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Weibel Thomas · Nationalrat · 2017-03-06

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2017-03-06

Wortprotokoll

Das Ausgleichsfondsgesetz schafft eine öffentlich-rechtliche Anstalt zur Verwaltung des Ausgleichsfondsvermögens von AHV, IV und EO. Dies ist der zentrale Punkt der Vorlage. Zudem wird Compenswiss, wie diese Anstalt heissen soll, im Handelsregister eingetragen. Mit der Bildung und Bezeichnung ihrer Organe erhält die Compenswiss die Rechtspersönlichkeit und eine eigene eindeutige Rechtsstellung. Es wäre peinlich, wenn wir die Gelegenheit nicht nutzen würden und die Verwaltung der Fonds weiterhin unter einem Dach stattfinden würde, welches keine eigene Rechtspersönlichkeit hat.

Was ist die Aufgabe von Compenswiss? Sie haben es gehört: die Verwaltung der Fondsvermögen von AHV, IV und EO. Dabei ist sicherzustellen, dass die zur Zahlung der gesetzlichen Leistungen notwendigen flüssigen Mittel jederzeit vorhanden sind. Dazu ist das Vermögen so anzulegen, dass das bestmögliche Verhältnis zwischen Sicherheit und marktkonformem Ertrag gewährleistet werden kann. Das Gesetz regelt zusätzlich die Rückzahlung der Schulden des IV-Ausgleichsfonds an die AHV; dies ab dem Jahr 2018, denn die Zusatzfinanzierung der IV durch die Mehrwertsteuer und die Massnahmen zum Abbau ihrer Schulden laufen Ende 2017 aus. Die IV hat noch über 10 Milliarden Franken Schulden bei der AHV. Der Schuldenabbau verläuft bisher nach Plan. Für uns ist es nun an der Zeit, dass die IV die Zinslasten wieder selber trägt. Deshalb ist der Antrag, dass der Bund die Schuldzinsen auch ab dem Jahr 2018 weiterhin übernimmt, nicht zielführend.

Erlauben Sie mir noch einige Bemerkungen zur Detailberatung, dann kann ich bei der Detailberatung auf weitere Voten verzichten.

Als Revisionsorgan ist für Compenswiss eine externe Revisionsstelle vorzusehen. Ich unterstreiche die Wichtigkeit der Unabhängigkeit dieser Revisionsstelle. Im Sinne der Corporate Governance will die Mehrheit Ihrer Kommission, dass der Bundesrat die Wahl dieser Revisionsstelle vornimmt. Das ist richtig so.

Zur Verwaltung des Vermögens im Ausland: Eine Minderheit will mit ihrem Antrag, dass das Fondsvermögen in Fremdwährungen auf ein Maximum von 30 Prozent beschränkt werden soll. Das ist aus unserer Sicht nicht notwendig, denn wir haben ja - ich habe es bereits erwähnt - die Auflage, dass sicherheits- und marktkonform gearbeitet werden muss. Dazu gehört, dass eben auch die Risiken im Ausland richtig eingeschätzt werden. Wenn wir nicht im Ausland investieren, ist es auch schwierig zu beurteilen, was denn überhaupt ein marktkonformer Ertrag ist.

Für uns Grünliberale ist zwar bedauerlich, dass wieder ein neues Gesetz beschlossen wird, aber in diesem Fall macht es klar Sinn. Für uns liegt die besondere Bedeutung darin, dass die Schuldentilgung der IV bei der AHV geregelt wird, dass quersubventionierende Geldflüsse zwischen den verschiedenen Fonds verunmöglicht werden und dass Compenswiss mit dieser Anstalt eine eigene Rechtspersönlichkeit erhält und somit nach aussen auftreten kann.

Wir Grünliberalen werden mit der Kommissionsmehrheit auf die Vorlage eintreten, und wir lehnen alle Anträge der Minderheiten ab.