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Schmid Martin · Ständerat · 2017-03-06

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-06

Wortprotokoll

Ich nehme kurz Stellung zu Artikel 9 Absatz 3 Buchstaben b und c. [GZ]

Der Bundesrat will, dass aus administrativen Gründen und zur Vereinfachung und Entlastung der Verwaltung zukünftig den kontrollierten Betrieben und Personen nicht mehr automatisch, sondern nur noch auf Verlangen eine Kopie des Protokolls zugestellt wird. Nach Auffassung der Kommission ist diese Gesetzesänderung nicht genügend begründet. Wenn eine Kontrolle gemacht und ein Protokoll erstellt wird, muss dieses nach Auffassung der Kommission auch den kontrollierten Personen zwingend und ohne weiteren Aufwand abgegeben werden. Die kontrollierte Person soll das Ergebnis erfahren, auch wenn alles in Ordnung ist. Dies kann so einfach festgehalten werden.

Auch das Argument der Vereinfachung hat die Kommission nicht überzeugt, denn die Behörde muss das Protokoll gemäss Artikel 9 Absatz 3 Buchstabe a so oder so auch an die zuständigen Behörden und Organisationen weiterleiten, unabhängig davon, ob etwas gefunden wurde. Dann soll sie es eben auch den kontrollierten Personen zustellen.

In Bezug auf Buchstabe c ist die Kommission aber mit der Vereinfachung einverstanden: Hier ist die Erleichterung durchaus berechtigt, dass bei Auskunftspersonen kein Automatismus mehr gilt und nicht mehr alle Auskunftspersonen unaufgefordert das Protokoll bekommen sollen.

Wir schlagen Ihnen deshalb hier vor, in Abweichung vom bundesrätlichen Entwurf und vom Entscheid des Nationalrates dem einstimmigen Beschluss der Kommission zuzustimmen.