Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2017-03-06
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-03-06
Wortprotokoll
Die Internationale Arbeitskonferenz hat das Protokoll von 2014 mit der Unterstützung der Schweiz verabschiedet. Das Protokoll modernisiert und ergänzt das Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) von 1930, welches die Schweiz 1940 ratifiziert hat. Mit diesem Protokoll wird es möglich, die modernen Formen der Zwangsarbeit, darunter den Menschenhandel und Menschenschmuggel, effizienter zu bekämpfen. Die Regierungen, die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer müssen sich für eine wirksame und nachhaltige Beseitigung der Zwangs- oder Pflichtarbeit engagieren.
Das Protokoll ändert die Definition der Zwangsarbeit in der Schweiz nicht. Als Zwangs- oder Pflichtarbeit gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Die Ausübung der Militärdienstpflicht, des Zivilschutzes und Zivildienstes gilt gemäss dem Übereinkommen nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit. Auch die Beschäftigung von Asylanten in den Kantonen fällt nicht in diese Kategorie.
Das Protokoll ist in der Schweiz nicht direkt anwendbar. Eine Privatperson kann dessen Anwendung nicht von einem Gericht einfordern. Das Protokoll fordert die Regierungen dazu auf, Massnahmen zur Vorbeugung von Zwangsarbeit zu treffen, Opfer zu schützen und ihnen Zugang zu Rechtshilfe und Wiedergutmachung zu gewähren. Das Protokoll lässt den Mitgliedstaaten einen gewissen Spielraum bezüglich der [PAGE 85] konkreten Massnahmen, die zur Umsetzung der formulierten Grundsätze zu ergreifen sind.
Die Unterzeichnung des Protokolls respektiert unsere Ratifizierungspolitik. Die Schweiz ratifiziert eine Norm der IAO, wenn unsere Gesetzgebung und Praxis mit den Anforderungen des Instruments übereinstimmen. Unsere Gesetzgebung entspricht bereits den Bestimmungen, die im Protokoll enthalten sind.
Fazit: Die Ratifizierung des Protokolls stellt einen Akt internationaler Solidarität dar. Obgleich Zwangsarbeit einhellig verurteilt wird, ist sie für fast 21 Millionen Opfer weltweit noch Realität. Die Beseitigung der Zwangsarbeit ist nach wie vor eine der grossen Herausforderungen unseres Jahrhunderts. Zwangsarbeit verzerrt die Marktkräfte und untergräbt somit die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die massgeblich zum Wohlstand der Schweiz beitragen.
Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, dass Sie dem Beschluss des Nationalrates folgen, auf das Geschäft eintreten und der Ratifizierung des Protokolls zustimmen.