten Lohn, einen sozialen Schutz gibt. Dieser wird erst dadurch gewährleistet, dass die Arbeit auch sozialversichert ist. Jede Schwarzarbeit versucht, diesen minimalen Schutz für die Arbeitnehmer zu unterlaufen, und muss deshalb bekämpft werden.
Schwarzarbeit schadet aber nicht nur den Arbeitnehmern, sie schadet auch den Unternehmern, den Arbeitgebern, die sich anständig verhalten. Es ist seltsam, dass Sie sich auf Unternehmer beziehen, Kollege Föhn, wenn Sie gegen dieses Gesetz antreten. Sie treten mit Ihrer Rhetorik ja eigentlich gegen das Gesetz überhaupt an, es geht Ihnen nicht nur um die Revision. Arbeitgeber und Unternehmer, die sich an die Regeln halten, haben ein Interesse daran, dass die Gesetze auch umgesetzt werden. Alles andere schafft unberechtigte Konkurrenzvorteile für jene, die sich nicht an die Regeln halten. Es besteht gerade auch zur Gewährleistung eines richtig verstandenen Wettbewerbs ein hohes Interesse daran, dass die Regeln eingehalten werden, und zwar von allen.
Schliesslich schadet Schwarzarbeit auch der Volkswirtschaft. Sie schadet dem Fiskus. Die Steuern, die nicht bezahlt werden, weil schwarzgearbeitet wird, müssen von anderen bezahlt werden. Sie schadet den Sozialversicherungen. Da gilt dasselbe: Die Einnahmen der Sozialversicherungen leben davon, dass regulär gearbeitet wird.
In diesem Sinne ist ein Vollzugsgesetz, auch wenn es ein spezielles Gesetz ist, notwendig, um korrekte Verhältnisse zu gewährleisten. Die Erfahrungen, die bisher mit dem Gesetz gemacht worden sind, sind insgesamt positiv und gut. Die bestehenden Lücken müssen im Interesse der Volkswirtschaft und auch im Interesse des Staates gestopft werden.